Rechtsprechung
   BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    BDG §§ 10, 13, 17 Abs. 1 Satz 1, § 20 Abs. 1, §§ 52, 55, 56, 57 Abs. 1 und 2 und § 60 Abs. 2; BBG a. F. § 54 Satz 2 und 3, § 55 Satz 1, § 70 Satz 1 und § 77 Abs. 1; BBG § 61 Abs. 1 und § 71 Abs. 1 Satz 1; StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 und § 410 Abs. 2 und 3; KonsG §§ 4 und 15; EMRK Art. 6, 41 und 46; VwGO § 173 Satz 2; GVG § 198
    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels; Verwaltungsermittlungen; Einleitung des Disziplinarverfahrens; Darstellung von Tatsachen und Beweismitteln; Ausscheiden von Handlungen; Strafbefehl; Bindungswirkung; konsularische Vernehmung; Auslandszeuge; Wahllichtbildvorlage; Rechtshilfeersuchen; Visum; Beweisantrag; Ablehnung; Amtsaufklärung; Beweisantizipation; Glaubwürdigkeit; Zeuge vom Hörensagen; unmittelbarer Zeuge; Amtsbezug; Anschein der Käuflichkeit; Disziplinarbefugnis der Gerichte; Bemessungsentscheidung; Schwere des Dienstvergehens; endgültiger Vertrauensverlust; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Milderungsgründe; Dauer des Disziplinarverfahrens

  • Bundesverwaltungsgericht

    BDG §§ 10, 13, 17 Abs. 1 Satz 1, § 20 Abs. 1, §§ 52, 55, 56,
    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels; Verwaltungsermittlungen; Einleitung des Disziplinarverfahrens; Darstellung von Tatsachen und Beweismitteln; Ausscheiden von Handlungen; Strafbefehl; Bindungswirkung; konsularische Vernehmung; Auslandszeuge; Wahllichtbildvorlage; Rechtshilfeersuchen; Visum; Beweisantrag; Ablehnung; Amtsaufklärung; Beweisantizipation; Glaubwürdigkeit; Zeuge vom Hörensagen; unmittelbarer Zeuge; Amtsbezug; Anschein der Käuflichkeit; Disziplinarbefugnis der Gerichte; Bemessungsentscheidung; Schwere des Dienstvergehens; endgültiger Vertrauensverlust; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Milderungsgründe; Dauer des Disziplinarverfahrens.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einleitung eines Disziplinarverfahrens durch einen Dienstvorgesetzten bei Vorliegen von tatsächlichen Anhaltspunkten des Verdachts eines Dienstvergehens; Bindungswirkung der tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafbefehls für das Disziplinarverfahren

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ 2012, 1128



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Wird zitiert von ... (6)  

  • OVG Hamburg, 06.07.2012 - 11 Bf 251/10  

    Neue Vorwürfe nach Zustellung der Disziplinarverfügung

    Hierunter fallen Verstöße gegen verfahrensrechtliche Vorschriften und Rechtsgrundsätze, die den äußeren Ablauf des behördlichen Disziplinarverfahrens bis zur abschließenden behördlichen Entscheidung, also bis zur Erhebung der Disziplinarklage oder bis zu dem Erlass einer Disziplinarverfügung, betreffen (BVerwG, Urt. v. 29.3.2012, 2 A 11.10, juris-Rnr. 22; vgl. Beschl. v. 18.11.2008; Buchholz 235.1 § 69 BDG Nr. 3).

    Ein Mangel des behördlichen Disziplinarverfahrens ist wesentlich im Sinne des § 55 BDG, wenn sich nicht mit hinreichender Sicherheit ausschließen lässt, dass er sich auf das Ergebnis des gerichtlichen Disziplinarverfahrens ausgewirkt haben kann (vgl. BTDrucks 14/4659 S. 49 zur Abgrenzung wesentlicher Mängel von der Verletzung "bloßer Ordnungsbestimmungen"; BVerwG, Urt. v. 29.3.2012, 2 A 11.10, juris-Rnr. 23; Urt. v. 24.6.2010, BVerwGE 137, 192).

