Rechtsprechung
   BVerwG, 26.07.2012 - 10 B 21.12   

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (4)  

  • VG Augsburg, 17.09.2012 - Au 7 K 12.30021  

    Nigeria; Minderjähriger; Ausreise nicht glaubhaft; Fluchtgründe nicht glaubhaft;

    Wird das Vorliegen einer PTBS auf traumatisierende Erlebnisse im Heimatland gestützt und werden die Symptome erst längere Zeit nach der Ausreise aus dem Heimatland vorgetragen, so ist in der Regel auch eine Begründung dafür erforderlich, warum die Erkrankung nicht früher geltend gemacht worden ist (vgl. BVerwG vom 26.7.2012 Az. 10 B 21.12 RdNr. 7; vom 11.9.2007 Az. 10 C 8/07 RdNr. 15).

    Auch im Hinblick auf das unspezifizierte Vorbringen des Klägers in der mündlichen Verhandlung musste sich dem Gericht eine weitere Sachverhaltsaufklärung daher nicht aufdrängen und konnte daher unterbleiben (vgl. BVerwG vom 26.7.2012 a.a.O.).

  • VG Augsburg, 06.12.2012 - Au 7 K 12.30302  

    Sierra Leone; unglaubhafte Verfolgungsgeschichte; im Einzelfall anzunehmendes

    Hierbei ist klarzustellen, dass nach Ansicht des Gerichts das ärztliche Attest vom 22. November 2012, mit welchem der Klägerin eine Anpassungsstörung nach ICD-10 F43.2 attestiert wird, nicht vollständig den von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen an die substantiierte Darlegung einer für § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG relevanten psychischen Erkrankung (vgl. BVerwG vom 26.7.2012 Az. 10 B 21.12 RdNr. 7; vom 11.9.2007 BVerwGE 129, 251; BayVGH vom 17.10.2012 Az. 9 ZB 10.30390 ) gerecht wird.
  • VG München, 25.07.2012 - M 22 K 10.30759  

    Herkunftsland: Afghanistan

    Dieser genügt den oben genannten Anforderungen schon deshalb nicht, weil er nicht von einem Facharzt für Psychiatrie oder Psychotherapeutische Medizin erstellt wurde (so jetzt auch BVerwG vom 26.6.2012, Az.: 10 B 21.12).
  • VGH Bayern, 17.10.2012 - 9 ZB 10.30390  

    Asylrecht; Sierra Leone; posttraumatische Belastungsstörung; unglaubwürdiges

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 11.9.2007 Az. 10 C 8.07, BVerwGE 129, 251; Beschluss vom 26.7.2012, Az. 10 B 21.12 ) gehört zur Substanziierung des Vorbringens einer Erkrankung an einer PTBS sowie eines entsprechenden Beweisantrags angesichts der Unschärfen des Krankheitsbilds und seiner vielfältigen Symptomatik regelmäßig die Vorlage eines gewissen Mindestanforderungen genügenden fachärztlichen Attests.
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