Rechtsprechung
| BVerwG, 30.08.2006 - 6 C 2.06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
WVG §§ 2, 28, 30, 60, 61
Wasserverband; Bodenverband; Deichverband; Oberverband; Einheitsverband; Förderverband; Deichbau; Hochwasserschutz; Schöpfwerk; Gewässerunterhaltung; Beitrag; Beitragsmaßstab; Beitragssatz; Vorteil; Förderung; Sachaufgabe; Finanzierung; Finanzierungsverband; Finanzausgleich. - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WVG § 2 § 28 § 30 § 60 § 61
Wasserverband; Bodenverband; Deichverband; Oberverband; Einheitsverband; Förderverband; Deichbau; Hochwasserschutz; Schöpfwerk; Gewässerunterhaltung; Beitrag; Beitragsmaßstab; Beitragssatz; Vorteil; Förderung; Sachaufgabe; Finanzierung; Finanzierungsverband; Finanzausgleich - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Wasserverband; Bodenverband; Deichverband; Oberverband; Einheitsverband; Förderverband; Deichbau; Hochwasserschutz; Schöpfwerk; Gewässerunterhaltung; Beitrag; Beitragsmaßstab; Beitragssatz; Vorteil; Förderung; Sachaufgabe; Finanzierung; Finanzierungsverband; Finanzausgleich
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 03.06.2003 - 8 K 6347/01
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2005 - 20 A 3419/03
- BVerwG, 23.01.2006 - 6 B 57.05
- BVerwG, 14.02.2006 - 6 C 2.06
- BVerwG, 30.08.2006 - 6 C 2.06
Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ-RR 2007, 159
- DÖV 2007, 528
Wird zitiert von ... (13)
- VG Düsseldorf, 11.01.2011 - 17 K 5689/08
Beiträge zum Deichverband Bislich-Landesgrenze in den Jahren 2007 und 2008 zum …
Der vom jeweiligen Wasserverband auszufüllende Bewertungsrahmen ist erst dann überschritten, wenn der der Ermittlung der Beitragsverhältnisse zugrunde liegende Beitragsmaßstab sachwidrig und für das Handeln des Verbandes gänzlich unpassend ist, BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (…Rn. 13), unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2005 - 10 B 72.04 - bei: Buchholz 445.1 Allg.Sie ist deswegen sachgerecht, BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (…Rn. 13); OVG NRW, Urteil vom 7. Juni 2005 - 20 A 3419/03 -, in: juris (…Rn. 64).
Liegen demgegenüber hinreichende Tatsachen dafür vor, dass die zur Sicherstellung der Vorflut eines Gewässers geschaffenen Schöpfanlagen einen funktionalen Bezug auch zu den Vorflut- und Abflussverhältnissen im Bereich der Einzugsgebiete der übrigen Gewässer leisten, so im Ansatz BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (…Rn. 23), steht der Bildung eines einheitlichen Beitragssatzes für alle Grundstücke im Verbandsgebiet, die Vorteile aus der Tätigkeit des Beklagten im Bereich Gewässer und Schöpfwerk haben, im Grundsatz nichts entgegen.
Auch für diesen Unterabschnitt ist die Beschränkung der Beitragspflicht auf die Grundstücke und Anlagen im seitlichen Einzugsgebiet des jeweiligen Gewässers nicht zu beanstanden, da die die Unterhaltslast bestimmenden Maßnahmen für die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses abhängig sind von dem Maß des dem Gewässer nach den gegebenen Bodenverhältnissen im Niederschlagsgebiet zufließenden Oberflächen- und Grundwassers, welches in unmittelbarer Beziehung zur Grundstücksfläche steht, BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (…Rn. 24), Diese satzungsrechtlichen Vorgaben hält die Beitragsveranlagung des Beklagten nicht ein.
- VG Düsseldorf, 11.01.2011 - 17 K 7108/09
Beiträge zum Deichverband Bislich-Landesgrenze in den Jahren 2007 und 2008 zum …
Der vom jeweiligen Wasserverband auszufüllende Bewertungsrahmen ist erst dann überschritten, wenn der der Ermittlung der Beitragsverhältnisse zugrunde liegende Beitragsmaßstab sachwidrig und für das Handeln des Verbandes gänzlich unpassend ist, BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (…Rn. 13), unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2005 - 10 B 72.04 - bei: Buchholz 445.1 Allg.Sie ist deswegen sachgerecht, BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (…Rn. 13); OVG NRW, Urteil vom 7. Juni 2005 - 20 A 3419/03 -, in: juris (…Rn. 64).
