Rechtsprechung
| BVerwG, 26.03.1997 - 6 C 8.96 |
Volltextveröffentlichungen
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 05.08.2004 - 6 B 31.04 Voraussetzung ist allerdings, dass der Nachweis geführt wird, dass es sich um fachliche Erkenntnisse handelt, die speziell die Prüfungsaufgabe betreffen und die zumindest in diesem Fachbereich allgemein anerkannt sind (Urteil vom 26. März 1997 BVerwG 6 C 8.96 n.V. ).
- OVG Saarland, 22.11.2000 - 3 V 26/00
Klausurbewertung angefochten: Überzogene Maßstäbe eines Prüfers beim Juristischen …
In der Rechtsprechung des BVerwG ist anerkannt, dass sich der Prüfling für seinen Antwortspielraum gegebenenfalls auf die wissenschaftliche Meinung in nur einem anerkannten Lehrbuch berufen darf (BVerwG, Urt. v. 26.3.1997 6 C 8/96; dort zu einer medizinischen Prüfung, aber auf eine juristische Prüfung übertragbar). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.1999 - 22 B 1068/99 Eine solche Frage würde sich in einem Beschwerdeverfahren nicht stellen, da einmal durch die Rechtsprechung geklärt ist, daß der Prüfling Auslegungen der Prüfungsaufgaben vorzunehmen hat, vgl. außer den dazu vom Verwaltungsgericht angeführten Entscheidungen ferner: BVerwG, Urteil vom 26. März 1997 - BVerwG 6 C 8.96 - OVG NW, Urteil vom 18. Juli 1996 - 22 A 4203/93 -, beide n.v., und zum anderen das Verwaltungsgericht nachvollziehbar ausgeführt hat, daß eine über die Unklarheiten des Bearbeitervermerks hinweghelfende Auslegung hier unschwer möglich war.
- BVerwG, 20.05.1996 - 6 B 68.95 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
