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   BVerwG, 26.06.1996 - 7 B 149.96   

Volltextveröffentlichungen (2)

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    Offene Vermögensfragen: Restitutionsausschluß bei Maßnahme zur verwaltungstechnischen Abwicklung eines bereits zuvor auf besatzungshoheitlicher Grundlage erfolgten Eigentumseingriffs

Verfahrensgang

  • VG Greifswald, 07.02.1996 - 3 A 1935/94
  • BVerwG, 26.06.1996 - 7 B 149.96



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Wird zitiert von ... (7)  

  • BVerwG, 02.08.2001 - 7 C 26.00  

    Wiederaufgreifen Verwaltungsverfahren; Grundstücksrestitution; Rittergut;

    Der Umstand, dass diese Flächenangabe nicht der wirklichen Größe des Landguts entsprach, steht nicht der Annahme entgegen, dass mit dem in der Liste verlautbarten Eigentumszugriff zugleich die Verdrängung des bisherigen Eigentümers aus seinem Eigentum manifest wurde (vgl. auch Beschluss vom 26. Juni 1996 - BVerwG 7 B 149.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 81).

    Unter diesen Umständen stellen sich die nach dem 7. Oktober 1949 hinsichtlich der Restflächen vorgenommenen Eigentumsumschreibungen und Übertragungen des Vermögens an neue Eigentümer als Maßnahmen zur verwaltungstechnischen Abwicklung der bereits zuvor auf besatzungshoheitlicher Grundlage erfolgten Enteignung dar (vgl. Beschluss vom 26. Juni 1996 - BVerwG 7 B 149.96 - a.a.O.).

  • BVerwG, 08.04.1998 - 7 B 7.98  

    Offene Vermögensfragen

    Für diese Fälle hat der beschließende Senat bereits entschieden, daß der Zugriff auf Teilflächen genügt, um die Enteignung des gesamten Betriebes als durchgeführt anzusehen (BVerwG, Beschluß vom 26. Juni 1996 - BVerwG 7 B 149.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 81 - VIZ 1996, 580).
  • BVerwG, 10.12.1998 - 7 C 34.97  

    Bodenreform; Enteignung eines Landgutes; Legalenteignung; Eigentumszugriff;

    Daraus hat der Senat gefolgert, daß mit dem tatsächlichen bodenreformrechtlichen Zugriff auf ein Gut auch Teilflächen des Anwesens als mitenteignet galten, für die sich eine Eigentumsumschreibung vor der Gründung der DDR nicht nachweisen läßt (Beschluß vom 26. Juni 1996 - BVerwG 7 B 149.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 81).
mehr
  • BVerwG, 23.08.2000 - 7 B 74.00  
    Dass ein derartiger Zugriff auf Teilflächen eines landwirtschaftlichen Betriebs im Rahmen der Bodenreform genügt, um die Enteignung des gesamten Betriebs als auf besatzungshoheitlicher Grundlage durchgeführt anzusehen, ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt (Beschluss vom 26. Juni 1996 - BVerwG 7 B 149.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 81; Beschluss vom 8. April 1998 - BVerwG 7 B 7.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 149).
  • VG Gera, 18.11.2004 - 6 K 757/03  

    Recht der offenen Vermögensfragen; besatzungshoheitliche Enteignung;

    Hingegen ist nicht feststellbar, dass in dem Zeitraum 1945 bis 1949 - vor Gründung der DDR ­ auf das Eigentum auf der Grundlage der Bodenreformbestimmungen zugegriffen wurde und dass sich der Erlass des Feststellungsbescheides vom 5. Juli 1951 als bloße "verwaltungstechnische Abwicklung" darstellte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 1996 ­ 7 B 149/96 ­ VIZ 1996, 580).
  • BVerwG, 17.06.1999 - 8 B 140.99  
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  • VG Greifswald, 15.05.2007 - 2 A 1307/06  

    Vermögensrecht: Enteignung - Grundstücksrückübertragung - kein Wiederaufgreifen

    Für die Annahme des staatlichen Zugriffs reicht es aus, dass für Teilflächen des Gutes ein Eigentumsentzug nachweisbar ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.06.1996 - 7 B 149/96 - VIZ 1996, S. 580).
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