Rechtsprechung
   BVerwG, 28.12.2009 - 9 B 26.09   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    BNatSchG §§ 60, 61 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1; FStrG a. F. § 17 Abs. 1
    Straßenrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Naturschutzverein; Verbandsklagerecht; Rügebefugnis; Planrechtfertigung; fachplanerische Zielkonformität; Finanzierbarkeit des Vorhabens.;

  • openjur.de

    Straßenrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Naturschutzverein; Verbandsklagerecht; Rügebefugnis; Planrechtfertigung; fachplanerische Zielkonformität; Finanzierbarkeit des Vorhabens.;

  • Bundesverwaltungsgericht

    BNatSchG §§ 60, 61 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1
    Straßenrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Naturschutzverein; Verbandsklagerecht; Rügebefugnis; Planrechtfertigung; fachplanerische Zielkonformität; Finanzierbarkeit des Vorhabens.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befugnis eines anerkannten Naturschutzvereins zur Rüge der fehlenden Finanzierbarkeit eines Straßenbauvorhabens als Unterfall mangelnder Planrechtfertigung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Ortsumfahrung Waake der B 27 östlich von Göttingen kann gebaut werden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Naturschutzverein ist nicht befugt, als Unterfall mangelnder Planrechtfertigung eines Straßenbauvorhabens dessen fehlende Finanzierbarkeit zu rügen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • DVBl 2010, 395
  • NVwZ 2010, 380



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Wird zitiert von ... (12)  

  • VG Minden, 29.04.2010 - 11 L 123/10  

    Schießplatz auf Truppenübungsplatz?

    BVerwG, Beschlüsse vom 28.12.2009 - 9 B 26.09 -, NVwZ 2010, 380, vom 23.11.2007 - 9 B 38.07 -, NuR 2008, 176 und vom 2.10.2002 - 9 VR 11.02 -, juris Rn. 8.

    BVerwG, Beschluss vom 28.12.2009 - 9 B 26.09 -, a. a. O., und Urteil vom 12.3.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 199, juris Rn. 73 und 74.

  • OVG Sachsen, 15.12.2011 - 5 A 195/09  

    Beteiligungsrecht eines Naturschutzverbandes im Planfeststellungsverfahren als

    In seinem Beschluss vom 28. Dezember 2009 hat er aber klargestellt, dass ein Zusammenhang mit Rechtsvorschriften mit naturschutzrechtlicher Zweckbestimmung bestehen muss (9 B 26.09, SächsVBl. 2010, 89, Rn. 7 f.).
  • VG Minden, 26.10.2011 - 11 K 606/10  

    "Kampfdörfer" auf dem Truppenübungsplatz Senne rechtens

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.12.2009 - 9 B 26.09 -, a.a.O., und Urteil vom 12.3.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 199, juris Rn. 73 und 74.
mehr
  • VGH Bayern, 30.03.2010 - 8 N 09.1861  

    Normenkontrollverfahren, Straßenbebauungsplan, Ortsumfahrung, europarechtliche

    Dieser im Planfeststellungsrecht anerkannte Grundsatz (so BVerwG in ständiger Rechtsprechung, vgl. z.B. BVerwG vom 28.12.2009 NVwZ 2010, 380/382) gilt auch für planfeststellungsersetzende Bebauungspläne zumindest dann, wenn im Bebauungsplanverfahren die notwendigen Erhebungen durchgeführt und zu den naturschutzfachlichen Fragen sachverständige Begutachtungen eingeholt worden sind, die planende Gemeinde also ihrer umfassenden Ermittlungspflicht (§ 2 Abs. 3 BauGB 2008) nachgekommen ist.
  • OVG Niedersachsen, 09.03.2011 - 13 LA 108/10  

    Abwägungskontrolle bei deichrechtlicher Planfeststellung

    Eine Planrechtfertigung ist gegeben, wenn für das konkrete Vorhaben ein Bedarf besteht, d.h. ob es gemessen an den Zielsetzungen des jeweiligen Fachgesetzes vernünftigerweise geboten ist (BVerwG, Urt. v. 28.12.2009 - 9 B 26/09 -, juris Rdnr. 4 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2012 - 5 S 1749/11  

