Rechtsprechung
   BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 8.06   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    StAG § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1
    Aufenthalt, achtjähriger rechtmäßiger gewöhnlicher - eines Elternteils im Inland als Voraussetzung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt; Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt, kein - bei bloßen Aufenthaltsgestattungen der Eltern; deutsche Staatsangehörigkeit, kein Erwerb durch Geburt im Inland bei bloßen Aufenthaltsgestattungen der Eltern; Aufenthaltsgestattung, asylverfahrensrechtliche, der Eltern und Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eines im Inland geborenen Kindes.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Landesanwaltschaft Bayern

    § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StAG; § 55 Abs. 3 AsylVerfG; § 35 Abs. 1 Satz 2 AuslG bzw. ; § 26 Abs. 4 Satz 3 AufenthG
    Staatsangehörigkeitsrecht: Staatsangehörigkeitserwerb durch ein im Inland geborenes Kind ausländischer Eltern | Keine Anrechnung der Zeiten eines erfolglos verlaufenen Asylverfahrens der Eltern

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  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    StAG § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 1; AsylVfG § 55 Abs. 3; AufenthG § 26 Abs. 4 S. 3
    D (A), Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt im Inland, Aufenthaltsdauer, Eltern, Aufenthaltsgestattung, Asylverfahren, abgelehnte Asylbewerber

  • NWB SteuerXpert START

    StAG § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1

  • bayern.de

    § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StAG; § 55 Abs. 3 AsylVerfG; § 35 Abs. 1 Satz 2 AuslG bzw. § 26 Abs. 4 Satz 3 AufenthG
    Staatsangehörigkeitsrecht: Staatsangehörigkeitserwerb durch ein im Inland geborenes Kind ausländischer Eltern // Keine Anrechnung der Zeiten eines erfolglos verlaufenen Asylverfahrens der Eltern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StAG § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
    Staatsangehörigkeitsrecht - Aufenthalt, achtjähriger rechtmäßiger gewöhnlicher - eines Elternteils im Inland als Voraussetzung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt; Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt, kein - bei bloßen Aufenthaltsgestattungen der Eltern; deutsche Staatsangehörigkeit, kein Erwerb durch Geburt im Inland bei bloßen Aufenthaltsgestattungen der Eltern; Aufenthaltsgestattung, asylverfahrensrechtliche, der Eltern und Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eines im Inland geborenen Kindes

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Aufenthalt, achtjähriger rechtmäßiger gewöhnlicher - eines Elternteils im Inland als Voraussetzung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt; Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt, kein - bei bloßen Aufenthaltsgestattungen der Eltern; deutsche Staatsangehörigkeit, kein Erwerb durch Geburt im Inland bei bloßen Aufenthaltsgestattungen der Eltern; Aufenthaltsgestattung, asylverfahrensrechtliche, der Eltern und Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eines im Inland geborenen Kindes

Kurzfassungen/Presse (3)

  • 123recht.net (Pressemeldung, 29.3.2007)

    Schuldunfähigkeit verhilft nicht zur deutschen Staatsangehörigkeit // Einbürgerung auch für Kinder erschwert

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Anrechnung von Aufenthaltszeiten der Eltern für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eines im Inland geborenen Kindes

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Anrechnung von Aufenthaltszeiten der Eltern für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eines im Inland geborenen Kindes

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 128, 254
  • FamRZ 2007, 1551
  • DVBl 2007, 579 (Ls.)
  • DÖV 2007, 928
  • NVwZ 2007, 1088



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Wird zitiert von ... (20)  

  • VG Köln, 16.04.2008 - 10 K 4186/06  

    D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung, Aufenthaltsdauer, rechtmäßiger

    Zur Begründung vertieft er die Ausführungen der angefochtenen Bescheide und führt weiter aus: Während bislang davon ausgegangen worden sei, dass es wegen der Erteilung der Duldung zu einer Unterbrechung des rechtmäßigen Inlandsaufenthalts des Klägers gekommen sei, habe sich die Rechtslage aufgrund des - von den bundes- und landesrechtlichen Erlassen bereits umgesetzten - Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.03.2007 (5 C 8.06) grundlegend geändert, weil danach schon die Gestattungszeiten nur noch anrechenbar seien, wenn der Antragsteller Asyl erhalten habe oder in seiner Person die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG bzw. des jetzigen § 60 Abs. 1 AufenthG festgestellt worden seien.

    Urteil vom 29.03.2007 - 5 C 8.06 -, BVerwGE 128, 254 = NVwZ 2007, 1088, ausgeführt:.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29.03.2007 - 5 C 8.06 - a.a.O. ohne weitere Begründung.

    vom 29.03.2007 - 5 C 8.06 - a.a.O.

