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   BVerwG, 26.11.2008 - 7 B 52.08   

Volltextveröffentlichungen (2)




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Wird zitiert von ... (2)  

  • BVerwG, 30.09.2009 - 7 C 15.09  

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge auf Grundlage von eigentlich auf die

    4 Soweit die Klägerin wegen der Nichtvorlage aufgeworfener Fragen zur Auslegung von Gemeinschaftsrecht an den Europäischen Gerichtshof eine Verletzung ihres Anspruchs auf den gesetzlichen Richter rügt, erweist sich die Anhörungsrüge ebenfalls als unzulässig, weil sie nur auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, nicht aber auf die Verletzung anderer Verfassungs- und Verfahrensgarantien gestützt werden kann (stRspr.; Beschlüsse vom 28. November 2008 BVerwG 7 BN 5.08 Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 6 und vom 26. November 2008 BVerwG 7 B 52.08 juris).
  • BVerfG - 1 BvR 3386/08 (anhängig)  
    - den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 2008 - BVerwG 7 B 52.08 (7 B 21.08) -,.
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