Rechtsprechung
   BVerwG, 27.10.1995 - 7 C 56.94   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Jurion
  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 1 lit. c, § 4 Abs. 2

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Restitutionsausschluß bei Erwerb von redlichem Zwischenerwerber nach dem 18. Oktober 1989

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • VG Magdeburg, 25.11.1993 - 2 A 882/92
  • BVerwG, 27.10.1995 - 7 C 56.94

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 1996, 199
  • NJ 1996, 212
  • DÖV 1996, 385



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Wird zitiert von ... (15)  

  • BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02  

    Redlicher Erwerb; Grundstückskauf; Zweiterwerb; Schwarzgeldabrede;

    Es hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zutreffend darauf abgestellt, dass es bei mehrfachem Erwerb des von einer Maßnahme gemäß § 1 VermG betroffenen Vermögenswertes auf die Redlichkeit des letzten Erwerbsvorganges ankommt (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1995 - BVerwG 7 C 56.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 24).

    Da somit der Abschluss des Kaufvertrages maßgebend ist, spielt die vom Kläger angesprochene Stichtagsregelung des § 4 Abs. 2 Satz 2 VermG keine Rolle (vgl. hierzu Urteil vom 27. Oktober 1995 - BVerwG 7 C 56.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 24).

    Das folgt schon daraus, dass auf die Redlichkeit des letzten Erwerbsvorgangs abzustellen ist (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1995 - BVerwG 7 C 56.94 - a.a.O.), an dem hier der frühere Eigentümer gar nicht beteiligt sein konnte.

  • BVerwG, 17.05.2000 - 8 C 16.99  

    Recht der offenen Vermögensfragen

    In diesem Fall ist entscheidend, ob der Erblasser den Vermögenswert redlich erworben hat (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1995 - BVerwG 7 C 56.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 24 S. 56 ).
  • BVerfG, 01.12.1999 - 1 BvR 395/94  
    Daß auch die Veräußerung von in Privateigentum stehenden Gebäuden unter die Stichtagsregelung des § 4 Abs. 2 Satz 2 VermG fällt, wenn das zugrunde liegende Rechtsgeschäft nach dem 18. Oktober 1989 geschlossen worden ist, entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 96, 178 [181 f.]; BVerwG, VIZ 1996, S. 91 [92]); das vermögensrechtliche Schrifttum ist dieser Rechtsprechung zumindest teilweise gefolgt (vgl. Schmidt, in: Kimme, Offene Vermögensfragen, § 4 VermG Rn. 46, 155 ff. [Stand: Mai 1997]; a. A. dagegen noch Koch, in: Rädler/ Raupach/ Bez-zenberger, Vermögen in der ehemaligen DDR, § 4 VermG Rn. 42 [Stand: 11. Erg. Lfg.]).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Auffassung nachvollziehbar mit dem Wortlaut des § 4 Abs. 2 Satz 2 VermG und vor allem mit dem Zweck der Regelung begründet, der darauf gerichtet sei, der Durchkreuzung der Restitution durch redlichen Erwerb bei Rechtsgeschäften nach dem Stichtag entgegenzuwirken, und auch für Veräußerungen von in privatem Eigentum stehenden Objekten zutreffe (vgl. BVerwG, VIZ 1996, S. 91 [92]).

mehr
  • BVerwG, 24.06.2004 - 7 C 20.03  

    Zwangsverkauf; Restitutionsausschluss; redlicher Erwerb; Erwerb vor dem 8. Mai

    Da die Beigeladene das Grundstück geerbt hat und der für die Frage der Redlichkeit maßgebliche rechtsgeschäftliche Erwerb ihres Rechtsvorgängers (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1995 - BVerwG 7 C 56.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 24 m.w.N.) vor diesem Zeitpunkt liegt, hätte sie sich nicht auf diesen Einwand berufen können.
  • BVerwG, 23.02.2006 - 7 C 7.05  

    Bodenreformgrundstücke: Zuteilung, Vererbung, Übertragung und redlicher Erwerb

    In diesem Fall ist entscheidend, ob der Erblasser den Vermögenswert redlich erworben hatte (vgl. u.a. Urteil vom 27. Oktober 1995 - BVerwG 7 C 56.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 24 S. 56 ).
  • BVerwG, 19.11.1998 - 7 C 40.97  

    Einziehung einer Fotoausrüstung durch DDR-Behörden ist nach dem Vermögensgesetz

    So kann beispielsweise bei Schenkungen, bei nicht zeitnah nach der Schädigung erfolgten sonstigen Veräußerungen oder bei mehrfachen Veräußerungsvorgängen, wenn die Restitution erst durch den redlichen Letzterwerber ausgeschlossen wird (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1995 - BVerwG 7 C 56.94 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 24 m.w.N.), der Schluß von der Erlöslosigkeit auf die Wertlosigkeit der Sache verfehlt sein; nichts anderes gilt für die Rechtsvermutung, der erzielte Erlös entspreche dem Sachwert im maßgeblichen Schädigungszeitpunkt, wenn die Sache nach ihrer Entziehung durch Zeitablauf oder Abnutzung einen Wertverlust erlitten hat.
  • BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 6.96  

    Offene Vermögensfragen - Redlichkeitsschutz für Unternehmenserwerber,

    Zweck der Stichtagsregelung ist es, die Beseitigung einer an diesem Tag bestehenden oder danach entstandenen Restitutionslage zu verhindern, unabhängig davon, ob es sich um den Erwerb von Volkseigentum oder von privatem Eigentum handelte (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1995 - BVerwG 7 C 56.94 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 24 = VIZ 1996, 91).
  • BVerwG, 14.02.1997 - 7 B 44.97  

    BGB § 816 Abs. 1 S. 2; VermG § 1 Abs. 6, § 4 Abs. 2

    Dieser rückt zwar im Wege der Universalsukzession umfassend in die Rechtsstellung des Erblassers ein, schafft damit jedoch keinen neuen Erwerbstatbestand, der bei der Frage der Redlichkeit des Erwerbs eigenständiger Beurteilung zugänglich ist (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1995 - BVerwG 7 C 56.94 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 24, unter Berufung auf BVerwG, Beschluß vom 8. Dezember 1994 - BVerwG 7 B 180.94 - insoweit abgedruckt in VIZ 1995, 163 ).
  • BVerwG, 05.04.2001 - 7 C 15.00  

    Restitutionsausschluss; redlicher Erwerb; Stichtagsregelung; Ausnahme von der

    Die Beklagte weist zwar zu Recht darauf hin, die Stichtagsregelung des § 4 Abs. 2 Satz 2 VermG erfasse Veräußerungsgeschäfte zwischen Privaten, wenn der Veräußerung eines Grundstücks eine unlautere Machenschaft i.S.d. § 1 Abs. 3 zugrunde lag (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1995 - BVerwG 7 C 56.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 24).
  • BVerwG, 01.12.1995 - 7 C 13.94  

    VermG § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2

    Dieser Rechtsauffassung ist der erkennende Senat bereits in seinem in der vorliegenden Sache ergangenen Prozeßkostenhilfebeschluß beigetreten (Beschluß vom 23. Juni 1995 - NJW 1995, 2740); er hat sie in seinem Urteil vom 27. Oktober 1995 - BVerwG 7 C 56.94 - erneut bekräftigt.
  • BVerwG, 26.05.2004 - 7 B 30.04  
  • BVerwG, 16.08.2001 - 7 B 62.01  
  • BVerwG, 04.03.2002 - 7 B 74.01  
  • BVerwG, 26.02.1996 - 7 B 344.95  
  • BVerwG, 18.04.1997 - 7 B 89.97  
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