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   BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 3.14   

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https://dejure.org/2015,567
BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 3.14 (https://dejure.org/2015,567)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.2015 - 6 C 3.14 (https://dejure.org/2015,567)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 2015 - 6 C 3.14 (https://dejure.org/2015,567)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Widerruf eines kleinen Waffenscheins aufgrund einer Mitgliedschaft in der Rockergruppierung "Bandidos"

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 2; WaffG § 10 Abs. 4 S. 4
    Widerruf eines kleinen Waffenscheins aufgrund einer Mitgliedschaft in der Rockergruppierung "Bandidos"

  • rechtsportal.de

    WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 2 ; WaffG § 10 Abs. 4 S. 4
    Widerruf eines kleinen Waffenscheins aufgrund einer Mitgliedschaft in der Rockergruppierung "Bandidos"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos”

  • br.de (Pressebericht, 28.01.2015)

    Behörden dürfen Rockern Waffenschein entziehen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Mitgliedschaft bei den "Bandidos" rechtfertigt waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis allein wegen Bandidos-Mitgliedschaft

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.09.2009 - 6 C 29.08

    Waffenschein, Unzuverlässigkeit, verfassungsfeindliche Bestrebungen,

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 3.14
    § 5 Abs. 2 WaffG erweitert so den absoluten Unzuverlässigkeitsbegriff des § 5 Abs. 1 WaffG und engt diesen nicht etwa ein, so wie auch die verschiedenen in § 5 Abs. 2 WaffG geregelten Fallgruppen selbständig nebeneinander stehen und wechselseitig keine Ausschlusswirkungen begründen (BVerwG, Urteil vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 100 Rn. 13 ff.).

    Die Prognose hat sich an dem Zweck des Gesetzes zu orientieren, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz ohnehin verbunden sind, nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (BVerwG, stRspr; vgl. etwa Urteil vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 100 Rn. 17 m.w.N.).

  • BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08

    Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 3.14
    Rechtskonformes Verhalten einer Person in der Vergangenheit ist wie jeder andere Umstand, der beurteilungsrelevant sein kann, in diese Prognose miteinzubeziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 6 B 4.08 - juris Rn. 5).

    Ausreichend ist vielmehr, wie der Senat bereits ausgesprochen hat, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit hierfür besteht (Beschluss vom 31. Januar 2008 - 6 B 4.08 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 20.01.2022 - 6 B 9.21

    Verbot des Erwerbs und des Besitzes erlaubnisfreier Waffen; waffenrechtliche

    Nach dieser Rechtsprechung finden die für die Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit von Personen maßgeblichen Vorschriften des § 5 Abs. 1 und 2 WaffG nicht nur für die Rücknahme und den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse (hierzu: BVerwG, Urteile vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 105 Rn. 6 ff., - 6 C 2.14 - juris Rn. 6 ff. und - 6 C 3.14 - juris Rn. 6 ff.; Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79.18 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 113 Rn. 4 ff.; Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 - BVerwGE 166, 45 Rn. 13 ff.), sondern auch im Rahmen der Prüfung von Waffenverboten für den Einzelfall nach § 41 WaffG und hier gleichermaßen in Bezug auf erlaubnisfreie Waffen und Munition nach § 41 Abs. 1 WaffG wie auf erlaubnispflichtige Waffen und Munition nach § 41 Abs. 2 WaffG Anwendung (BVerwG, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 30.11 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 102 Rn. 31, 33, 35).
  • VG Ansbach, 22.07.2016 - AN 14 K 16.00416

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse nach Trunkenheitsfahrt

    Der Widerruf des Waffenscheins ist gemäß § 52 Abs. 2 GKG mit einem Streitwert von 5.000,00 EUR anzusetzen, wobei nicht nach "großem" und "kleinem" Waffenschein zu differenzieren ist (vgl. BVerwG, U. v. 28.1.2015 - 6 C 3.14 - BeckRS 2015, 42600; BayVGH, B. v. 20.6.2016 - 21 CS 16.395; OVG Hamburg, B. v. 6.2.2007 - 3 Bf 32/07 - BeckRS 2007, 21626).
  • VG Sigmaringen, 07.02.2017 - 2 K 2923/16

    Präsident einer Rockerclubs; sog. 1%-er; Prognose der waffenrechtlichen

    Zur Begründung wurde unter Heranziehung des Strukturberichts des LKA, der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.01.2015 (6 C 2.14 und 6 C 3.14) und eines Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10.10.2013 (12 BV 13.429) ausgeführt, die Voraussetzungen des § 41 Abs. 1 Nr. 2 WaffG und des § 41 Abs. 2 WaffG lägen vor, da der Kläger bereits wegen seiner Mitgliedschaft bei Gremium MC T. unzuverlässig sei.
  • VGH Bayern, 01.03.2018 - 21 ZB 16.754

    Widerrufs waffenrechtlicher Erlaubnis

    Die hiergegen erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 13. Januar 2016 aus zwei selbständig tragenden Erwägungen abgewiesen: Zum einen rechtfertige sich die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit des Klägers aus seiner Mitgliedschaft beim Motorradclub "...", der als "Outlaw Motorcycle Gang" einzuordnen sei (vgl. BayVGH, U.v. 10.10.2013 - 21 B 12.960 u.a., BVerwG, U.v. 28.1.2015 - 6 C 1/14, 6 C 2/14, 6 C 3/14 - alle juris).
  • VG München, 13.01.2016 - M 7 K 14.4728

    Widerruf von Waffenbesitzkarten wegen Mitgliedschaft in einem Rockerclub

    Dabei folgt das Gericht der aktuellen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und den hier getroffenen Feststellungen zu OMCGs (vgl. U. v. 10.10.2013 - 21 B 12.960, 21 B 12.964, 21 BV 12.1280, 21 BV 13.429 - alle juris) sowie des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U. v. 28.1.2015 - 6 C 1/14, 6 C 2/14, 6 C 3/14 - alle juris) und legt neben den in diesem Verfahren gewonnenen Erkenntnisse über die Rockergruppierung "..." auch die in den Verfassungsschutzberichten Bayern enthaltenen Erkenntnisse über Rockergruppierungen allgemein und sog. Outlaw Motorcycle Gangs (OMCGs) zugrunde.
  • VGH Bayern, 01.10.2014 - 21 CS 14.1765

    Waffenrechtliche Erlaubnis, Widerruf, Bandidos-Mitglied, öffentliches Interesse,

    Der Senat ist der Auffassung, dass im Hinblick auf die den Beteiligten bekannte Zulassung der Revision in verschiedenen Berufungsverfahren (U.v. 10.10.2013 - 21 B 12.960, 21 B 12.964 und 21 BV 12.1280 - jeweils juris) und die eingelegten Revisionen hierzu (BVerwG 6 C 2.14, 6 C 3.14 und 6 C 1.14) die Erfolgsaussicht im Hauptsacheverfahren als derzeit nicht hinreichend absehbar anzusehen ist, weshalb eine (reine) Interessenabwägung zu erfolgen hat, die hier zu Lasten des Antragstellers ausfällt.
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