Rechtsprechung
   BVerwG, 29.11.2010 - 6 B 59.10   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    VwGO § 67 Abs. 4 Satz 1, Abs. 6 Satz 2, § 154 Abs. 2, § 166; ZPO § 121; BRAO § 48 Abs. 2
    Rechtsanwalt; Prozesskostenhilfe; Prozessvollmacht; Beiordnung; Aufhebung der Beiordnung; Entpflichtung; Mutwilligkeit; Vertreter ohne Vertretungsmacht; Kostenentscheidung

  • openjur.de

    Rechtsanwalt; Prozesskostenhilfe; Prozessvollmacht; Beiordnung; Aufhebung der Beiordnung; Entpflichtung; Mutwilligkeit; Vertreter ohne Vertretungsmacht; Kostenentscheidung.;

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 67 Abs. 4 Satz 1, Abs. 6 Satz 2; § 154 Abs. 2; § 166
    Rechtsanwalt; Prozesskostenhilfe; Prozessvollmacht; Beiordnung; Aufhebung der Beiordnung; Entpflichtung; Mutwilligkeit; Vertreter ohne Vertretungsmacht; Kostenentscheidung.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf die Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts bei Ursächlichkeit eines sachlich nicht gerechtfertigten und mutwilligen Verhaltens des Prozessbeteiligten für die Entpflichtung des bisherigen gerichtlich beigeordneten Anwalts; Rechtsfolgen der Einlegung eines Rechtsmittels durch einen Rechtsanwalt ohne Vollmacht des Vertretenen und Kostentragungpflicht für die Veranlassung eines nutzlosen Verfahrensaufwands; Entpflichtung eines vom Gericht beigeordneten Rechtsanwalts bei nachhaltiger Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen einem Prozessbeteiligten und seinem Anwalt

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das vollmachtlos eingelegte Rechtsmittel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entpflichtung eines beigeordneten Rechtsanwalts

  • lto.de (Kurzinformation)

    Antrag auf Beiordnung eines Bevollmächtigten kann trotz verweigerter Vollmachtserteilung Kostenpflicht in vorsorglich eingeleitetem Verfahren auslösen

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2011, 1894



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Wird zitiert von ...  

  • BVerwG, 30.07.2012 - 5 PKH 8.12  
    Daher genügt es den Anforderungen des Vertretungszwangs nicht, wenn der Rechtsanwalt sich Ausführungen der Partei oder eines Dritten lediglich zu eigen macht (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 6. September 1965 - BVerwG 6 C 57.63 - BVerwGE 22, 38 , vom 13. Juli 1989 - BVerwG 4 B 140.88 - Buchholz 406.11 § 236 BauGB Nr. 1 und vom 29. November 2010 - BVerwG 6 B 59.10 - Buchholz 310 § 154 VwGO Nr. 15 S. 2, jeweils m.w.N.).
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