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   BVerwG, 28.02.1975 - IV C 77.74   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
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    Grundsätze über die Rücknahme zu Unrecht erteilter Bodenverkehrsgenehmigungen

Verfahrensgang

  • VG Stuttgart, 13.08.1971 - III 153/70
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1974 - VIII 1188/71
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 77.74

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 48, 87
  • NJW 1975, 1240
  • MDR 1975, 784
  • DVBl 1975, 512
  • JR 1975, 477
  • BauR 1975, 399



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Wird zitiert von ... (33)  

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91  

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Dieses Gebot erwiese sich nämlich, falls es einschlägig sein sollte, als deshalb unergiebig, weil es nicht durchgreift, sofern ein "etwaiges Vertrauen nach Lage der Dinge nicht schutzwürdig ist" (Urteil vom 28. Februar 1975 - BVerwG IV C 77.74 - BVerwGE 48, 87 ).
  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95  

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Ein solches Vertrauen setzt jedoch außer einer adäquaten Vertrauensbetätigung des Betroffenen eine Schutzwürdigkeit dieser Vertrauensbetätigung (vgl. dazu etwa BVerwGE 48, 87 = NJW 1975, 1240) voraus.
  • BVerwG, 21.09.1984 - 4 C 24.81  

    Umfang des Vertrauensschutzes im Bodenverkehrsrecht

    Auszugehen ist nämlich von den besonderen Grundsätzen, die der erkennende Senat gerade für die Rücknahme von Bodenverkehrsgenehmigungen aufgestellt hat (vgl. BVerwGE 48, 87 [93, 94] und 54, 257 [259]).

    Diese Gewährleistung schließt aus, die Schutzwürdigkeit eines Vertrauens im Einzelfall noch zusätzlich davon abhängig zu machen, daß dieses Vertrauen in einer zumutbar nicht mehr rückgängig zu machenden Weise betätigt wurde" (BVerwGE 48, 87 [93]).

    Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn ein etwaiges Vertrauen nach Lage der Dinge - von vornherein - nicht schutzwürdig gewesen wäre (BVerwGE 48, 87 [92]).

    Darauf kommt es hier nicht an; entscheidend ist allein, daß auch eine fingierte Genehmigung im Sinne des § 19 Abs. 4 BBauG 1960 Bindungswirkung entfaltet (BVerwGE 31, 274 [276]) und von daher Vertrauen begründet (BVerwGE 48, 87 [92]).

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