Rechtsprechung
| BVerwG, 27.10.2010 - 8 C 43.09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
GG Art. 28 Abs. 2, Art. 105, Art. 106 Abs. 6; GewStG § 16 Abs. 3 und 4; GrStG § 25 Abs. 3, § 26; GO NRW §§ 122, 75, 76
Kommunale Selbstverwaltung; kommunale Finanzhoheit; Gestaltungsspielraum; Realsteuerhebesätze; Hebesatz; Hebesatzfestsetzung; Grundsteuer; Gewerbesteuer; Kommunalaufsicht; Rechtsaufsicht; Beanstandung; Haushaltsnotlage; Haushaltssicherungskonzept; Finanzausstattung - openjur.de
Kommunale Selbstverwaltung; kommunale Finanzhoheit; Gestaltungsspielraum; Realsteuerhebesätze; Hebesatz; Hebesatzfestsetzung; Grundsteuer; Gewerbesteuer; Kommunalaufsicht; Rechtsaufsicht; Beanstandung; Haushaltsnotlage; Haushaltssicherungskonzept; Finanzausstattung.;
- Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 28 Abs. 2, Art. 105, Art. 106 Abs. 6
Kommunale Selbstverwaltung; kommunale Finanzhoheit; Gestaltungsspielraum; Realsteuerhebesätze; Hebesatz; Hebesatzfestsetzung; Grundsteuer; Gewerbesteuer; Kommunalaufsicht; Rechtsaufsicht; Beanstandung; Haushaltsnotlage; Haushaltssicherungskonzept; Finanzausstattung. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beanstandung einer Senkung der Realsteuerhebesätze im Wege der staatlichen Kommunalaufsicht trotz durch die Selbstverwaltungsgarantie gewährleisteter kommunaler Finanzhoheit bei anhaltender Haushaltsnotlage und fehlenden Ausgleichs der Einnahmeverluste der Gemeinde
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Grenzen des Hebesatzrechts der Gemeinde
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Grenzen des Hebesatzrechts der Gemeinde bei anhaltender Haushaltsnotlage
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Aufhebung einer Realsteuersenkung durch die Kommunalaufsicht
- lto.de (Kurzinformation)
Hebesätze können bei Haushaltsschieflage beanstandet werden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
BVerwG zu den Grenzen des Hebesatzrechts einer Gemeinde bei anhaltender Haushaltsnotlage - Regelung in Gemeindeordnung mit Pflicht zur Aufstellung eines ausgeglichenen Haushalts und Herbeiführung eines schnellstmöglichen Haushaltsausgleichs nicht zu beanstanden
Verfahrensgang
- VG Aachen, 28.06.2007 - 4 K 142/06
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2009 - 15 A 2324/07
- BVerwG, 27.10.2010 - 8 C 43.09
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 138, 89
- DÖV 2011, 575
- NVwZ 2011, 424
Wird zitiert von ... (9)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2011 - 2 D 137/09
Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan wegen nicht hinreichender …
vgl. BVerfG, Urteil vom 27. Januar 2010 - 2 BvR 2185/04, 2 BvR 2189/04 -, BVerfGE 125, 141 = NVwZ 2010, 895 = juris Rn. 67 und 70; BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2010 - 8 C 43.09 -, juris Rn. 18 (vorgehend OVG NRW, Urteil vom 22. Juli 2009 - 15 A 2324/07 -, DVBl. 2009, 1181 = juris); VerfGH NRW, Urteil vom 12. Oktober 2010 - 12/09 -, NVwZ-RR 2011, 41 = juris Rn. 58.vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2010 - 8 C 43.09 -, juris Rn. 24; OVG NRW, Urteil vom 22. Juli 2009 - 15 A 2324/07 -, DVBl. 2009, 1181 = juris Rn. 20, Beschlüsse vom 15. Juli 2008 - 15 B 1755/08 -, NWVBl.
