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   BVerwG, 30.05.1985 - 3 C 28.84   

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BVerwG, 30.05.1985 - 3 C 28.84 (https://dejure.org/1985,1699)
BVerwG, Entscheidung vom 30.05.1985 - 3 C 28.84 (https://dejure.org/1985,1699)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Mai 1985 - 3 C 28.84 (https://dejure.org/1985,1699)
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Meinungsverschiedenheit mit der Gesundheitsbehörde

§ 43 VwGO, zur Frage des Rechtsschutzbedürfnisses (Feststellungsinteresses) bei einer Feststellungsklage zum Zwecke des vorbeugenden Rechtsschutzes (gegen mögliche Vollstreckungsmaßnahmen, hier verneint)

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Feststellungsklage - Vorbeugender Rechtsschutz - Feststellungsinteresse - Arzneimittelrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 86, 35
  • NVwZ 1986, 35
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.11.1980 - 5 C 18.79

    Handwerk - Ausnahmebewilligung - Bewerber - Eintragung in die Handwerksrolle

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1985 - 3 C 28.84
    Es fehlt dann an den besonderen Gründen, die es bereits jetzt rechtfertigen würden, den begehrten Rechtsschutz zuzulassen (vgl. auch BVerwGE 26, 23 und 61, 145 [149]).
  • BVerwG, 12.01.1967 - III C 58.65

    Herabsetzung einer Schadensfeststellung wegen Vertreibung - Vertreibungsschaden

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1985 - 3 C 28.84
    Es fehlt dann an den besonderen Gründen, die es bereits jetzt rechtfertigen würden, den begehrten Rechtsschutz zuzulassen (vgl. auch BVerwGE 26, 23 und 61, 145 [149]).
  • BVerwG, 20.11.2014 - 3 C 26.13

    Arzneimittel; Präsentationsarzneimittel; Funktionsarzneimittel;

    Daraus mag sich von Fall zu Fall die Zulässigkeit einer Feststellungsklage gegen die Arzneimittelüberwachungsbehörde ergeben (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1985 - 3 C 53.84 - BVerwGE 71, 318 ff. sowie - 3 C 28.84 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 85 S. 24 f. und vom 20. November 2003 - 3 C 44.02 - Buchholz 418.32 AMG Nr. 37 S. 18), nicht jedoch gegen die Beklagte und das BfArM, die an jenem Rechtsverhältnis nicht beteiligt wären.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2023 - 13 B 381/22

    Gegenvorstellungsverfahren nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz teilweise nicht

    Rspr., vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1985 - 3 C 28.84 -, juris, Rn. 15, und vom 27. März 1998 - 4 C 14.96 -, juris, Rn. 20, m. w. N., sowie Beschluss vom 30. April 1999 - 1 B 36.99 -, juris, Rn. 5.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2017 - 13 B 762/17
    Soweit aufgrund der ausdrücklich hervorgehobenen Vorläufigkeit der Erklärung der Bundesnetzagentur die Möglichkeit im Raum steht, dass diese ihre Einstellung in der Zukunft ändert, ist es der Antragstellerin auch unter Berücksichtigung des sich aus Art. 19 Abs. 4 GG ergebenden Gebots effektiven Rechtsschutzes zumutbar, eine solche Entwicklung abzuwarten, allzumal sich die Frage nach der Möglichkeit vorbeugenden Rechtsschutzes - ggf. auch im Wege eines erneuten Eilverfahrens - in einem solchen Fall grundsätzlich neu stellen würde; vgl. zu einem Hauptsacheverfahren BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1985 - 3 C 28.84 - NVwZ 1986, 35 = Juris Rn. 15 und Urteil vom 30. September 1999 - 3 C 39.98 - DVBl. 2000, 636 = Juris Rn. 26.

    Dabei kann unter den vorliegenden Umständen dahin stehen, ob für die Annahme eines qualifizierten Rechtsschutzinteresses mit der älteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu fordern ist, dass die Behörde gegenüber dem Betroffenen etwa durch die Drohung mit einer Strafanzeige oder der Einleitung eines Bußgeldverfahrens oder jedenfalls durch den konkreten Vorwurf eines strafbaren bzw. ordnungswidrigen Verhaltens Druck ausübt, um ein bestimmtes verwaltungsrechtlich relevantes Verhalten des Betroffenen zu erzielen, so dass dessen Rechtsstellung bereits konkret gefährdet ist, vgl. in diesem Sinne etwa BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1985 - 3 C 28.84 - NVwZ 1986, 35 = Juris Rn. 15 und vom 7. Mai 1987 - 3 C 53.85 - BVerwGE 77, 207 ; kritisch hierzu jedenfalls bei unmittelbar verwaltungsrechtsakzessorischen Straftatbeständen Sodan, in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 4. Auflage 2014, § 43 Rn. 89 und Schenke/Roth, Die verwaltungsgerichtliche Feststellung strafbewehrter verwaltungsrechtlicher Pflichten, Wirtschaft und Verwaltung 1997, 81 , soweit nicht in Ermangelung einer solchen Drohung oder eines solchen Vorwurfs bereits das Bestehen eines hinreichend konkreten Rechtsverhältnisses in Zweifel zu ziehen ist, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 23. Januar 1992 - 3 C 50.89 - BVerwGE 89, 327 ; vom 9. Dezember 1999 - 6 B 35.99 - Juris Rn. 8 und vom 25. März 2009 - 8 C 1.09 - NVwZ 2009, 1170 = Juris Rn. 21; Sodan, in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 4. Auflage 2014, § 43 Rn. 89.