    Abgesehen davon ist Ziffer 85.1.1 Buchstabe f der Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht aufgehoben und hat das Bundesinnenministerium in seinem Rundschreiben vom 24.07.2007 (M II 5 - 124 111-3/0) laut Mitteilung des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.08.2007 (14-40.02.01- 6.1) die dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.07.2007 (5 C 8.06) zuwiderlaufende Ziffer 4.3.1.2 Buchstabe d Varianten 2 und 3 der vorläufigen Anwendungshinweise zum Staatsangehörigkeitsrecht in ihrer Anwendung aufgehoben.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2008 - 13 S 313/08  

    Ermessenseinbürgerung; rechtmäßiger Aufenthalt; Duldungszeiträume

    Insofern folgt der Senat der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das in § 26 Abs. 4 Satz 3 AufenthG eine nicht auf das Staatsangehörigkeitsrecht erweiterungsfähige Sonderregelung sieht (siehe BVerwG, Urteil vom 29.3.2007 - 5 C 8.06 -, BVerwGE 128, 254; a.A. Geyer a.a.O.).

    Dass diese Vorschrift auch für Rechtsvergünstigungen gilt, die sich aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz ergeben, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden (Urteil vom 29.3.2007 a.a.O.); dem schließt sich auch der erkennende Senat an.

    Nr. 8.1.2.3 Abs. 2 der Vorläufigen Anwendungshinweise vom 19.10.2007 bestimmt nunmehr, "bei der Regelung in Nr. 8.1.2.3 Abs. 2 der StAR-VwV (Anrechnung von Zeiten einer Duldung auf die geforderte Aufenthaltsdauer) ... (sei) das Urteil des BVerwG vom 29.3.2007 - 5 C 8.06 - zu beachten, das sich gegen die Anrechnung von Gestattungszeiten bei einem erfolglosem Asylverfahren ausspricht".

    Da asylrechtliche Gestattungszeiten nach § 55 Abs. 1 AsylVfG für eine solche Anrechnung nicht in Betracht kämen (siehe BVerwG, Urteil vom 29.3.2007 a.a.O.), wären Duldungszeiten gegenüber der immerhin einen Rechtstitel darstellenden Aufenthaltsgestattung privilegiert.

  • BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 28.10  

    Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt; Staatsangehörigkeitserwerb durch

    In einem derartigen Fall ist die Anrechnungsregelung des § 55 Abs. 3 AsylVfG entsprechend anwendbar, wenn der Asylfolgeantrag im gerichtlichen Verfahren Erfolg hat (vgl. so der Sache nach in Bezug auf ein erfolgloses Asylfolgeverfahren Urteil vom 29. März 2007 - BVerwG 5 C 8.06 - BVerwGE 128, 254 = Buchholz 130 § 4 StAG Nr. 12 jeweils Rn. 10).

    Daher sollen sie sich auf die als Asylsuchende im Bundesgebiet verbrachte Zeit berufen können, wenn Rechte oder Vergünstigungen von der Dauer des Aufenthalts im Bundesgebiet abhängen (Urteil vom 29. März 2007 a.a.O. jeweils Rn. 11 unter Hinweis auf BTDrucks 9/875 S. 21 und BTDrucks 12/2062 S. 37).

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  • VG Stuttgart, 05.11.2007 - 11 K 4416/07  

    Einbürgerungszusicherung für mehrfach geduldeten und eine Niederlassungserlaubnis

    Duldungszeiten dürften danach - entsprechend der Entscheidung des BVerwG vom 29.03.2007 - 5 C 8.06 - auch im Rahmen einer Ermesseneinbürgerung nicht angerechnet werden.

    Das Urteil des BVerwG vom 29.03.2007 - 5 C 8.06 - ( ), auf welches sie verweisen, ist nämlich für § 8 StAG überhaupt nicht einschlägig.

  • VG Stuttgart, 05.11.2008 - 11 K 4416/07  

    D (A), Einbürgerung, Ermessenseinbürgerung, Aufenthaltsdauer, gewöhnlicher

    Duldungszeiten dürften danach - entsprechend der Entscheidung des BVerwG vom 29.03.2007 - 5 C 8.06 - auch im Rahmen einer Ermesseneinbürgerung nicht angerechnet werden.

    Das Urteil des BVerwG vom 29.03.2007 - 5 C 8.06 - ( ), auf welches sie verweisen, ist nämlich für § 8 StAG überhaupt nicht einschlägig.

  • VG Braunschweig, 21.10.2009 - 5 A 56/08  

    Berücksichtigung von Zeiten, in denen der Aufenthalt geduldet bzw. gestattet

    Diese Verwaltungspraxis sei jedoch im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. März 2007 (Az.: 5 C 8.06) mittlerweile aufgegeben.

