Rechtsprechung
| BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 70.96 und 7 C 1.97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Scheitern von Restitutionsansprüche nach § 1 Abs. 2 des Vermögensgesetzes wegen Unvollständigkeit einer Kettenerbausschlagung
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Ausschluss des Restitutionsanspruchs eines erstberufenen gegenüber einem nachberufenen Erben bei Kettenerbausschlagung eines durch DDR-Eigentumspolitik überschuldeten Grundstücks
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Vorrang des Vermögensrechts vor dem Erbrecht bei der Rückgabe überschuldeter Mietwohngrundstücke
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
VermG § 1; BGB §§ 1922 ff.
Das Verhältnis von Erbausschlagung und VermG bei sog. unvollkommener Kettenerbausschlagung - Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Restitution bei unvollständiger Kettenausschlagung
Besprechungen u.ä.
- Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
, S. 27 (Entscheidungsbesprechung)
§ 1 Abs. 2 VermG; §§ 364 ff., 269, 404, 413 ZGB; §§ 1922 ff., 1936, 1953, 2353 ff. BGB
Anwendungsbereich des VermG (Überschuldung); unvollständige Kettenerbausschlagung; Rückübertragung an den Erstausschlagenden, trotz Anfall der Erbschaft beim nachberufenen Erben
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 02.10.1996 - 3 K 624/96
- BVerwG, 03.04.1997 - 7 C 70.96
- BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 70.96 und 7 C 1.97
- BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2008/97
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 105, 172
- NJW 1998, 255
- ZIP 1997, 1939
- NJ 1998, 100
Wird zitiert von ... (24)
- OLG Dresden, 12.06.1998 - 6 W 1281/97
Restitutionsanspruch des vorrangigen Erben nach Ausschlagung des Erbes
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 37.01
Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung, …
a) Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass beim Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG in Fällen der Kettenerbausschlagung Berechtigter im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG grundsätzlich der erstausschlagende Erbe ist, während nachfolgende Erben nur dann von der Schädigungsmaßnahme betroffen und damit Berechtigte sind, "wenn es die vor ihnen berufenen Erben bei der Rechtswirkung ihrer Ausschlagung belassen, indem sie keinen Antrag nach § 3 Abs. 1 Satz 1, § 30 VermG stellen" (Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 3 und 8.93 - BVerwGE 95, 106 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 13 S. 2 ; vgl. auch Urteile vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 70.96 - BVerwGE 105, 172 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 120 S. 374 und - BVerwG 7 C 1.97 - VIZ 1998, 33 ).Zu Recht ist das Verwaltungsgericht der Frage nicht weiter nachgegangen, ob im vorliegenden Fall alle dem Staat vorgehenden Erben die Erbschaft wirksam ausgeschlagen haben (Feststellungen zu den Erben zweiter und dritter Ordnung fehlen); denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 28. August 1997, a.a.O.) hat eine so genannte unvollständige Kettenerbausschlagung für die vermögensrechtlichen Ansprüche keine Bedeutung.
- BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 32.01
Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung, …
a) Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass beim Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG in Fällen der Kettenerbausschlagung Berechtigter im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG grundsätzlich der erstausschlagende Erbe ist, während nachfolgende Erben nur dann von der Schädigungsmaßnahme betroffen und damit Berechtigte sind, "wenn es die vor ihnen berufenen Erben bei der Rechtswirkung ihrer Ausschlagung belassen, indem sie keinen Antrag nach § 3 Abs. 1 Satz 1, § 30 VermG stellen" (Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 3 und 8.93 - BVerwGE 95, 106 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 13 S. 2 ; vgl. auch Urteile vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 70.96 - BVerwGE 105, 172 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 120 S. 374 und - BVerwG 7 C 1.97 - VIZ 1998, 33 ).Zu Recht ist das Verwaltungsgericht der Frage nicht weiter nachgegangen, ob im vorliegenden Fall alle dem Staat vorgehenden Erben die Erbschaft wirksam ausgeschlagen haben (Feststellungen insbesondere zu den Erben dritter Ordnung fehlen); denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 28. August 1997, a.a.O.) hat eine so genannte unvollständige Kettenerbausschlagung für die vermögensrechtlichen Ansprüche keine Bedeutung.
- BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2008/97
Restitutionsansprüche nach dem Vermögensgesetz scheitern nicht an …
a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 70.96 -,.Die Revision der Beschwerdeführer hat das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen, im wesentlichen aus folgenden Gründen (vgl. NJW 1998, S. 255 = VIZ 1997, S. 641):.
- BVerwG, 19.10.2000 - 7 C 1.00
Offene Vermögensfragen
Eigentumsverzicht, Schenkung und Erbausschlagung stellten sich deshalb als eine der förmlichen Enteignung vergleichbare "kalte Enteignung" von Grundstücken, Gebäuden und im vorliegenden Fall des Erbanteils an einem Grundstück zugunsten der ideologisch erwünschten Mehrung des Volkseigentums dar (Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 70.96 - BVerwGE 105, 172 unter Hinweis auf die Erläuterung der Bundesregierung zum Vermögensgesetz, BTDrucks 11/7831, S. 3 und auch auf den Eckwert Nr. 4 der Gemeinsamen Erklärung).Denn bei den zuletzt genannten Tatbestandsalternativen handelt es sich, wie dargelegt, um Akte der erzwungenen Selbstschädigung, zu dem es gekommen ist, weil die Betroffenen keinen anderen Ausweg als den Verzicht auf den Vermögenswert gesehen haben (Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 70.96 - BVerwGE 105, 172 ).
