Rechtsprechung
| BVerwG, 27.06.1984 - 6 C 60.82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Alpmann Schmidt
SoldG §§ 7, 24 I 1, 2; BGB § 249
- Jurion
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 69, 331
- NJW 1985, 875
- NVwZ 1985, 345 (Ls.)
Wird zitiert von ... (13)
- BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 15.98
Verjährung, Beginn der - bei im Zeitpunkt der allgemeinen Kenntnis des Schadens …
Danach besteht der Schaden in dem Unterschied zwischen der Vermögenslage der Beklagten, wie sie sich infolge der schuldhaften Dienstpflichtverletzungen gestaltet hat, und ihrer Vermögenslage, wie sie ohne diese bestehen würde (vgl. BVerwGE 69, 331 ; Urteile vom 7. Mai 1990 - BVerwG 6 C 40.88 - und vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 21.96 - ). - BVerwG, 07.05.1990 - 6 C 40.88
Pflichtwidrige Inanspruchnahme der Dienste eines Soldaten durch einen …
Danach ist - im Sinne der herkömmlichen Differenzmethode - als Schaden der Unterschied zwischen der Vermögenslage des Bundes, wie sie sich infolge der schuldhaften Dienstpflichtverletzung gestaltet hat, und seiner Vermögenslage, wie sie ohne dieses Ereignis bestehen würde, anzusehen (Urteil vom 27. Juni 1984 - BVerwG 6 C 60.82 -, BVerwGE 69, 331 ).Dies ist fraglich, weil die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr durch das Fehlen des St. ersichtlich nicht beeinträchtigt worden ist (vgl. Urteile vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 43.85 -, Buchholz 237.0 § 96 BaWü LBG Nr. 2 und vom 27. Juni 1984, a.a.O.).
Das Oberverwaltungsgericht hat schließlich auch zutreffend darauf hingewiesen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Schadensersatzansprüche des Bundes gegen Soldaten durch Leistungsbescheid geltend gemacht werden können (Beschluß vom 10. August 1971 - BVerwG 8 B 111.68 - Urteil vom 16. Oktober 1969 - BVerwG 8 C 200.67 -, BVerwGE 34, 97 sowie aus jüngerer Zeit z.B. Urteil vom 27. Juni 1984 - BVerwG 6 C 60.82 -, a.a.O.).
- BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 4.99
Leistungsbescheid an Soldaten wegen Dienstpflichtverletzung; …
Schaden ist auch nach dem Soldatengesetz der Unterschied zwischen der Vermögenslage des geschädigten Dienstherrn, wie sie sich infolge der schuldhaften Dienstpflichtverletzung des Soldaten darstellt, und der Vermögenslage, wie sie ohne dieses Ereignis bestünde (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. u.a. BVerwGE 69, 331 und Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 21.96 - ).Gemäß § 249 BGB ist auch im Rahmen des § 24 Abs. 1 SG ein Schaden im Sinne der herkömmlichen Differenzmethode als Unterschied zwischen der Vermögenslage der Beklagten, wie sie sich infolge der schuldhaften Dienstpflichtverletzung darstellt, und ihrer Vermögenslage, wie sie ohne dieses Ereignis bestehen würde, anzusehen (vgl. u.a. BVerwGE 69, 331 und BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 21.96 - m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 24.08.1993 - 2 L 129/89 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VGH Baden-Württemberg, 25.07.2000 - 4 S 1587/98
Regressforderung des Dienstherrn - Nutzungsentschädigung für beschädigtes …
Denn der Beamte haftet in den Grenzen des § 96 Abs. 1 Satz 1 LBG für den vollen Schaden, der sich für den geschädigten Dienstherrn in der Regel nach den gleichen Maßstäben wie für einen privaten Geschädigten bemisst (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.02.1972, Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 18; Urteil vom 27.06.1984, BVerwGE 69, 331; Bay. VGH, Urteil vom 13.03.1991, ZBR 1992, 189; vgl. auch Urteil des Senats vom 19.11.1985 - 4 S 1849/83).Dieser Betrachtungsweise stehen auch weder die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.06.1984 (a.a.O.) noch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs - Großer Senat für Zivilsachen - vom 09.07.1986 (BGHZ 98, 212) entgegen.
- BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 21.96
Unterschlagene Geldbuße - § 153a StPO, Haftung des Staatsanwalts, Schaden …
Nach § 249 BGB ist im Sinne der herkömmlichen Differenzmethode als Schaden der Unterschied zwischen der Vermögenslage des Klägers, wie sie sich infolge der schuldhaften Dienstpflichtverletzung gestaltet hat, und seiner Vermögenslage, wie sie ohne dieses Ereignis bestehen würde, anzusehen (BVerwGE 69, 331 [333]; Urteile vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 6 C 35.86 - [Buchholz 236.1 § 24 Nr. 13] und vom 7. Mai 1990 - BVerwG 6 C 40.88 - [Buchholz 296.1 § 24 Nr. 15]). - VGH Baden-Württemberg, 15.12.2009 - 4 S 2929/07
Haftung eines Zivildienstleistungen für Schäden im Straßenverkehr
Auszugehen ist daher von dem Schadensbegriff, der auch den §§ 249 ff. BGB zugrunde liegt (BVerwG, Urteile vom 29.04.2004 - 2 C 2/03 -, BVerwGE 120, 370, und vom 27.06.1984 - 6 C 60/82 -, BVerwGE 69, 331, zu § 78 BBG). - BVerwG, 14.02.1986 - 6 B 80.85 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 43.85
BBG § 78
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 16.12.1988 - 6 C 35.86 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 21.02.1991 - 2 C 49.88
- BVerwG, 21.02.1991 - 2 C 13.89
- VGH Hessen, 21.12.1988 - 1 UE 709/84
Dienstreiseübernachtungsgeld bei Ablehnung eines Doppelzimmers bei Doppelbelegung
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