Rechtsprechung
   BVerwG, 26.03.2007 - 7 B 73.06   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    AtG § 4 Abs. 1 und Abs. 2, § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 2, 3 und 5, § 9a Abs. 3 Satz 1, § 9b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 und 2; StrlSchV § 16 Abs. 1, § 18 Abs. 1, § 47 Abs. 1, § 49 Abs. 1, § 117 Nr. 16 und 17; VwGO § 42 Abs. 2, § 86 Abs. 2, § 108 Abs. 2
    Atomares Endlager; vernachlässigbare Wärmestrahlung; Planfeststellung; Planrechtfertigung; planerische oder gebundene Entscheidung; Standortsuche; Planungshoheit; kommunale Einrichtungen; fiskalisches Eigentum; Transportrisiko; bergrechtliche Eignungsprüfung; Gebot der Schadensvorsorge; terroristischer Anschlag; Raumordnung und Landesplanung; Langzeitsicherheit; Nachweltschutz; Zulässigkeit der Klage.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Atomares Endlager; vernachlässigbare Wärmestrahlung; Planfeststellung; Planrechtfertigung; planerische oder gebundene Entscheidung; Standortsuche; Planungshoheit; kommunale Einrichtungen; fiskalisches Eigentum; Transportrisiko; bergrechtliche Eignungsprüfung; Gebot der Schadensvorsorge; terroristischer Anschlag; Raumordnung und Landesplanung; Langzeitsicherheit; Nachweltschutz; Zulässigkeit der Klage

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Atomares Endlager; vernachlässigbare Wärmestrahlung; Planfeststellung; Planrechtfertigung; planerische oder gebundene Entscheidung; Standortsuche; Planungshoheit; kommunale Einrichtungen; fiskalisches Eigentum; Transportrisiko; bergrechtliche Eignungsprüfung; Gebot der Schadensvorsorge; terroristischer Anschlag; Raumordnung und Landesplanung; Langzeitsicherheit; Nachweltschutz; Zulässigkeit der Klage

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ 2007, 833



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Wird zitiert von ... (10)  

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06  

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

    Denn grundsätzlich hat diejenige Planung Rücksicht auf die andere zu nehmen, die den zeitlichen Vorsprung hat (Beschlüsse vom 5. November 2002 - BVerwG 9 VR 14.02 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 171 und vom 26. März 2007 - BVerwG 7 B 73.06 - NVwZ 2007, 833 ).
  • BVerfG, 21.02.2008 - 1 BvR 1987/07  

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Salzgitter gegen die Zulassung des Endlagers

    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 2007 - BVerwG 7 B 19.07 (BVerwG 7 B 73.06) -,.

    b) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. März 2007 - BVerwG 7 B 73.06 -,.

  • OVG Niedersachsen, 21.10.2008 - 7 ME 170/07  

    Kommunale Klagebefugnis gegen bergrechtlichen Abschlussbetriebsplan

    Nicht zweifelsfrei erscheint allerdings, ob es in diesem Zusammenhang ausreicht, die Voraussetzungen für eine Entscheidung nach § 4 Abs. 1 S. 1 URG schon dann als erfüllt anzusehen, wenn - wie hier - lediglich nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich das Vorhaben erheblich auf Rechte der Antragstellerin auswirkt und damit zwar die Zulässigkeitsschwelle des Rechtsbehelfs überschritten wird, die Beachtlichkeit der Belange aber nach (erst) in der Begründetheit anzustellender Prüfung (dies vorgebend BVerwG, Beschl. v. 26. März 2007 - 7 B 73.06 -, NVwZ 2007, 833 "Schacht Konrad" ) - wie hier - zu verneinen ist.
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  • OVG Niedersachsen, 12.01.2011 - 1 KN 28/10  

    Wohnen gegen Forschungszentrum für Tierarzneimittel

    Im ersten Fall liegt in Gestalt des sogenannten Trennungsgebotes eine planungsrechtliche Abwägungsdirektive vor (BVerwG, B. v. 26.3.2007 - 7 B 73.06 - NVwZ 2007, 833).
  • VG Lüneburg, 17.07.2007 - 2 B 34/07  