Liegen demgegenüber hinreichende Tatsachen dafür vor, dass die zur Sicherstellung der Vorflut eines Gewässers geschaffenen Schöpfanlagen einen funktionalen Bezug auch zu den Vorflut- und Abflussverhältnissen im Bereich der Einzugsgebiete der übrigen Gewässer leisten, so im Ansatz BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (…Rn. 23), steht der Bildung eines einheitlichen Beitragssatzes für alle Grundstücke im Verbandsgebiet, die Vorteile aus der Tätigkeit des Beklagten im Bereich Gewässer und Schöpfwerk haben, im Grundsatz nichts entgegen.
Auch für diesen Unterabschnitt ist die Beschränkung der Beitragspflicht auf die Grundstücke und Anlagen im seitlichen Einzugsgebiet des jeweiligen Gewässers nicht zu beanstanden, da die die Unterhaltslast bestimmenden Maßnahmen für die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses abhängig sind von dem Maß des dem Gewässer nach den gegebenen Bodenverhältnissen im Niederschlagsgebiet zufließenden Oberflächen- und Grundwassers, welches in unmittelbarer Beziehung zur Grundstücksfläche steht, BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (…Rn. 24), Diese satzungsrechtlichen Vorgaben hält die Beitragsveranlagung des Beklagten nicht ein.
- VG Düsseldorf, 11.01.2011 - 17 K 7107/09
Beiträge zum Deichverband Bislich-Landesgrenze in den Jahren 2007 und 2008 zum …
Der vom jeweiligen Wasserverband auszufüllende Bewertungsrahmen ist erst dann überschritten, wenn der der Ermittlung der Beitragsverhältnisse zugrunde liegende Beitragsmaßstab sachwidrig und für das Handeln des Verbandes gänzlich unpassend ist, BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (…Rn. 13), unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2005 - 10 B 72.04 - bei: Buchholz 445.1 Allg.Sie ist deswegen sachgerecht, BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (…Rn. 13); OVG NRW, Urteil vom 7. Juni 2005 - 20 A 3419/03 -, in: juris (…Rn. 64).
Liegen demgegenüber hinreichende Tatsachen dafür vor, dass die zur Sicherstellung der Vorflut eines Gewässers geschaffenen Schöpfanlagen einen funktionalen Bezug auch zu den Vorflut- und Abflussverhältnissen im Bereich der Einzugsgebiete der übrigen Gewässer leisten, so im Ansatz BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (…Rn. 23), steht der Bildung eines einheitlichen Beitragssatzes für alle Grundstücke im Verbandsgebiet, die Vorteile aus der Tätigkeit des Beklagten im Bereich Gewässer und Schöpfwerk haben, im Grundsatz nichts entgegen.
Auch für diesen Unterabschnitt ist die Beschränkung der Beitragspflicht auf die Grundstücke und Anlagen im seitlichen Einzugsgebiet des jeweiligen Gewässers nicht zu beanstanden, da die die Unterhaltslast bestimmenden Maßnahmen für die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses abhängig sind von dem Maß des dem Gewässer nach den gegebenen Bodenverhältnissen im Niederschlagsgebiet zufließenden Oberflächen- und Grundwassers, welches in unmittelbarer Beziehung zur Grundstücksfläche steht, BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (…Rn. 24), Diese satzungsrechtlichen Vorgaben hält die Beitragsveranlagung des Beklagten nicht ein.
- VG Düsseldorf, 11.01.2011 - 17 K 7109/09
Beiträge zum Deichverband Bislich-Landesgrenze in den Jahren 2007 und 2008 zum …
Der vom jeweiligen Wasserverband auszufüllende Bewertungsrahmen ist erst dann überschritten, wenn der der Ermittlung der Beitragsverhältnisse zugrunde liegende Beitragsmaßstab sachwidrig und für das Handeln des Verbandes gänzlich unpassend ist, BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (…Rn. 13), unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2005 - 10 B 72.04 - bei: Buchholz 445.1 Allg.Sie ist deswegen sachgerecht, BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (…Rn. 13); OVG NRW, Urteil vom 7. Juni 2005 - 20 A 3419/03 -, in: juris (…Rn. 64).
Liegen demgegenüber hinreichende Tatsachen dafür vor, dass die zur Sicherstellung der Vorflut eines Gewässers geschaffenen Schöpfanlagen einen funktionalen Bezug auch zu den Vorflut- und Abflussverhältnissen im Bereich der Einzugsgebiete der übrigen Gewässer leisten, so im Ansatz BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (…Rn. 23), steht der Bildung eines einheitlichen Beitragssatzes für alle Grundstücke im Verbandsgebiet, die Vorteile aus der Tätigkeit des Beklagten im Bereich Gewässer und Schöpfwerk haben, im Grundsatz nichts entgegen.
