Rechtsprechung
   BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 7.09   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    AufenthG § 6 Abs. 4, § 27 Abs. 1, § 27 Abs. 1a, § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; AuslG 1990 § 17 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1; VwGO § 108 Abs. 1 Satz 1; Richtlinie 2003/86/EG Art. 16 Abs. 1, 2 und 4
    Aufenthaltserlaubnis; Beweislast; Ehe; Ehegatte; eheliche Lebensgemeinschaft; Familiennachzug; Herstellungswille; Scheinehe; Visum; Zweckehe.;

  • openjur.de

    Aufenthaltserlaubnis; Beweislast; Ehe; Ehegatte; eheliche Lebensgemeinschaft; Familiennachzug; Herstellungswille; Scheinehe; Visum; Zweckehe.;

  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 6 Abs. 4, § 27 Abs. 1, § 27 Abs. 1a, § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Aufenthaltserlaubnis; Beweislast; Ehe; Ehegatte; eheliche Lebensgemeinschaft; Familiennachzug; Herstellungswille; Scheinehe; Visum; Zweckehe.

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  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 27 Abs. 1, AufenthG § 6 Abs. 4 S. 1, AufenthG § 28 Abs. 1 S. 1, AufenthG § 27 Abs. 1a Nr. 1, GG Art. 6, RL 2003/86/EG Art. 16
    Familiennachzug, Visumsverfahren, Zweckehe, Scheinehe, Familienzusammenführung, Schutz von Ehe und Familie, Erschleichen einer Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, Beweislast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Materielle Beweislast im Fall der Nichterweislichkeit des Vorliegens einer Scheinehe oder Zweckehe im Visumverfahren

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Für Willen zur Herstellung einer ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet trägt nachzugswilliger Familienangehöriger die materielle Beweislast

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 136, 222
  • DVBl 2010, 849
  • DÖV 2010, 742
  • NVwZ 2010, 1367



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Wird zitiert von ... (19)  

  • BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 11.10  

    Visum; nationales Visum; Familiennachzug; Ehegattennachzug zu Deutschen;

    Der ausländische Ehegatte, der ein nationales Visum zum Familiennachzug begehrt, trägt im Falle der Nichterweislichkeit des Vorliegens einer Schein- oder Zweckehe die materielle Beweislast für die gemäß § 27 Abs. 1 AufenthG bedeutsame Absicht, eine eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet zu führen (wie Urteil vom 30. März 2010 - BVerwG 1 C 7.09 - BVerwGE 136, 222).

    Dieser Wille muss, wie sich aus dem Wesen der Ehe als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau ergibt, bei beiden Eheleuten bestehen (vgl. Urteil vom 30. März 2010 - BVerwG 1 C 7.09 - BVerwGE 136, 222 Rn. 15 m.w.N.).

    Diese Nachprüfung darf freilich nur unter Wahrung der Verfassungsgebote geschehen, die Menschenwürde und die Intimsphäre der Betroffenen zu achten und zu schützen (vgl. Urteil vom 30. März 2010 a.a.O. Rn. 16 m.w.N.).

    Verbleiben hier nach Ausschöpfung der zugänglichen Beweisquellen auch bei nur einem Ehepartner Zweifel, trägt der Ausländer die Last des non liquet (vgl. Urteil vom 30. März 2010 a.a.O. Rn. 17 f. m.w.N.).

    Unionsrechtlich ist es daher nicht ausgeschlossen, auch bei mangelnder Erweislichkeit einer Schein- oder Zweckehe eine Familienzusammenführung abzulehnen, wenn keine tatsächlichen ehelichen Bindungen bestehen oder ein entsprechender Wille nicht bei beiden Eheleuten feststellbar ist (vgl. Urteil vom 30. März 2010 a.a.O. Rn. 14 m.w.N.).

    Auch ändert sie nichts an der materiellen Beweislast des Ausländers für die Absicht der Eheleute, im Bundesgebiet eine eheliche Lebensgemeinschaft herzustellen (vgl. Urteil vom 30. März 2010 a.a.O. Rn. 18 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2012 - 18 A 537/11  
    vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 30. März 2010 - 1 C 7.09 -, juris Rn.13.
  • OVG Sachsen, 11.11.2011 - 3 A 862/10  

    Zum Vorliegen einer Scheinehe (im Einzelfall hier verneint)

    12 Sie verteidigt das angefochtene Urteil, bezweifelt, dass das Niveau der Sprachkenntnisse der Klägerin den einfachen Anforderungen nach § 28 Abs. 1 Satz 5 i. V. m. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG entspricht, und verweist zur Beweislastverteilung bei Nichterweislichkeit des Vorliegens einer Scheinehe auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. März 2010 (1 C 7.09).

    Verbleiben nach Ausschöpfung der zugänglichen Beweisquellen auch bei nur einem Ehepartner Zweifel, trägt der Ausländer die Last des non liquet (vgl. BVerwG a. a. O. sowie BVerwG, Urt. v. 30. März 2010, BVerwGE 136, 222).