    Zur Anfechtung eines Abschlussbetriebsplans für ein Kalibergwerk durch eine

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Bau- und Fachplanungsrecht geht davon aus, dass die Beachtlichkeit geltend gemachter Belange einer Gemeinde in aller Regel nicht die Zulässigkeit des eingelegten Rechtsmittels, sondern dessen Begründetheit betrifft (Beschluss vom 26.3.2007 - BVerwG 7 B 73/06 - , NdsVBl 2007, 188 "Schacht Konrad").

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt Beschl v. 2.8.2006 - BVerwG 9 B 9/06 - NVwZ 2006, 1290; Beschl. v. 26.3.2007 - BVerwG 7 B 73/06 - , a.a.O.) kann die Gemeinde eine Fachplanung unter Berufung auf ihre Planungshoheit grundsätzlich nur abwehren, wenn durch die Fachplanung eine hinreichend konkrete und verfestigte eigene Planung der Gemeinde nachhaltig gestört wird oder wenn das Fachplanungsvorhaben wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren kommunalen Planung entzieht ( vgl. Urteile vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 80.86 - BVerwGE 81, 95 , vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96 und vom 9. Februar 2005 - BVerwG 9 A 62.03 - NVwZ 2005, 813 ).

  • BVerwG, 12.05.2009 - 4 B 34.09  

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Berücksichtigung des bisherigen

    Er ist hier schon deshalb nicht gegeben, weil die von der Klägerin bemühte Entscheidung des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. März 2007 - BVerwG 7 B 73.06 - (Buchholz 451.171 § 9b AtG Nr. 2) sich nicht zu § 1 Abs. 3, Abs. 7 BauGB verhält.
  • BVerwG, 27.06.2007 - 7 B 19.07  
    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss vom 26. März 2007 - BVerwG 7 B 73.06 - wird zurückgewiesen.
  • OVG Niedersachsen, 08.05.2012 - 12 KS 5/10  

    Immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung für Abfallverbrennungsanlage

    Dabei geht das Bundesverwaltungsgericht davon aus, dass die Beachtlichkeit geltend gemachter Belange einer Gemeinde in aller Regel nicht die Zulässigkeit des eingelegten Rechtsmittels, sondern dessen Begründetheit betrifft (Beschl. v. 26.3.2007 - 7 B 73.06 -, a. a. O.).
  • VG Lüneburg, 14.04.2011 - 2 B 13/11  

    Hauptbetriebsplan für das Erkundungsbergwerk Gorleben 2010-2012

    Nicht zweifelsfrei erscheint allerdings, ob es in diesem Zusammenhang ausreicht, die Voraussetzungen für eine Entscheidung nach § 4 Abs. 1 S. 1 URG schon dann als erfüllt anzusehen, wenn - wie hier - lediglich nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich das Vorhaben erheblich auf Rechte der Antragstellerin auswirkt und damit zwar die Zulässigkeitsschwelle des Rechtsbehelfs überschritten wird, die Beachtlichkeit der Belange aber nach (erst) in der Begründetheit anzustellender Prüfung (dies vorgebend BVerwG, Beschl. v. 26. März 2007 - 7 B 73.06 -, NVwZ 2007, 833 "Schacht Konrad" ) - wie hier - zu verneinen ist.
  • OVG Niedersachsen, 29.06.2011 - 7 MS 72/11  

    Sicherheitsabstand bei der Verlegung von Gasfernleitungen

    Die Gemeinde kann sich nicht unter Berufung auf ihre Planungshoheit zur Sachwalterin privater Interessen machen (BVerwG, Beschl. v. 26.3.2007 - 7 B 73.06 -, juris Rn. 41; Beschl. v. 21.3.1993 - 4 B 206.92 -, juris Rn. 28).
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