Rechtsprechung
   BVerwG, 30.07.2009 - 2 B 30.09   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    GKG § 52 Abs. 5; GKG a. F. § 13 Abs. 4; BBG § 30 Nr. 4
    Streitwert, Beamtenrecht, Versetzung in den Ruhestand; Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand; Halbierung; umfassender Angriff gegen die Versetzung in den Ruhestand; Änderung der Rechtsprechung zu § 52 Abs. 5 GKG.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • NWB SteuerXpert START
mehr
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwertfestsetzung, Öffentliches Dienstrecht: Streitwertbestimmung hinsichtlich eines Rechtsstreits über die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Streitwertbestimmung hinsichtlich eines Rechtsstreits über die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Halbierung des Streitwerts bei Verfahren, welche die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand betreffen

Verfahrensgang

  • VG Stuttgart, 15.02.2006 - 17 K 1454/04
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2008 - 4 S 1437/07
  • BVerwG, 08.06.2009 - 2 B 30.09
  • BVerwG, 30.07.2009 - 2 B 30.09

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 823



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (51)  

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2011 - 6 L 69.11  

    Streitwertfestsetzung i.R.d. Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten und

    2. In Verfahren, in denen die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand in vollem Umfang und nicht nur wegen ihres Zeitpunkts angegriffen wird, richtet sich die Streitwertfestsetzung nach § 52 Abs. 5 Satz 1 GKG; eine Halbierung des Streitwerts nach § 52 Abs. 5 Satz 2 GKG verbietet sich (Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2009 - 2 B 30.09 -).

    Der Senat orientiert sich dabei an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das mit Beschluss vom 30. Juli 2009 - 2 B 30.09 - (Rn. 3 bei juris) seine bisherige Rechtsprechung, die in solchen Fällen § 52 Abs. 5 Satz 2 GKG (bzw. den gleichlautenden § 13 Abs. 4 Satz 2 GKG a.F.) zugrundegelegt hatte (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1994 - 2 B 143.94 -, Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 83), ausdrücklich geändert hat.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2009 - 1 L 73/09  

    Erforderlichkeit eines Antrags auf Zuziehung des Personalrates vor einer

    Eine Halbierung des Streitwertes gemäß § 52 Abs. 5 Satz 2 GKG scheidet aus, da diese Regelung lediglich Streitigkeiten erfasst, die den Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand, also ein einzelnes Element innerhalb des Ruhestandsverfahrens, zum Streitgegenstand haben, nicht aber Streitigkeiten, in denen - wie im gegebenen Fall - die Versetzung in den Ruhestand grundsätzlich in Streit steht ( siehe nunmehr auch: BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2009 - Az.: 2 B 30.09 -, zitiert nach [...]; so schon: OVG LSA, Beschluss vom 4. Januar 2006 - Az.: 1 L 181/05 -, veröffentlicht bei [...]; zuletzt: Beschluss vom 22. April 2009 - Az.: 1 L 35/09 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2010 - 6 A 816/09  

    Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements gem. § 84 Abs. 2

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2009 2 B 30.09 -, NVwZ-RR 2009, 823; OVG NRW, Beschluss vom 21. Oktober 2009 - 6 E 1260/09 -, juris.
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht