Rechtsprechung
   BVerwG, 26.08.1997 - 1 C 3.96   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsrecht - Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Inkompatibilität der Ausübrung einer Angestelltentätigkeit

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vereidigter Buchprüfer: Inkompatible Tätigkeiten

Kurzfassungen/Presse

  • DVBl (Leitsatz)

    Die Unvereinbarkeit des Berufs des vereidigten...

Verfahrensgang

  • VG Koblenz, 16.11.1992 - 3 K 1955/92
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.1994 - 6 A 12499/92
  • BVerwG, 26.08.1997 - 1 C 3.96

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1135
  • DVBl 1998, 541 (Ls.)
  • BB 1998, 44



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BVerwG, 22.08.2000 - 1 C 6.00  

    Recht der freien Berufe, Wirtschaftsprüferrecht

    Demgegenüber hat der vereidigte Buchprüfer in erster Linie die Aufgabe, Prüfungen auf dem Gebiet des betrieblichen Rechnungswesens durchzuführen und über das Ergebnis der Prüfungen Prüfungsvermerke zu erteilen (vgl. § 129 Abs. 1 WPO); diese Aufgabe wird zwar durch die Befugnis erweitert, bestimmte andere Aufgaben wie u.a. die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten wahrzunehmen (vgl. § 129 Abs. 2 und 3 WPO, § 3 Nr. 1 StBerG), diese Befugnis gehört aber nicht zu den bestimmenden Merkmalen des Berufsbildes (vgl. Urteil vom 26. August 1997 - BVerwG 1 C 3.96 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 246 S. 76 = NJW-RR 1998, 1135).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2000 - 4 A 3379/97  

    Berufsrecht - Wirtschaftsprüfer: Begriff der Zweigniederlassung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 1997 - 1 C 3.96 -, GewArch 1998, 150, BGH, Beschluss vom 24. Juni 1996 - NotZ 21/95 - , DNotZ 1996, 917, und Beschluss vom 13. Juli 1992 - NotZ 9/91 -, NJW-RR 1993, 438.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2011 - 12 B 14.10  

    Vereidigter Buchprüfer; Widerruf der Bestellung; unvereinbare gewerbliche

    Ebenso wenig ist eine Vergleichbarkeit mit anderen Berufen wie dem des Rechtsanwaltes, des Notars oder des Steuerberaters gegeben, sodass auch kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG ersichtlich ist (vgl. dazu im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 26. August 1997 - 1 C 3/96 -, juris Rn. 38 ff.).
mehr
  • VG Berlin, 23.06.2011 - 16 K 57.10  

    § 2 Abs 1 WPO, § 20 Abs 2 Nr1 WPO, § 43a Abs 3 Nr 2 WPO, Art

    In seinen von den Beteiligten bereits mehrfach angesprochenen Urteilen vom 26. August 1997 -BVerwG 1 C 1.96- (WPK-Mitt. 1998, 166) und -BVerwG 1 C 3.96- (WPK-Mitt. 1998, 70) hat sich das Bundesverwaltungsgericht ausführlich mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 43a Abs. 3 Nr. 2 WPO auseinandergesetzt und diese uneingeschränkt bejaht.
  • VG Berlin, 30.08.2007 - 13 A 68.07  

    Widerruf der Bestellung als Wirtschaftsprüfer wegen der Unvereinbarkeit mit einer

    Diese Argumente gelten erst recht für Wirtschaftsprüfer, die wegen ihrer herausgehobenen, mit einem Notar vergleichbaren Stellung im Rechts- und Wirtschaftverkehr noch strengeren Anforderungen an ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit unterliegen (vgl. BVerwG a.a.O., S. 130 f.; Urteil vom 26. August 1997 - 1 C 3.96 -, Gewerbearchiv 1998, 150).
  • VG Berlin, 28.05.2009 - 16 K 18.09  

    Widerruf der Bestellung eines Wirtschaftsprüfer; Widerruf der Bestellung eines

    25 Der mit dem Verbot der gewerblichen Betätigung einhergehende Eingriff in den Schutzbereich der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG erscheint zur Gewährleistung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des vereidigten Buchprüfers, der mit den ihm übertragenen Kontroll- und Bestätigungsaufgaben eine Funktion von erheblichem öffentlichen Interesse ausübt und damit eine herausgehobene Stellung im Rechts- und Wirtschaftverkehr einnimmt (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26. August 1997, 1 C 3.96, Gewerbearchiv 1998, 150) und damit zum Schutz eines herausragenden Gemeinschaftsgutes grundsätzlich gerechtfertigt.
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