Rechtsprechung
   BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    GG Art. 105 Abs. 2 a
    Abgabenrecht; Kommunales Steuerrecht; Zweitwohnungssteuer

  • Alpmann Schmidt

    Art. 105 Abs. 2 a GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 105 Abs. 2a
    Zweitwohnungssteuer; Vermietung eines Ferienhauses an eine juristische Person; Veranlagung der juristischen Person zur Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Steuergegenstand der Zweitwohnungssteuer; Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf durch Vorhalten einer zweiten Wohnung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Zweitwohnungssteuer; Vermietung eines Ferienhauses an eine juristische Person; Veranlagung der juristischen Person zur Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Steuergegenstand der Zweitwohnungssteuer; Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf durch Vorhalten einer zweiten Wohnung.

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • VG Oldenburg, 28.10.1999 - 2 A 4851/97
  • BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00

Zeitschriftenfundstellen

  • DVBl 2001, 478
  • DÖV 2001, 292
  • NVwZ 2001, 439



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Wird zitiert von ... (28)  

  • BVerwG, 29.01.2003 - 9 C 3.02  

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Jahresrohmiete; pauschalierter Steuermaßstab.

    Obwohl diese Auslegung in erster Linie Landesrecht betrifft, ist die Entscheidung des Berufungsgerichts doch insofern revisibel, als sie bei der Auslegung und Anwendung der Steuersatzung den mit Art. 105 Abs. 2 a GG bundesrechtlich vorgegebenen Aufwandsbegriff nicht verletzen darf (zu diesem Überprüfungsmaßstab vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 27. September 2000 - BVerwG 11 C 4.00 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 18, S. 10 f. und vom 30. Juni 1999 - BVerwG 8 C 6.98 - BVerwGE 109, 188 ).

    Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung ist ein besonderer Aufwand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1999, a.a.O., S. 190; ebenso Urteil vom 27. September 2000 - BVerwG 11 C 4.00 - NVwZ 2001, 439 = Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 18, S. 11 und Urteil vom 26. September 2001 - BVerwG 9 C 1.01 - NVwZ 2002, 728 = Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 19, S. 16).

  • BVerwG, 16.05.2007 - 10 C 1.07  

    Aufwandsteuer, Hundesteuer, Steuerpflicht, Bundespolizei, Diensthund,

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass die Aufwandsteuern i.S.d. Art. 105 Abs. 2a GG (nur) den besonderen, über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehenden Aufwand für die persönliche Lebensführung erfassen und damit die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteuern (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 ; BVerwG, Beschluss vom 28. November 1997- BVerwG 8 B 224.97 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 5; Urteil vom 26. September 2001 - BVerwG 9 C 1.01 - BVerwGE 115, 165 ; Urteil vom 27. September 2000 - BVerwG 11 C 4.00 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 18).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.2008 - 6 A 11354/07  

    Zweitwohnungssteuer für studentische Nebenwohnung

    Begriffskonstitutives Merkmal der Zweitwohnungssteuer ist daher das Wohnen des Steuerschuldners in zwei Wohnungen (so BVerwG, Urteil vom 27. September 2000 - 11 C 4.00 - NVwZ 2001, 439 f.), genauer gesagt die Pluralität und die Chronologie der wohnungsspezifischen Aufwandsbetätigung.

    Damit erlangt das Vorhalten einer zweiten Wohnung im Lichte der Regelvermutung nur deshalb steuerliche Relevanz, weil der Steuerpflichtige zugleich Inhaber einer Erstwohnung ist (so BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 ff. [345]; BVerwG, Urteil vom 27. September 2000 - 11 C 4.00 - NVwZ 2001, 439 f. st. Rspr. seit BVerwGE 58, 230 [234]; a.A. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. November 2007 - 14 K 10476/02 B - juris Rn. 30).

mehr
  • VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 05.2249  

    Zweitwohnungsteuer auch bei gemischter Nutzung zulässig.