- BVerwG, 30.11.2000 - 7 C 83.99
Recht zur Regelung offener Vermögensfragen
Nicht schon die ökonomische Zwangslage und der durch sie verursachte Akt der Selbstschädigung, sondern erst das damit verbundene Abwandern des Vermögenswertes in staatliches Eigentum machen die Erbausschlagung zu einem wiedergutmachungswürdigen Unrecht (BVerwG, Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 70.96 - BVerwGE 105, 172, 174).Es reicht aus, wenn der Staat das Grundstück auf der Grundlage der gesetzlichen Erbvermutung tatsächlich für das Volkseigentum in Besitz genommen hat (BVerwGE 105, 172, 176).
Aus demselben Grund ist der weitere Hinweis der Kläger verfehlt, die (begründete) Restitution solle wie eine Anfechtung der Erbausschlagung wirken (BVerwG, Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 70.96 - BVerwGE 105, 172, 174).
- BGH, 27.11.1998 - V ZR 180/97
Verfügung über ein Grundstück in Volkseigentum; Verbindung des Auskunfts- und …
Die Frage, inwieweit zivilrechtliche Ansprüche nachberufener Erben durch vermögensrechtliche Ansprüche ausschlagender Erben gemäß § 1 Abs. 1 VermG verdrängt werden (vgl. BVerwG VIZ 1997, 641; 1998, 33), stellt sich nicht. - BVerwG, 14.01.1998 - 7 B 339.97
vermögensrechtlicher Enteignungsbegriff, Enteignung auf besatzungshoheitlicher …
Danach liegt - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Großer Senat für Zivilsachen, zum alliierten Rückerstattungsrecht (BGHZ 16, 350 ) - eine vermögensrechtlich bedeutsame Enteignung bereits dann vor, wenn der Eigentümer ungeachtet der zivilrechtlichen Wirksamkeit der Maßnahme in einer nach den Verhältnissen in der DDR unangreifbaren Weise aus seinem Eigentum verdrängt worden ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 70.96 - VIZ 1997, 641 = ZOV 1997, 438 m.w.N.). - BVerwG, 15.04.1999 - 3 C 25.98
Ozongesetz 1995; Schutzpflicht, verfassungsrechtliche; Verfassungswidrigkeit …
a) Weil mithin keine Vorschrift des Straßenverkehrsrechts oder eines anderen Gesetzes zugunsten des Klägers heranzuziehen ist, stellt sich im Hinblick auf die durch Gesetz vom 19. Juli 1995 (BGBl I S. 930) Ozongesetz 1995 eingefügten und im Streitfall nicht erfüllten Vorschriften in §§ 40 a ff. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1990 (BGBl I S. 880), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Oktober 1998 (BGBl I S. 3178) BImSchG , die gemäß § 74 Satz 3 BImSchG mit Ablauf des Jahres 1999 außer Kraft treten, die vom Berufungsgericht erörterte Frage einer verdrängenden Spezialität (vgl. hierzu lediglich BVerfG, Urteil vom 24. Januar 1962 1 BvL 32/57 BVerfGE 19, 290 ; BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1995 BVerwG 3 C 7.93 Buchholz 451.512/MGVO Nr. 115; Urteil vom 28. August 1997 BVerwG 7 C 70.96 BVerwGE 105, 172 m.w.N.) hier nicht, und deshalb wird mit dem Auslaufen des Ozongesetzes 1995 nicht die Frage zu erörtern sein, ob andere bislang durch das Ozongesetz 1995 verdrängte Vorschriften etwa wieder Gültigkeit beanspruchen können (vgl. BVerwG, Beschluß vom 29. Dezember 1995 BVerwG 5 B 31.95 Buchholz 436.0 § 111 BSHG Nr. 2). - BGH, 19.06.1998 - V ZR 356/96
Nichtberücksichtigung eines Nacherben bei der Eintragung von Volkseigentum
Die Frage, ob zivilrechtliche Ansprüche des mit dem Ausschlagenden gleichrangigen Erben durch § 1 Abs. 2 VermG ausgeschlossen sein könnten (zum vermögensrechtlichen Vorrang ausschlagender vorberufener Erben vgl. BVerwG VIZ 1997, 641 und 1998, 33), stellt sich mithin nicht. - BGH, 15.09.2005 - III ZR 458/04
Rechtsfolgen der Restitution des Erbteils an einem Grundstück
- BGH, 26.10.1999 - XI ZR 263/98
Wirksamkeit von Grundpfandrechten, die für ausländische Gläubiger im Grundbuch …
- BGH, 11.04.2008 - V ZR 117/07
Aufwendungsersatzansprüche des Bucheigentümers zu Unrecht eingetragenen …
- BVerwG, 22.02.2001 - 7 C 17.00
Offene Vermögensfragen
- BVerwG, 25.02.2005 - 8 B 106.04
- BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 24.05
Anforderungen an eine wirksame vermögensrechtliche Anmeldung: hinreichend …
- BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 1.97
Offene Vermögensfragen - Unvollkommene Kettenerbausschlagung
- BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 90.99
Recht der offenen Vermögensfragen
- BVerwG, 17.08.2000 - 8 B 117.00
- BVerwG, 13.11.2003 - 7 C 6.03
- BVerwG, 03.03.2001 - 7 B 162.00
- VG Dresden, 14.12.1999 - 2 K 1726/99
- BVerwG, 17.03.2000 - 7 B 208.99
- VG Leipzig, 26.10.1999 - 7 K 1247/97
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