Auch für diesen Unterabschnitt ist die Beschränkung der Beitragspflicht auf die Grundstücke und Anlagen im seitlichen Einzugsgebiet des jeweiligen Gewässers nicht zu beanstanden, da die die Unterhaltslast bestimmenden Maßnahmen für die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses abhängig sind von dem Maß des dem Gewässer nach den gegebenen Bodenverhältnissen im Niederschlagsgebiet zufließenden Oberflächen- und Grundwassers, welches in unmittelbarer Beziehung zur Grundstücksfläche steht, BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (…Rn. 24), Diese satzungsrechtlichen Vorgaben hält die Beitragsveranlagung des Beklagten nicht ein.
- VG Düsseldorf, 11.01.2011 - 17 K 7720/09
Beiträge zum Deichverband Bislich-Landesgrenze in den Jahren 2007 und 2008 zum …
Der vom jeweiligen Wasserverband auszufüllende Bewertungsrahmen ist erst dann überschritten, wenn der der Ermittlung der Beitragsverhältnisse zugrunde liegende Beitragsmaßstab sachwidrig und für das Handeln des Verbandes gänzlich unpassend ist, BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (…Rn. 13), unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2005 - 10 B 72.04 - bei: Buchholz 445.1 Allg.Sie ist deswegen sachgerecht, BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (…Rn. 13); OVG NRW, Urteil vom 7. Juni 2005 - 20 A 3419/03 -, in: juris (…Rn. 64).
Liegen demgegenüber hinreichende Tatsachen dafür vor, dass die zur Sicherstellung der Vorflut eines Gewässers geschaffenen Schöpfanlagen einen funktionalen Bezug auch zu den Vorflut- und Abflussverhältnissen im Bereich der Einzugsgebiete der übrigen Gewässer leisten, so im Ansatz BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (…Rn. 23), steht der Bildung eines einheitlichen Beitragssatzes für alle Grundstücke im Verbandsgebiet, die Vorteile aus der Tätigkeit des Beklagten im Bereich Gewässer und Schöpfwerk haben, im Grundsatz nichts entgegen.
Auch für diesen Unterabschnitt ist die Beschränkung der Beitragspflicht auf die Grundstücke und Anlagen im seitlichen Einzugsgebiet des jeweiligen Gewässers nicht zu beanstanden, da die die Unterhaltslast bestimmenden Maßnahmen für die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses abhängig sind von dem Maß des dem Gewässer nach den gegebenen Bodenverhältnissen im Niederschlagsgebiet zufließenden Oberflächen- und Grundwassers, welches in unmittelbarer Beziehung zur Grundstücksfläche steht, BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (…Rn. 24), Diese satzungsrechtlichen Vorgaben hält die Beitragsveranlagung des Beklagten nicht ein.
- VG Düsseldorf, 11.01.2011 - 17 K 4231/09
Beiträge zum Deichverband Bislich-Landesgrenze in den Jahren 2007 und 2008 zum …
Der vom jeweiligen Wasserverband auszufüllende Bewertungsrahmen ist erst dann überschritten, wenn der der Ermittlung der Beitragsverhältnisse zugrunde liegende Beitragsmaßstab sachwidrig und für das Handeln des Verbandes gänzlich unpassend ist, BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (…Rn. 13), unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2005 - 10 B 72.04 - bei: Buchholz 445.1 Allg.Sie ist deswegen sachgerecht, BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (…Rn. 13); OVG NRW, Urteil vom 7. Juni 2005 - 20 A 3419/03 -, in: juris (…Rn. 64).
Liegen demgegenüber hinreichende Tatsachen dafür vor, dass die zur Sicherstellung der Vorflut eines Gewässers geschaffenen Schöpfanlagen einen funktionalen Bezug auch zu den Vorflut- und Abflussverhältnissen im Bereich der Einzugsgebiete der übrigen Gewässer leisten, so im Ansatz BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (…Rn. 23), steht der Bildung eines einheitlichen Beitragssatzes für alle Grundstücke im Verbandsgebiet, die Vorteile aus der Tätigkeit des Beklagten im Bereich Gewässer und Schöpfwerk haben, im Grundsatz nichts entgegen.