    Auch wenn der Satzungsgeber bei der Bestimmung des Steuergegenstandes nicht explizit auf die Regelungen des Melderechts Bezug genommen hat, liegt deren Heranziehung bei der Auslegung des Begriffs der "Hauptwohnung" doch zumindest nahe (vgl. BVerwG, B.v. 27.9.2000 - 11 C 4.00, DÖV 2001, 292).
  • BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 1.11  

    Aufwandsteuer; Aufwand; zwangsläufiger Aufwand; Einkommensverwendung;

    Eine Aufwandsteuer kann nicht für Gegenstände oder Dienstleistungen erhoben werden, die nicht der Einkommensverwendung (privatem Aufwand), sondern allein der Einkommenserzielung dienen (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 a.a.O. S. 347; BVerwG, Urteile vom 26. Juli 1979 - BVerwG 7 C 53.77 - BVerwGE 58, 230 , vom 27. September 2000 - BVerwG 11 C 4.00 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 18 und vom 19. Dezember 2008 - BVerwG 9 C 16.07 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 26 Rn. 14 f.; Beschluss vom 2. November 2006 - BVerwG 10 B 4.06 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 11 Rn. 5).
  • VG Köln, 06.07.2011 - 24 K 6736/10  

    Bettensteuer ist rechtmäßig // Richter weisen Klage gegen "Kulturförderabgabe" in

    Zwar kann eine Zweitwohnungssteuer als direkte Aufwandsteuer nicht erhoben werden, wenn die betreffende Wohnung von einer juristischen Person vorgehalten wird, BVerwG, Urteil vom 27. September 2000 - 11 C 4/00 -, NVwZ 2001, 439 ff., juris-Dokumentation, Rnr. 19, und auch die Erhebung von Hundesteuer ist unzulässig, wenn der Hund von einer juristischen Person gehalten wird, vgl. OVG NRW, Urteil vom 05. Juli 1995, a. a. O., juris-Dokumentation, Rnr. 11; Urteil vom 23. Januar 1997, a. a. O..

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass bei indirekten Aufwandsteuern wie der Vergnügungssteuer auf die entgeltliche Benutzung von Spielgeräten der Erhebung nicht entgegensteht, dass der Betreiber der Spielgeräte als Steuerpflichtiger eine juristische Person ist, BVerwG, Urteil vom 27. September 2000, a. a. O., juris-Dokumentation, Rnr. 24.

  • VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 25 K 187/11  

    Duisburg darf "Bettensteuer" erheben

    Zwar kann eine Zweitwohnungssteuer als direkte Aufwandsteuer nicht erhoben werden, wenn die betreffende Wohnung von einer juristischen Person vorgehalten wird, BVerwG, Urteil vom 27. September 2000 - 11 C 4/00 -, NVwZ 2001, 439 ff., juris-Dokumentation, Rnr. 19, und auch die Erhebung von Hundesteuer ist unzulässig, wenn der Hund von einer juristischen Person gehalten wird, vgl. OVG NRW, Urteil vom 05. Juli 1995, a. a. O., juris-Dokumentation, Rnr. 11; Urteil vom 23. Januar 1997, a. a. O..

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass bei indirekten Aufwandsteuern wie der Vergnügungssteuer auf die entgeltliche Benutzung von Spielgeräten der Erhebung nicht entgegensteht, dass der Betreiber der Spielgeräte als Steuerpflichtiger eine juristische Person ist, BVerwG, Urteil vom 27. September 2000, a. a. O., juris-Dokumentation, Rnr. 24.".

  • VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 25 K 342/11  

    Duisburg darf "Bettensteuer" erheben

    Zwar kann eine Zweitwohnungssteuer als direkte Aufwandsteuer nicht erhoben werden, wenn die betreffende Wohnung von einer juristischen Person vorgehalten wird, BVerwG, Urteil vom 27. September 2000 - 11 C 4/00 -, NVwZ 2001, 439 ff., juris-Dokumentation, Rnr. 19, und auch die Erhebung von Hundesteuer ist unzulässig, wenn der Hund von einer juristischen Person gehalten wird, vgl. OVG NRW, Urteil vom 05. Juli 1995, a. a. O., juris-Dokumentation, Rnr. 11; Urteil vom 23. Januar 1997, a. a. O..

