Rechtsprechung
   BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03; 2 C 22.03   

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • NWB SteuerXpert START

    BRRG § 44 a; LBG SH § 88 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRRG § 44a; LBG SH § 88
    Gewährung von Altersteilzeit an Beamte in Schleswig-Holstein

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen; ermessensleitende Richtlinien; Teilzeitbeschäftigung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Aussetzung der Altersteilzeit in Schleswig-Holstein rechtmäßig

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Aussetzung der Altersteilzeit in Schleswig-Holstein rechtmäßig

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Aussetzung der Altersteilzeit

Verfahrensgang

  • VG Schleswig, 15.07.2002 - 11 A 55/02
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.05.2003 - 3 L 108/02
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.05.2003 - 3 LB 108/02
  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03; 2 C 22.03

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 120, 382
  • NVwZ-RR 2004, 863
  • DVBl 2004, 1375



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Wird zitiert von ... (100)  

  • BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 23.05  

    Richterliche Unabhängigkeit; Teilzeitbeschäftigung; Sabbatjahrmodell; zwingende

    16 Der Bedeutungsgehalt unbestimmter Rechtsbegriffe wie dienstlicher Belang, öffentliches Interesse und dienstlicher Grund ergibt sich aus der Zweckbestimmung und Zielsetzung der jeweiligen gesetzlichen Regelung sowie aus dem systematischen Zusammenhang, in den der Begriff hineingestellt ist (Urteile vom 9. Februar 1972 BVerwG 6 C 20.69 BVerwGE 39, 291 und vom 29. April 2004 BVerwG 2 C 21.03 Buchholz 237.95 § 88a SHLBG Nr. 1).

    Dabei sind regelmäßig die organisatorischen und personalwirtschaftlichen Entscheidungen zugrunde zu legen, die der Dienstherr in Ausübung des ihm zustehenden Organisationsrechts getroffen hat (Urteil vom 29. April 2004 a.a.O.).

    18 Wie der Senat in dem Urteil vom 29. April 2004 (a.a.O.) dargelegt hat, kommt durch die Beschreibung der gegen die Teilzeitbeschäftigung sprechenden dienstlichen Gründe als dringend oder zwingend zum Ausdruck, dass die Bedeutung der zu erwartenden Nachteile über das Normalmaß hinausgeht.

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 393/06  

    Altersteilzeit - rückwirkender Abschluss

    Hinweise des Senats: vgl. auch BVerwG 29. April 2004 - 2 C 21.03 - BVerwGE 120, 382.

    bb) Für den Regelungsgegenstand "Altersteilzeit" ergibt sich daraus, dass die Aufwendungen des Arbeitgebers, die typischerweise mit jedem Altersteilzeitarbeitsver-hältnis verbunden sind, für sich allein regelmäßig noch keine dringenden betrieblichen/dienstlichen Gründe darstellen (so auch BVerwG 29. April 2004 - 2 C 21.03 - BVerwGE 120, 382).

    Der hier festgestellte Sachverhalt ist mit dem des vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Rechtsstreits nicht vergleichbar (vgl. BVerwG 29. April 2004 - 2 C 21.03 - BVerwGE 120, 382).

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 643/08  

    Altersteilzeit - Ermessensentscheidung - Haushaltsmittel

    Das wäre wegen des Grundsatzes der vorausschauenden Haushaltsführung und mit Blick darauf, dass zwischen der ablehnenden Entscheidung vom 22. Dezember 2006 und dem gewünschten Eintritt in die Freistellungsphase im Februar 2013 ein Zeitraum von über sechs Jahren liegt, geboten gewesen (zum Grundsatz vorausschauender Haushaltsführung bei einer Altersteilzeitentscheidung nach billigem Ermessen im Beamtenbereich mit abweichendem Ergebnis BVerwG 29. April 2004 - 2 C 21.03 - juris Rn. 16, BVerwGE 120, 382; zu einem Vollanspruch und entgegenstehenden dringenden betrieblichen Gründen aufgrund der Haushaltslage LAG Düsseldorf 29. November 2005 - 6 Sa 1066/05 - zu II 2 b bb der Gründe).
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