  • VG Köln, 11.12.2001 - 22 K 11500/99
    Unbeschadet der Frage, welches subjektive Recht die Klägerin insoweit geltend machen will, kann vorbeugender Rechtsschutz durch eine Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO nur beansprucht werden, wenn dem Betroffenen Rechtsnachteile drohen, die durch einen von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz - einschließlich der Verfahren nach §§ 80, 80a und 123 VwGO - nicht mehr ausgeräumt werden können, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1985 - 3 C 28/84 - NVwZ 1986, 35; Urteil vom 7. Mai 1987 - 3 C 53/85 - NVwZ 1988, 430 (431).
  • VG Düsseldorf, 06.05.2004 - 15 L 1218/04
    Ihr ist es nicht zuzumuten, die Einleitung eines Verfahrens zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wegen bußgeldbewehrter Verstöße (vgl. § 21 Abs. 1 Nr. 4 FuttMG i. V. m. § 36 Abs. 2 Nr. 1 FuttMV) gegen § 13 Abs. 2 Nr. 1 FuttMV abzuwarten, um in einem Strafverfahren ihre Rechtsposition zu verteidigen, vgl. hierzu: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30. Mai 1985, 3 C 28.84, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310 § 43 Nr. 31 und 85; Kopp / Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 13. Auflage 2003, vor § 40 Rdnr. 34 und zu § 43 Rdnr.24.
  • VG Düsseldorf, 03.05.2004 - 15 L 843/04
    Ihr ist es nicht zuzumuten, die Einleitung eines Verfahrens zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wegen bußgeldbewehrter Verstöße (vgl. § 21 Abs. 1 Nr. 4 FuttMG i. V. m. § 36 Abs. 2 Nr. 1 FuttMV) gegen § 13 Abs. 2 Nr. 1 FuttMV abzuwarten, um in einem Strafverfahren ihre Rechtsposition zu verteidigen, vgl. hierzu: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30. Mai 1985, 3 C 28.84, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310 § 43 Nr. 31 und 85; Kopp / Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 13. Auflage 2003, vor § 40 Rdnr. 34 und zu § 43 Rdnr. 24.
  • VG Köln, 06.11.2001 - 22 K 4630/00

    Lizenzen für Briefzustellung am selben Tag rechtens

    Unbeschadet der Frage, welches subjektive Recht die Klägerin insoweit geltend machen will, kann vorbeugender Rechtsschutz durch eine Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO nur beansprucht werden, wenn dem Betroffenen Rechtsnachteile drohen, die durch einen von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz - einschließlich der Verfahren nach §§ 80, 80a und 123 VwGO - nicht mehr ausgeräumt werden können, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1985 - 3 C 28/84 - NVwZ 1986, 35; Urteil vom 7. Mai 1987 - 3 C 53/85 - NVwZ 1988, 430 (431).
  • VG Köln, 06.11.2001 - 22 K 11357/99
    Unbeschadet der Frage, welches subjektive Recht die Klägerin insoweit geltend machen will, kann vorbeugender Rechtsschutz durch eine Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO nur beansprucht werden, wenn dem Betroffenen Rechtsnachteile drohen, die durch einen von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz - einschließlich der Verfahren nach §§ 80, 80a und 123 VwGO - nicht mehr ausgeräumt werden können, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1985 - 3 C 28/84 - NVwZ 1986, 35; Urteil vom 7. Mai 1987 - 3 C 53/85 - NVwZ 1988, 430 (431).
  • BVerwG, 25.05.1988 - 3 B 5.88

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Begriff des berechtigten Interesses

    Dies kann jedoch immer nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden, über solche Einzelfälle hat das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluß vom 13. April 1976 - BVerwG 4 B 12.76 - (Buchholz 310 § 43 Nr. 50) sowie durch Urteile vom 30. Mai 1985 - BVerwG 3 C 28.84 - (Buchholz 310 § 43 Nr. 85 = NVwZ 1986, 35) und vom 7. Mai 1987 - BVerwG 3 C 53.85 - (Buchholz 418.711 Nr. 16) entschieden.
  • BVerwG, 26.07.1993 - 8 B 63.93

    Rechtsgrundsätzliche Bedeutung der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein

    (vgl. Urteil vom 8. September 1972 - BVerwG IV C 17.71 - BVerwGE 40, 323 [BVerwG 08.09.1972 - IV C 17/71]; ferner Beschluß vom 13. April 1976 - BVerwG IV B 12.76 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 50 S. 2 f.; ferner Urteil vom 30. Mai 1985 - BVerwG 3 C 28.84 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 85 S. 23, 24 und vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 43.81 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 130 S. 19 ; vgl. andererseits Urteil vom 30. Mai 1985 - BVerwG 3 C 53.84 - BVerwGE 71, 318 [BVerwG 30.05.1985 - 3 C 53/84]).
  • VG Düsseldorf, 24.03.2006 - 15 K 2292/04

    Import von im europäischen Ausland hergestellten Mischfuttermitteln; Ahndung von

  • VGH Hessen, 20.05.2010 - 5 A 2126/09

    Erforderlichkeit eines qualifizierten Feststellungsinteresses für die

  • VG Düsseldorf, 24.03.2006 - 15 K 4803/04

    Pflicht des Herstellers zur Information des Verwenders über die genauen

  • VG Düsseldorf, 24.03.2006 - 15 K 4059/04

    Pflicht des Herstellers zur Information des Verwenders über die genauen

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