    Tank- und Rastanlage Bühl an der A 5 kann erweitert werden; Klage gegen

    Soweit die Erforderlichkeit und zeitliche Dringlichkeit eines Vorhabens in einem vom Gesetzgeber beschlossenen Bedarfsplan konkretisiert worden ist, ist diese Festlegung auch für das gerichtliche Verfahren verbindlich und nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle zugänglich (st. Rspr. vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.2011 - 9 A 24.10 -, juris Rn. 27 und Urteil vom 28.12.2009 - 9 B 26.09 -, NVwZ 2010, 380).
  • VG Freiburg, 31.07.2010 - 2 K 192/08  

    Planfeststellung zum Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens -

    Der Planfeststellungsbehörde steht bei der Frage, ob ein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand erfüllt ist oder aber die Voraussetzungen für eine Legalausnahme gegeben sind, eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu, so dass in diesem Rahmen getroffene, auf fachgutachterliche Stellungnahmen gestützte Annahmen einer gerichtlichen Überprüfung nur dahin unterliegen, ob sie im Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar sind und nicht auf einem Bewertungsverfahren beruhen, das sich als unzulängliches oder gar ungeeignetes Mittel erweist, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden (BVerwG, Urt. v. 09.07.2008 - 9 A 14/07 -, BVerwGE 131, 274 Rn. 64; Beschl. v. 28.12.2009 - 9 B 26/09 -, NuR 2010, 191 Rn. 18).
  • VG Koblenz, 23.08.2010 - 4 K 225/10  

    Planfeststellungsbeschluss zum Lückenschluss des Fernradwegs Lahntal aufgehoben

    Soweit der zuständigen Behörde eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zugestanden wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Dezember 2009 - 9 B 26/09, NuR 2010, 191), beschränkt sich die gerichtliche Prüfung darauf, ob die Annahmen im Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar sind und nicht auf einem Bewertungsverfahren beruhen, das sich als unzulängliches oder gar ungeeignetes Mittel erweist, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
  • VG Freiburg, 31.07.2010 - 2 S 192/08  

    Planfeststellung zum Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens -

    Der Planfeststellungsbehörde steht bei der Frage, ob ein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand erfüllt ist oder aber die Voraussetzungen für eine Legalausnahme gegeben sind, eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu, so dass in diesem Rahmen getroffene, auf fachgutachterliche Stellungnahmen gestützte Annahmen einer gerichtlichen Überprüfung nur dahin unterliegen, ob sie im Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar sind und nicht auf einem Bewertungsverfahren beruhen, das sich als unzulängliches oder gar ungeeignetes Mittel erweist, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden (BVerwG, Urt. v. 09.07.2008 - 9 A 14/07 -, BVerwGE 131, 274 Rn. 64; Beschl. v. 28.12.2009 - 9 B 26/09 -, NuR 2010, 191 Rn. 18).
  • VGH Bayern, 30.03.2010 - 8 N 09.1861 - 1868  

    Normenkontrollverfahren, Straßenbebauungsplan für Ortsumfahrung, Artenschutz

    Dieser im Planfeststellungsrecht anerkannte Grundsatz (so BVerwG in ständiger Rechtsprechung, vgl. z.B. BVerwG vom 28.12.2009 NVwZ 2010, 380/382) gilt auch für planfeststellungsersetzende Bebauungspläne zumindest dann, wenn im Bebauungsplanverfahren die notwendigen Erhebungen durchgeführt und zu den naturschutzfachlichen Fragen sachverständige Begutachtungen eingeholt worden sind, die planende Gemeinde also ihrer umfassenden Ermittlungspflicht (§ 2 Abs. 3 BauGB 2008) nachgekommen ist.
  • VG Hannover, 10.01.2012 - 4 B 5078/11  

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses

  • BVerwG, 28.12.2009 - 9 VR 6.09  

    Ortsumfahrung Waake der B 27 östlich von Göttingen kann gebaut werden

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