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   BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 52.87   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    GG Art. 6 Abs. 1; RuStAG § 8 Abs. 1

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 80, 233
  • NJW 1989, 1441
  • FamRZ 1989, 503
  • DVBl 1989, 255
  • NVwZ 1989, 673 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (37)  

  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 15.88  

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Reiseausweises an Staatenlose nach Art.

    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, führt die Transformation eines völkerrechtlichen Vertrages durch ein Zustimmungsgesetz zur unmittelbaren Anwendbarkeit einer Vertragsnorm, wenn sie nach Wortlaut, Zweck und Inhalt geeignet und hinreichend bestimmt ist, wie eine innerstaatliche Vorschrift rechtliche Wirkung zu entfalten, also dafür keiner weiteren normativen Ausfüllung bedarf (BVerwGE 80, 233 [235] ...).
  • VGH Hessen, 20.07.1992 - 12 UE 2495/91  

    Anspruchseinbürgerung; Vermeidung von Mehrstaatigkeit; Verweigerung der

    Bei diesem Zustimmungserfordernis handelt es sich um innerstaatlich geltendes Recht, das eine zwingende Einbürgerungsvoraussetzung bildet und nicht nur im Rahmen der Ermessensausübung von Bedeutung ist; das o. g. Schlußprotokoll war während des Zweiten Weltkriegs in seiner Anwendung lediglich suspendiert, ist danach wieder anwendbar und verstößt auch bei einer Anwendung auf Einbürgerungsbewerber mit deutschem Ehegatten nicht gegen das Grundgesetz (BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 52.87 -, BVerwGE 80, 233 = EZAR 271 Nr. 19 = NJW 1989, 1441 = DVBl. 1989, 255 = InfAuslR 1989, 98).

    auf Einbürgerungsansprüche nicht anwendbar ist und dazu auch die Fälle der Ermessensreduktion auf Null zu zählen sind (BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 41.87 - u. - 1 C 52.87 -, a.a.O.); denn das Verwaltungsgericht hat zu Recht angenommen, daß das Einbürgerungsermessen im Falle des Klägers nicht auf Null reduziert ist.

    Der Einbürgerungsbehörde kann in diesem Zusammenhang das Festhalten an dem Zustimmungserfordernis nicht als Ermessensfehler entgegengehalten werden (BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 52.87 -, a.a.O.).

    Zwar verlangt Art. 6 Abs. 1 GG, bei der Ermessensausübung das Ziel einer einheitlichen Staatsangehörigkeit in der Familie dahin zu berücksichtigen, daß über eine Einbürgerung unter Inkaufnahme von Mehrstaatigkeit nicht engherzig entschieden wird (BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 41.87 - u. - 1 C 52.87 -, a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in Anwendung dieser Grundsätze eine Verwaltungspraxis gebilligt, die erst nach einem 20-jährigen ununterbrochenen Aufenthalt und einer 15-jährigen Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen die Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit ohne iranische Zustimmung zuläßt (BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 41.87 - und - 1 C 52.87 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 16.88  
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