- VerfG Schleswig-Holstein, 03.09.2012 - LVerfG 1/12
Schleswig-Holsteinisches Verfassungsrecht Kommunale Verfassungsbeschwerde - …
Die dort statuierten Grundsätze sind bei der Bestimmung des Schutzzweckes und der Eingriffsintensität mit heranzuziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 8 C 43.09 -, BVerwGE 138, 89 ff., Rn. 18). - VG Kassel, 14.02.2012 - 3 K 936/10
Anweisung zur Erhöhung der Kreisumlage bei nicht ausgeglichenem Haushalt
Davon ausgehend ist der Kläger zwar grundsätzlich verpflichtet, einen ausgeglichenen Haushalt zu erstellen, und die Verabschiedung eines nicht ausgeglichenen Haushalts mag bei einer hochverschuldeten Selbstverwaltungskörperschaft Anlass für eine Beanstandung sein (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 15 A 2324/07 -, juris, Rdnrn. 19 f; nachfolgend: BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2010 - 8 C 43/09 -, juris Rdnr. 26 - für den Fall der Beanstandung).Entsprechendes muss angesichts der verfassungsrechtlichen Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung für Anordnungen der Kommunalaufsicht auf der Einnahmeseite gelten (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2010 - 8 C 43/09 -, juris, Rdnr. 24 f., für die Gemeinde).
Danach spricht vieles dafür, dass die Kommunalaufsicht befugt ist, die Vorlage eines unausgeglichenen Haushalts als rechtswidrig zu beanstanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2010, a.a.O., Rdnr. 26).
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.02.2012 - VGH N 3/11
Kein Auskommen mit den Finanzzuweisungen des Landes
Auf eine entsprechende Mitwirkung der Kommunen hat das Land im Wege der Kommunalaufsicht hinzuwirken (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2010 - 8 C 43/09 - juris;… Boettcher/Junkernheinrich, Kommunalfinanzen im Jahr 2009, in: Junkernheinrich u.a., Jahrbuch für öffentliche Finanzen 2010, S. 225 [237 f.]. Zum Ganzen auch den Kommunalbericht 2011, LT-Drs. 16/30, S. 41 f.). - LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.01.2012 - LVerfG 18/10
Zulässigkeit und Bemessung einer Finanzausgleichsumlage für abundante Gemeinden
Sie besteht jedoch nicht darin, dass die Gemeinde nach Belieben frei schalten kann, sondern darin, dass sie verantwortlich disponiert und bei ihren Maßnahmen auch ihre Stellung innerhalb der Selbstverwaltung des modernen Verwaltungsstaates und die sich daraus ergebende Notwendigkeit des Finanzausgleichs in Betracht zieht (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.10.2010 - 8 C 43.09 -, NVwZ 2011, 424, 426 zur Rechtmäßigkeit der kommunalaufsichtlichen Beanstandung einer Senkung der Realsteuerhebesätze seitens einer Gemeinde in Haushaltsnotlage). - LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.01.2012 - LVerfG 33/10
1. Die Erhebung einer so genannten Finanzausgleichsumlage von besonders …
Sie besteht jedoch nicht darin, dass die Gemeinde nach Belieben frei schalten kann, sondern darin, dass sie verantwortlich disponiert und bei ihren Maßnahmen auch ihre Stellung innerhalb der Selbstverwaltung des modernen Verwaltungsstaates und die sich daraus ergebende Notwendigkeit des Finanzausgleichs in Betracht zieht (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.10.2010 - 8 C 43.09 -, NVwZ 2011, 424, 426 zur Rechtmäßigkeit der kommunalaufsichtlichen Beanstandung einer Senkung der Realsteuerhebesätze seitens einer Gemeinde in Haushaltsnotlage). - OVG Niedersachsen, 08.11.2010 - 9 LA 199/09
Heranziehung zur Vergnügungsteuer mit einem Steuersatz von 15 % auf die …
Die Zulässigkeit der Höhe des Steuersatzes ist somit lediglich am Inhalt der Steuersatzung selbst sowie daran zu messen, ob er mit höherrangigen rechtlichen Anforderungen übereinstimmt (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27.10.2010 - 8 C 43.09 -, wonach das Recht zur Senkung von Hebesätzen durch Vorschriften in der Gemeindeordnung eingeschränkt sein kann). - OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2011 - 2 MB 30/11
Anordnung bestimmter Hebesätze durch die Kommunalaufsicht
Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts innerhalb des den Gemeinden zustehenden Gestaltungsspielraums der Kommunalaufsicht grundsätzlich untersagt, der Gemeinde im Falle eines unausgeglichenen Haushalts alternativlos vorzuschreiben, was sie zu tun hat (BVerwG, Urt. v. 27.10.2010 - 8 C 43.09 -, Rdnr. 24). - VGH Hessen, 20.12.2011 - 5 B 2017/11
Anordnung auf Erlass einer Straßenbeitragssatzung
Die staatliche Rechtsaufsicht über die Gemeinden ist ein von Verfassungs wegen vorgesehenes Korrelat der kommunalen Selbstverwaltung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2010 - 8 C 43.09 -, BVerwGE 138, 89 = HSGZ 2011, 343).