    Die Voraussetzungen des § 57 Abs. 2 BDG, wonach im verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren die in einem anderen gesetzlich geordneten Verfahren getroffenen tatsächlichen Feststellungen nicht bindend sind, aber der Entscheidung ohne erneute Prüfung zugrunde gelegt werden können, liegen hier ebenfalls nicht vor (vgl. zu den Anforderungen BVerwG, Urt. v. 29.3.2012, 2 A 11.10, juris-Rnr. 39; Beschl. v. 4.9.2008, Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 4; Weiß, in GKÖD, BDG § 57 Rn. 25).

  • BVerwG, 30.08.2012 - 2 B 21.12  
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK geklärt, dass die unangemessene Dauer des Disziplinarverfahrens es nicht rechtfertigt, von der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis abzusehen, wenn diese Maßnahme disziplinarrechtlich geboten ist (stRspr; zuletzt Urteil vom 29. März 2012 - BVerwG 2 A 11.10 - und Beschluss vom 16. Mai 2012 - BVerwG 2 B 3.12 -, jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).
  • OVG Niedersachsen, 14.11.2012 - 19 LD 4/11  

    Disziplinarklage - Berufung

    Wenn hingegen - wie hier - die Höchstmaßnahme verwirkt ist, scheidet eine Berücksichtigung einer überlangen Verfahrensdauer auch unter Berücksichtigung des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention - EMRK - und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - EGMR - sowie der §§ 4 NDiszG, 173 Satz 1 VwGO, 198 ff. GVG aus (BVerwG, Beschl. v. 30.8.2012 - BVerwG 2 B 21.12 -, juris Langtext Rdnr. 13 ff.; Urt. v. 29.3.2012 - BVerwG 2 A 11.10 -, juris Langtext Rdnr. 84 ff; Beschl. v. 16.5.2012 - BVerwG 2 B 3.12 -, NVwZ-RR 2012, 609 = juris Langtext Rdnr. 6 ff.; Urt. v. 25.8.2009 - BVerwG 1 D 1.08 -, juris; Beschl. v. 28.10.2008 - BVerwG 2B 53.08 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 9.8.2006 - 2 BvR 1003/05 -, juris Langtext Rdnr. 6; Senat, Urt. v. 28.8.2012 - 19 LD 6/10 -).
mehr
  • BVerwG, 06.09.2012 - 2 B 31.12  
    Der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Disziplinarrecht ist im Übrigen zu entnehmen, dass auch bei der Würdigung der Annahme von Geld oder anderen Vergünstigungen durch einen Beamten in Bezug auf sein Amt der Aspekt der Bagatellsumme eine Rolle spielt (Urteile vom 14. November 2007 - BVerwG 1 D 6.06 - Rn. 48, insoweit nicht veröffentlicht in Buchholz 235 § 4 BDO Nr. 3; vom 19. Juni 2008 - BVerwG 1 D 2.07 - Rn. 63, insoweit nicht veröffentlicht in Buchholz 235 § 25 BDO Nr. 5, und vom 29. März 2012 - BVerwG 2 A 11.10 - Rn. 78, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).
  • BVerwG, 01.06.2012 - 2 B 123.11  
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK geklärt, dass es die unangemessene Dauer des Disziplinarverfahrens nicht rechtfertigt, von der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis abzusehen, wenn diese Maßnahme disziplinarrechtlich geboten ist (stRspr; zuletzt Urteil vom 29. März 2012 - BVerwG 2 A 11.10 - und Beschluss vom 16. Mai 2012 - BVerwG 2 B 3.12 - jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).
  • VG Berlin, 28.08.2012 - 80 K 2.12  
    Denn jeder Beamte ist verpflichtet, bestmögliche Leistungen bei vollem Einsatz seiner Arbeitskraft zu erbringen und sich innerhalb und außerhalb des Dienstes achtungs- und vertrauenswürdig zu verhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 2012 - 2 A 11/10 -, nach juris Rn. 82).
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