Rechtsprechung
| BVerwG, 27.09.1991 - 2 WD 43.90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
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Dienstvergehen von Soldaten durch Billigung des Zitats "Alle Soldaten sind potentielle Mörder"
Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ-RR 1992, 558
- DVBl 1992, 922
- NVwZ 1992, 1207 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 17.12.1992 - 2 WD 11.92 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 01.07.1992 - 2 WD 14.92
GG Art. 103 Abs. 2; SG § 10 Abs. 1 § 1; StGB § 172
Es soll vielmehr Handlungsweisen verhindern, die objektiv geeignet sind, den militärischen Zusammenhalt, mithin das gegenseitige Vertrauen und die Bereitschaft, füreinander einzustehen, zu gefährden (vgl. Urteile vom 20. Mai 1981 - BVerwG 2 WD 9.80 - [BVerwGE 73, 187 [188 f.]] und vom 27. September 1991 - BVerwG 2 WD 43.90, 22.91 jeweils m.w.N.).Ein Soldat, der die Rechte, die Ehre und die Würde eines seiner Kameraden verletzt, untergräbt das gegenseitige Vertrauen und die Bereitschaft, füreinander einzustehen, und damit den dienstlichen Zusammenhalt, stört den Dienstbetrieb und beeinträchtigt letztlich auch die Einsatzbereitschaft der Truppe (vgl. Urteile vom 23. November 1989 - BVerwG 2 WD 50.86 - [BVerwGE 86, 218 [222]] und vom 27. September 1991 aaO.).
Da der Gehorsam, dessen die Bundeswehr im allgemeinen und ein Vorgesetzter innerhalb des militärischen Gefüges im besonderen bedarf, nur auf Überzeugung und Vertrauen aufbaut, sind Verstöße gegen die Kameradschaftspflicht dem militärischen Zusammenhalt und der Funktionsfähigkeit der Truppe in hohem Maße abträglich (vgl. Urteil vom 27. September 1991 aaO.).
- BVerwG, 08.01.1992 - 2 WDB 17.91 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 09.04.1991 - 2 WDB 9.91 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 01.06.1993 - 1 WDW 1.92 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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