Rechtsprechung
   BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    GG Art. 33 Abs. 2, Art. 33 Abs. 5; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4; BBG § 22 Abs. 1 Satz 2; BBesG §§ 18, 25
    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; beamtenrechtlicher Schadensersatz; gebündelter Dienstposten; Beförderungsrangliste; Topfwirtschaft; Leistungsgrundsatz; Ausschöpfungsgebot bei Beurteilungen; Auswertung von Beurteilungen; leistungsferne Kriterien; Frauenförderung; Eingliederung Schwerbehinderter; Aktualität von Beurteilungen; Rechtsschutz; funktionsgerechte Besoldung; Ämterbewertung; Statusamt; analytische Dienstpostenbewertung

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 33 Abs. 2, Art. 33 Abs. 5
    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; beamtenrechtlicher Schadensersatz; gebündelter Dienstposten; Beförderungsrangliste; Topfwirtschaft; Leistungsgrundsatz; Ausschöpfungsgebot bei Beurteilungen; Auswertung von Beurteilungen; leistungsferne Kriterien; Frauenförderung; Eingliederung Schwerbehinderter; Aktualität von Beurteilungen; Rechtsschutz; funktionsgerechte Besoldung; Ämterbewertung; Statusamt; analytische Dienstpostenbewertung.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit eines Beförderungsranglistensystems bei Bildung der Gruppen allein aufgrund des abschließenden Gesamturteils der dienstlichen Beurteilung; Folgen der Differenzierung innerhalb der Gruppen nach Behinderteneigenschaft und Geschlecht der Bewerber; Zulässigkeit eines Beförderungsranglistensystems bei Beruhen desselben auf sog. gebündelten Dienstposten

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anforderungen an ein Beförderungsranglistensystem

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beförderungsranglisten auf gebündelte Dienstposten

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Beförderungsranglisten für Beamte auf gebündelten Dienstposten sind rechtswidrig

mehr
  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beförderungsranglisten für Beamte auf gebündelten Dienstposten rechtswidrig - Gericht bemängelt Verstoß gegen verfassungsrechtlich geschützten Grundsatz der Bestenauslese

  • lto.de (Kurzinformation)

    Beförderungsranglistensystem verstößt gegen den Grundsatz der Bestenauslese

Sonstiges (3)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Auswahlentscheidungen nach dem Ende der Topfwirtschaft" von Dr. Torsten von Roetteken, original erschienen in: ZBR 2012, 25 - 30.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Auswahlentscheidungen nach dem Ende der Topfwirtschaft" von Dr. Torsten von Roetteken, original erschienen in: ZBR 2012, 25 - 30.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Topfwirtschaft: Leistungsprinzip versus Praktikabilität" von Dr. Maximilian Baßlsperger, original erschienen in: ZBR 2012, 109 - 117.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 140, 83
  • NVwZ 2011, 1270



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Wird zitiert von ... (76)  

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12  

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    In Bezug auf die Vergabe höherer Ämter einer Laufbahn durch Beförderungen handelt es sich um Kriterien, die darüber Aufschluss geben, in welchem Maße der Beamte den Anforderungen seines Amtes genügt und sich in dem höheren Amt voraussichtlich bewähren wird (Urteil vom 30. Juni 2011 - BVerwG 2 C 19.10 - BVerwGE 140, 83 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 49 jeweils Rn. 14 m.w.N.).

    Der von Art. 33 Abs. 2 GG geforderte Leistungsvergleich der Bewerber um ein Beförderungsamt muss anhand aussagekräftiger, d.h. aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen vorgenommen werden (Urteile vom 19. Dezember 2002 - BVerwG 2 C 31.01 - Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 1 S. 2 f., vom 27. Februar 2003 - BVerwG 2 C 16.02 - Buchholz 237.6 § 8 NdsLBG Nr. 10 S. 2 f., vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 - a.a.O. Rn. 46 und vom 30. Juni 2011 - BVerwG 2 C 19.10 - a.a.O. Rn. 15 ).

    Maßgebend für den Leistungsvergleich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil der Beurteilung, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (Urteile vom 27. Februar 2003 - BVerwG 2 C 16.02 - a.a.O. S. 2 f. und vom 30. Juni 2011 - BVerwG 2 C 19.10 - a.a.O. Rn. 16).

    So kann er der dienstlichen Erfahrung, der Verwendungsbreite oder der Leistungsentwicklung, wie sie sich aus dem Vergleich der aktuellen mit früheren Beurteilungen ergibt, Vorrang einräumen (Urteile vom 19. Dezember 2002 - BVerwG 2 C 31.01 - a.a.O. S. 2 f., vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 - a.a.O. Rn. 46 und vom 30. Juni 2011 - BVerwG 2 C 19.10 - a.a.O.).

