Rechtsprechung
| BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 39.09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
BeamtVG §§ 53, 56; BRHG §§ 3, 5
Ruhen der Versorgung; Verwendung im öffentlichen Dienst; Verwendungseinkommen; selbstständige Tätigkeit; Beschäftigung; unselbstständige Tätigkeit; Amtsträger; Mitglied des Europäischen Rechnungshofs; Organ der Europäischen Union; Abhängigkeitsverhältnis; Weisungsgebundenheit; Unabhängigkeit des Amtsträgers; Eingliederung in den öffentlichen Dienst; Spezialität von Versorgungsvorschriften für nationale Amtsträger - Bundesverwaltungsgericht
BeamtVG §§ 53, 56
Ruhen der Versorgung; Verwendung im öffentlichen Dienst; Verwendungseinkommen; selbstständige Tätigkeit; Beschäftigung; unselbstständige Tätigkeit; Amtsträger; Mitglied des Europäischen Rechnungshofs; Organ der Europäischen Union; Abhängigkeitsverhältnis; Weisungsgebundenheit; Unabhängigkeit des Amtsträgers; Eingliederung in den öffentlichen Dienst; Spezialität von Versorgungsvorschriften für nationale Amtsträger. - NWB SteuerXpert START
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BeamtVG § 53; BRHG § 3
Mitglieder des Europäischen Rechnungshofs werden i.S.d. Ruhensvorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes im öffentlichen Dienst beschäftigt und beziehen Verwendungseinkommen; Beschäftigung von Mitgliedern des Europäischen Rechnungshofs im öffentlichen Dienst i.S.d. Ruhensvorschriften des BeamtVG
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 16.06.2009 - 2 K 1271/08
- VG Koblenz, 30.07.2009 - 2 K 1271/08
- BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 39.09
- BVerwG, 11.08.2011 - 2 KSt 2.11
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 139, 357
- NVwZ-RR 2011, 773
- DÖV 2011, 940
Wird zitiert von ... (5)
- VG Frankfurt/Main, 19.10.2011 - 9 K 4800/10
Verwendungseinkommen
Von einer "Verwendung" im öffentlichen Dienst kann nämlich nur dann ausgegangen werden, wenn der Versorgungsberechtigte im Rahmen eines Abhängigkeitsverhältnisses steht, kraft dessen er dem Dienstherrn zu einer bestimmten Tätigkeit verpflichtet und mindestens bezüglich der Art und Weise seiner Tätigkeit auch dessen Weisungen unterworfen ist (…BVerwG Urt. v. 22.7.1965 - 2 C 22.64 - E 22, 1;… Urt. v. 16.7.1984 - 6 C 45.82 - Buchholz 238.41 § 53 SVG Nr. 4; Urt. v. 28.4.2011 - 2 C 39.09 - juris, Rn. 13; Schmalhofer in Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, § 53 BeamtVG, Erl. 3 Nr. 1 Buchstabe c; Erl. 19 Nr. 2;… Stadler in Fürst u. a. GKÖD O § 53 BeamtVG Rn. 87a).Diese Voraussetzung dient allein dem Zweck, die Beschäftigung im öffentlichen Dienst von einer selbständigen Tätigkeit für eine öffentliche Einrichtung abgrenzen zu können (so BVerwG, Urt. v. 28.4.2011, a.a.O.).
Maßgebend ist insbesondere, dass nur derjenige im öffentlichen Dienst "verwendet" wird, der in die Organisationsstruktur einer öffentlichen Einrichtung eingegliedert ist (BVerwG, Urt. v. 28.4.2011, a.a.O. Rn. 16).
- BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 113/10
Klarstellende Tarifregelung - Zusammentreffen von Pension und Betriebsrente
Was unter öffentlichem Dienst zu verstehen ist, ist nicht einheitlich zu bestimmen, sondern richtet sich nach dem Sinn der jeweiligen gesetzlichen Regelung sowie dem rechtlichen Zusammenhang, in den das jeweilige Rechtsgebiet eingebettet ist, einschließlich der dazu gehörigen historischen Zusammenhänge (vgl. BVerwG 28. April 2011 - 2 C 39.09 - Rn. 14, ZTR 2011, 569). - BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 804/09
Klarstellende Tarifregelung; Zusammentreffen von Pension und Betriebsrente
Was unter öffentlichem Dienst zu verstehen ist, ist nicht einheitlich zu bestimmen, sondern richtet sich nach dem Sinn der jeweiligen gesetzlichen Regelung sowie dem rechtlichen Zusammenhang, in den das jeweilige Rechtsgebiet eingebettet ist, einschließlich der dazu gehörigen historischen Zusammenhänge (vgl. BVerwG 28. April 2011 - 2 C 39.09 - Rn. 14, ZTR 2011, 569) .
- BVerwG, 15.09.2011 - 2 B 67.10
Anrechnung von Erwerbseinkommen aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst als …
Hierzu gehört auch, dass sich der Dienstherr von der Alimentationspflicht dadurch entlasten darf, dass er den Versorgungsberechtigten auf andere Einkünfte aus öffentlichen Kassen verweist, sofern diese ebenfalls seiner Existenzsicherung und derjenigen seiner Familie zu dienen bestimmt sind (Urteile vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 C 20.03 - BVerwGE 120, 154 = Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 8 S. 17…, vom 1. September 2005 a.a.O. S. 183 bzw. Rn. 18…, vom 21. September 2006 a.a.O. Rn. 17 ff., vom 26. Juni 2008 - BVerwG 2 C 32.06 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 17 und vom 28. April 2011 - BVerwG 2 C 39.09 - juris Rn. 17). - BVerwG, 11.08.2011 - 2 KSt 2.11 Die Gegenvorstellung der Klägerin gegen die Streitwertfestsetzung des Bundesverwaltungsgerichts in dem Beschluss vom 24. Juni 2011 - BVerwG 2 C 39.09 - wird zurückgewiesen.