Auch für diesen Unterabschnitt ist die Beschränkung der Beitragspflicht auf die Grundstücke und Anlagen im seitlichen Einzugsgebiet des jeweiligen Gewässers nicht zu beanstanden, da die die Unterhaltslast bestimmenden Maßnahmen für die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses abhängig sind von dem Maß des dem Gewässer nach den gegebenen Bodenverhältnissen im Niederschlagsgebiet zufließenden Oberflächen- und Grundwassers, welches in unmittelbarer Beziehung zur Grundstücksfläche steht, BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (…Rn. 24), Diese satzungsrechtlichen Vorgaben hält die Beitragsveranlagung des Beklagten nicht ein.
- VG Düsseldorf, 11.01.2011 - 17 K 7686/09
Beiträge zum Deichverband Bislich-Landesgrenze in den Jahren 2007 und 2008 zum …
Der vom jeweiligen Wasserverband auszufüllende Bewertungsrahmen ist erst dann überschritten, wenn der der Ermittlung der Beitragsverhältnisse zugrunde liegende Beitragsmaßstab sachwidrig und für das Handeln des Verbandes gänzlich unpassend ist, BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (…Rn. 13), unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2005 - 10 B 72.04 - bei: Buchholz 445.1 Allg.Sie ist deswegen sachgerecht, BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (…Rn. 13); OVG NRW, Urteil vom 7. Juni 2005 - 20 A 3419/03 -, in: juris (…Rn. 64).
Liegen demgegenüber hinreichende Tatsachen dafür vor, dass die zur Sicherstellung der Vorflut eines Gewässers geschaffenen Schöpfanlagen einen funktionalen Bezug auch zu den Vorflut- und Abflussverhältnissen im Bereich der Einzugsgebiete der übrigen Gewässer leisten, so im Ansatz BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (…Rn. 23), steht der Bildung eines einheitlichen Beitragssatzes für alle Grundstücke im Verbandsgebiet, die Vorteile aus der Tätigkeit des Beklagten im Bereich Gewässer und Schöpfwerk haben, im Grundsatz nichts entgegen.
Auch für diesen Unterabschnitt ist die Beschränkung der Beitragspflicht auf die Grundstücke und Anlagen im seitlichen Einzugsgebiet des jeweiligen Gewässers nicht zu beanstanden, da die die Unterhaltslast bestimmenden Maßnahmen für die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses abhängig sind von dem Maß des dem Gewässer nach den gegebenen Bodenverhältnissen im Niederschlagsgebiet zufließenden Oberflächen- und Grundwassers, welches in unmittelbarer Beziehung zur Grundstücksfläche steht, BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, in: juris (…Rn. 24), Diese satzungsrechtlichen Vorgaben hält die Beitragsveranlagung des Beklagten nicht ein.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2007 - 20 A 1716/05 vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, NVwZ-RR 2007, 159, m. w. N.
vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 2.06 -, a .a. O.
- VG Düsseldorf, 05.02.2009 - 8 K 620/07
Auflösung des Deichverbandes Rees-Löwenberg rechtmäßig
Im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung eines Beitragsbescheides des Klägers für das Haushaltsjahr 2001 zu einem Beitrag für Hochwasserschutz, Schöpfwerk und Gewässerunterhaltung entschied das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 30. August 2006 6 C 2/06 -, dass der Kläger die ihm aus seiner Zugehörigkeit zum Deichfinanzierungsverband entstehenden finanziellen Belastungen seinen Mitgliedern nicht in Rechnung stellen dürfe."Die Antragsgegnerin reagiert mit dem streitigen Zusammenschluss zum neuen Deichverband auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 2006 6 C 2.06 -, wonach die bisher unter Einschaltung des Deichfinanzierungsverbandes praktizierte Beitragsfinanzierung des Eigenanteils der Verbände für die Maßnahmen des Hochwasserschutzes rechtswidrig ist, und verfolgt das Ziel einer einzigen, leistungsfähigen Verwaltungsorganisation für den Hochwasserschutz im Polder C-F unter Bewahrung von Aspekten der gleichmäßigen und gerechten Beitragserhebung.
- VG Köln, 16.09.2008 - 14 K 4075/05 vgl. BVerwG, Urteil vom 30.08.2006 - 6 C 2/06 -, NVwZ 2007, 159 ff; BVerwG, Beschluss vom 27.06.2005 - 10 B 72/04 -, NVwZ 2005, 1184 ff.
So ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 30.08.2006, a. a. O..
- VG Düsseldorf, 09.01.2007 - 8 L 2422/06
Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag eines einzelnen Deichverbandes gegen die …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2010 - 20 A 682/09
Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Erschwererbeiträgen hinsichtlich einer Brücke; …
- VG Frankfurt/Oder, 17.04.2009 - 5 K 1266/05
Umlegung von Verbandsbeiträgen - Festsetzung der in der Umlage enthaltenen …
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