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2010 - 18 A 399/09  
    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 2010 - 1 C 7.09 -, DVBl. 2010, 849.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 2010 - 1 C 7.09 -, a.a.O.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2010 - 11 B 27.08  

    Visum; Ehegattennachzug; Scheineheverdacht nicht ausgeräumt; materielle

    Anschluss an Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30. März 2010 (1 C 7/09).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 30. März 2010 (- 1 C 7.09 -InfAuslR 2010, 350, DVBl. 2010, 849, jeweils zitiert nach Juris, m.w.N.) entschieden und überzeugend begründet hat und auch der Kläger nicht mehr in Abrede stellt, trägt der visumbegehrende ausländische Ehegatte auch weiterhin im Falle der Nichterweislichkeit einer Schein- oder Zweckehe die materielle Beweislast für die gemäß § 27 Abs. 1 AufenthG bedeutsame Absicht, eine auf Dauer angelegte eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet führen zu wollen.

  • BVerwG, 19.10.2010 - 1 PKH 15.10  

    Beweislastverteilung bzgl. des Vorliegens der Absicht zur Führung einer eheliche

    Der Senat hat mit Urteil vom 30. März 2010 - BVerwG 1 C 7.09 - (DVBl 2010, 849 = AuAS 2010, 158 = InfAuslR 2010, 350) die Auffassung des Berufungsgerichts zur Auslegung des § 27 Abs. 1 AufenthG bestätigt und entschieden, dass der ausländische Ehegatte, der ein Visum zum Familiennachzug begehrt, auch nach Einfügung des § 27 Abs. 1a Nr. 1 AufenthG im Fall der Nichterweislichkeit des Vorliegens einer Schein- oder Zweckehe die materielle Beweislast für die gemäß § 27 Abs. 1 AufenthG bedeutsame Absicht beider Eheleute trägt, eine eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet zu führen.
  • VG München, 18.09.2012 - M 1 K 12.1878  

    Zuerkennungsbescheid zu tschechischer Fahrerlaubnis

    Deshalb ist nach dem Grundsatz der Beweislast zu entscheiden, wonach jeder Beteiligte für die für ihn günstigen Tatsachen die materielle Beweislast (Feststellungslast) trägt (BVerwG v. 30.3.2010 1 C 7.09 juris RdNr. 17 ff. mit Verweis auf BVerfG v. 5.5.2003 2 BvR 2042/02 juris RdNr. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.11.2011 - 2 B 11.10  

    Visum; Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft mit einem

    Auch ändert sie nichts an der materiellen Beweislast des Ausländers für die Absicht der Eheleute, im Bundesgebiet eine eheliche Lebensgemeinschaft herzustellen (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. März 2010 - 1 C 7.09 -, BVerwGE 136, 222, 228 ff., und vom 22. Juni 2011 - 1 C 11.10 -, juris Rn. 14 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 2 B 21.10  

    Verlängerung einer ehegattenbezogenen Aufenthaltserlaubnis; Tod des

    Erst der Wille zur Herstellung bzw. Fortführung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet löst den Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 2010 - 1 C 7.09 -, juris Rn. 15).
  • VG Berlin, 14.09.2010 - 29 K 258.10  

    § 7 Abs 1 S 3 AufenthG, § 28 Abs 1 S 1 Nr 1 AufenthG, § 154 Abs

    Dabei trägt der ausländische Ehegatte, der ein Visum zum Familiennachzug begehrt, auch nach Einfügung des § 27 Abs. 1a Nr. 1 AufenthG durch das Richtlinienumsetzungsgesetz vom 19. August 2007 (BGBl I S. 1970) im Fall der Nichterweislichkeit des Vorliegens einer Schein- oder Zweckehe die materielle Beweislast für die gemäß Absatz 1 der Vorschrift bedeutsame Absicht, eine eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet zu führen (BVerwG, Urteil vom 30. März 2010 - 1 C 7.09 -, DVBl. 2010, 849).
  • VGH Bayern, 27.10.2011 - 10 CS 11.1952  

    Verdacht auf Vorliegen einer Scheinehe; hinreichende Erfolgsausichten im

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2012 - 11 N 9.12  

    Türkischer Staatsangehöriger; Visum; Ehegattennachzug; deutsche Ehefrau;

  • VG München, 01.03.2012 - M 12 K 12.49  

    Aufenthaltstitel; Rücknahme; eheliche Lebensgemeinschaft; Ausweisung

  • VG Saarlouis, 02.03.2012 - 10 K 831/11  

    Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug; eigenständiges Aufenthaltsrecht

  • VG München, 11.01.2011 - M 10 S 10.6000  

    Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; Bestehen einer ehelichen

  • VGH Bayern, 17.02.2011 - 10 ZB 10.486  

    Keine zweijährige eheliche Lebensgemeinschaft; materielle Beweislast für das

  • VG Augsburg, 18.07.2011 - Au 6 K 11.532  

    Ehegattennachzug eines kosovarischen Staatsangehörigen; Verdacht des Vorliegens

  • VG Augsburg, 14.12.2011 - Au 6 K 11.532  

    Ehegattennachzug eines kosovarischen Staatsangehörigen; Vorliegen einer Ehe zum

  • VG München, 05.05.2011 - M 10 K 10.4724  

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Führung einer ehelichen

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