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass bei indirekten Aufwandsteuern wie der Vergnügungssteuer auf die entgeltliche Benutzung von Spielgeräten der Erhebung nicht entgegensteht, dass der Betreiber der Spielgeräte als Steuerpflichtiger eine juristische Person ist, BVerwG, Urteil vom 27. September 2000, a. a. O., juris-Dokumentation, Rnr. 24.".

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2002 - 2 S 2113/00  

    Betrieblich bedingte Haltung eines Wachhundes auf Bauernhof im Außenbereich

    Mit der Aufwandsteuer erfasst wird dementsprechend die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die sich in der Verwendung von Einkommen für den persönlichen Lebensbedarf äußert (so BVerwG, Urteil vom 27.9.2000, NVwZ 2001, 439; Urteil vom 12.4.2000, NVwZ 2001, 440).
  • OVG Thüringen, 19.12.2002 - 4 EO 489/02  

    Kommunale Steuern; Zur Vergnügungssteuer in Thüringen; Vergnügungssteuer;

    Darunter ist eine Steuer auf die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu verstehen (BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 1963 - 2 BvL 8, 10/61 -, BVerfGE 16, 64 [74]; Beschluss vom 12. Oktober 1978 - 2 BvR 154/74 -, BVerfGE 49, 343 [354]; Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 -, BVerfGE 65, 325 [346]; BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1979 - 7 C 53.77 -, BVerwGE 58, 230 [234]; Urteil vom 27. September 2000 - 11 C 4/00 -, NVwZ 2001, 439).
  • VG Freiburg, 29.04.2010 - 1 K 103/10  

    Jagdsteuerpflicht einer Kommune

  • BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 10.11  

    Aufwandsteuer; Jagdsteuer; Aufwand; Einkommensverwendung; Einkommenserzielung;

  • BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 2.11  

    Bettensteuer nur auf private, nicht auf geschäftliche Übernachtungen zulässig

  • OVG Niedersachsen, 09.02.2009 - 9 LA 323/07  

    Zweitwohnungsteuer beim Alleingesellschafter einer GmbH & Co. KG;

  • VG Gelsenkirchen, 05.12.2002 - 16 K 3699/01  
  • VG Gelsenkirchen, 05.12.2002 - 16 K 1649/00  

    Campingwagen, Zweitwohnungssteuer, Campingmobil, Zweitwohnung

  • VGH Bayern, 10.12.2008 - 4 BV 07.1980  

    Zur Zweitwohnungssteuer für eine Ferienwohnung, die im Eigentum einer

  • VG Gelsenkirchen, 05.12.2002 - 16 K 386/01  

    Wohnung, Zweitwohnung, Innehaben einer Zweitwohnung, Zweitwohnungssteuer,

  • OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 13 L 2306/99  

    GmbH als Hundesteuerschuldnerin; Hundesteuer: Kampfhund; Gesellschaft

  • BVerwG, 29.09.2000 - 11 B 51.00  
  • VG Kassel, 27.04.2005 - 6 E 455/04  

    Zur Hundesteuer für Diensthunde im Haushalt eines Diensthundeführers

  • VG Stuttgart, 15.09.2005 - 11 K 2382/04  

    Voraussetzungen für das Entfallen der Hundesteuerpflicht bei einem Hund eines

  • VG Oldenburg, 23.05.2007 - 2 A 1610/05  

    Zweitwohnungssteuer; Aufwand; Innehaben (Zweitwohnung); Insichgeschäft;

  • VG Münster, 04.08.2004 - 9 K 2064/02  
  • VG Münster, 28.07.2004 - 9 K 321/02  
  • VGH Bayern, 04.02.2011 - 4 ZB 10.2975  

    Zweitwohnungsteuer; Billigkeitserlass; keine Steuerpflicht juristischer Personen

  • VG München, 25.02.2011 - M 10 K 09.6084  

    Vermietung von Flächen an eine GmbH; steuerrechtlich unbeachtliches

  • VG Augsburg, 21.09.2011 - Au 6 K 10.1088  

    Anknüpfung des Mietwertes an die Jahresrohmiete; Jahresrohmiete als angemessene

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