    Die Entscheidung des Dienstherrn, welche Bedeutung er den einzelnen Gesichtspunkten für das abschließende Gesamturteil und für die Auswahl zwischen im Wesentlichen gleich geeigneten Bewerbern beimisst, unterliegt nur einer eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung (stRspr; vgl. zuletzt Urteile vom 4. November 2010 a.a.O. Rn. 45 und vom 30. Juni 2011 - BVerwG 2 C 19.10 a.a.O.).

    Bei einer solchen Auswertung ist darauf zu achten, dass gleiche Maßstäbe angelegt werden (stRspr; vgl. Urteile vom 27. Februar 2003 a.a.O., vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 - a.a.O. Rn. 56, vom 30. Juni 2011 - BVerwG 2 C 19.10 - a.a.O. und vom 30. Juni 2011 - BVerwG 2 C 19.10 - a.a.O. Rn. 17).

    Für diese Beamten waren die vorhergehenden Regelbeurteilungen nicht mehr hinreichend aktuell, um Grundlage für eine Auswahlentscheidung zu sein (vgl. Urteil vom 30. Juni 2011 - BVerwG 2 C 19.10 - BVerwGE 140, 83 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 ff. Nr. 49, jeweils Rn. 22 ff.).

    Die Auswahlentscheidung ist außerdem deshalb rechtsfehlerhaft, weil die Antragsgegnerin nicht bei gleichem Gesamturteil vor dem Rückgriff auf Hilfskriterien zunächst die aktuellen dienstlichen Beurteilungen unter Anlegung gleicher Maßstäbe inhaltlich ausgewertet und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis genommen hat (Urteil vom 30. Juni 2011 - BVerwG 2 C 19.10 - BVerwGE 140, 83 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 49, jeweils Rn. 17 m.w.N.).

  • OVG Saarland, 07.09.2012 - 1 B 213/12  

    Beförderung; Topfwirtschaft; Binnendifferenzierung; Dienstpostenbewertung;

    - 2 C 19.10 -, BVerwGE 140, 83,.

    - 2 C 19.10 -, a.a.O.,.

    - 2 C 19.10 -, a.a.O., Rdnr. 23,.

    - 2 C 19.10 -, a.a.O., Rdnr. 16,.

    so BVerwG, Urteile vom 25.1.2007 - 2 A 2.06 -, Buchholz 232.1 § 11 BLV Nr. 4 (Rdnrn. 11/12), und vom 30.6.2011 - 2 C 19.10 -, a.a.O., Rdnr. 29.

  • VG Weimar, 02.02.2012 - 4 E 1055/11  

    Beförderungen; Fehlende Dienstpostenbewertung; keine vorherige Erprobung auf

    Nach der zu Ranglistenbeförderungen ohne zugrundeliegende Ämterbewertung erfolgten Klarstellung in der neuesten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19/10 - in juris), der die beschließende Kammer folgt, ist eine Beförderungspraxis, wie sie in der hier für die Auswahlentscheidung erstellten Beförderungsrangliste zum Ausdruck kommt, gesetzeswidrig.

    (Zitat aus: BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19/10 - juris Rd. 27-29, unter Anfügungen in eckigen Klammern zur inhaltsgleichen Thüringer Besoldungsrechtslage).

    Es ist außerdem auch kein wesentlicher struktureller Unterschied zwischen dem Bereich der Zollverwaltung, den die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.06.2011 a.a.O. betrifft, und des Polizeivollzugsdienstes in der Thüringer Polizei erkennbar (in diesem Sinne auch: v. Roetteken a.a.O., Teil D.: "Dagegen wird für die Bundespolizei und die Landespolizeien ebenfalls nicht damit zu rechnen sein, dass hier das BVerwG die Voraussetzungen einer echten Ausnahme, d.h. einer atypischen Situation anerkennen wird, zumal etliche Polizeidienststellen in den Ländern bereits erfolgreich eine gestufte Dienstpostenbewertung praktizieren und damit belegen, dass eine Ausnahme nicht erforderlich ist.").

    Ein gebündelter Dienstposten ist für einen Beamten im niedrigeren Statusamt kein höher bewerteter Dienstposten (BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19.10 -, juris Rd. 30 m.w.N. zur st.Rspr.):.

    (Zitat aus: BVerwG, Urteil vom 30.6.2011 - 2 C 19.10 -, juris Rn 23, m. w. N.; dem folgend: OVG Lüneburg, Beschluss vom 06.10.2011 - 5 ME 296/11 -, in juris, dort für den Fall eines.

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