    Die erkennende Kammer schließt sich insoweit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. März 2007 an (- 5 C 8/06 -, juris Rn. 9 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2010 - 11 S 1580/10  

    Zur Anrechnung von Aufenthaltszeiten nach erfolgreichem Abschluss eines

    Dieser Auslegung des § 55 Abs. 3 AsylVfG steht nicht entgegen, dass § 26 Abs. 4 Satz 3 AufenthG nur für bestimmte Aufenthaltstitel eine eng auszulegende Sonderregelung vorsieht, wonach Aufenthaltszeiten des vorangegangenen Asylverfahrens abweichend von § 55 Abs. 3 AsylVfG angerechnet werden (vgl. zur insoweit gebotenen engen Auslegung: BVerwG, Urteil vom 29.03.2007 - 5 C 8.06 -, BVerwGE 128, 254).
  • OVG Niedersachsen, 01.11.2010 - 8 PA 251/10  

    Zur Anrechnung von Voraufenthaltszeiten nach § 26 Abs. 4 Satz 1 AufenthG

    Diese auch im Rahmen von § 26 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 1 AufenthG anzuwendende Vorschrift (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.5.2009 - 18 A 462/09 -, juris Rn. 36 f.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 17.12.2008 - 19 CS 08.2655 u.a. -, juris Rn. 22 m.w.N.) setzt zwar abweichend von § 55 Abs. 3 AsylVfG weder einen erfolgreichen Abschluss des Asylverfahrens (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.3.2007 - 5 C 8/06 -, BVerwGE 128, 254, 256 f.; GK-AsylVfG, Stand: Juni 2010, § 55 Rn. 76 m.w.N.) noch einen unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang zwischen Asylverfahren und nachfolgender Aufenthaltserlaubniserteilung voraus (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.7.1997 - 1 C 15.96 -, juris Rn. 14 (zu § 35 Abs. 1 Satz 2 AuslG); OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.5.2009 - 18 A 462/09 -, juris Rn. 38 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.5.2007 - 11 S 2093/06 -, juris Rn. 10; Nr. 26.4.8 Absatz 3 AVwV AufenthG).
  • VGH Hessen, 07.02.2012 - 5 D 2410/11  

    Berücksichtigung von Aufenthaltszeiten eines Asylfolgeverfahrens

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in seinem Urteil vom 29. März 2007 (- 5 C 8.06 -, BVerwGE 128, 254 = NVwZ 2007, 1088) ausgeführt, dass bereits dieser Wortlaut und der systematische Zusammenhang des § 55 Abs. 3 AsylVfG mit der Anrechnungsregelung in § 26 Abs. 4 Satz 3 AufenthG eindeutig dafür spreche, dass bei erfolglosem Asylverfahren die gesetzliche Aufenthaltsgestattung zur Durchführung eines Asylverfahrens für die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts im Sinne der staatsangehörigkeitsrechtlichen Voraussetzungen nicht genüge.
  • VG Würzburg, 23.02.2011 - W 6 K 09.1029  

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt; Ausstellung eines

    Eine Übertragung dieser Ausnahmeregelung auf den Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts könne deshalb nicht erfolgen (BVerwG, U.v. 29.03.2007, Az: 5 C 8.06).
  • VG Arnsberg, 07.01.2009 - 1 K 1589/07  
  • VG Oldenburg, 24.10.2011 - 11 A 583/11  

    Haftung für den Lebensunterhalt

  • VG Ansbach, 08.12.2010 - AN 15 K 10.01598  

    Klageart bei behördlicher Feststellung, nicht deutscher Staatsangehöriger zu sein

  • VGH Bayern, 19.01.2011 - 5 ZB 10.2899  

    Staatsangehörigkeit; Erwerb durch Geburt; gewöhnlicher Aufenthalt

  • VG München, 29.09.2011 - M 12 K 11.3404  

    Vietnamese; Asylantrag offensichtlich unbegründet; Aufenthaltserlaubnis zum

  • VGH Bayern, 06.12.2011 - 5 C 11.2572  

    Anspruchseinbürgerung; Daueraufenthalt; rechtmäßiger Aufenthalt

  • OVG Sachsen, 13.12.2011 - 3 D 107/11  

    Rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt seit acht Jahren

  • VG München, 30.06.2010 - M 25 K 09.1061  

    Anrechnung einer Aufenthaltszeit bei Widerruf einer früheren Zuerkennung der

  • VG München, 04.10.2010 - M 25 K 09.3452  

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt; "Rechtmäßiger"

  • VG München, 30.03.2011 - M 25 K 10.37  

    Ermessenseinbürgerung; Achtjährige rechtmäßige Mindestaufenthaltsdauer;

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