Rechtsprechung
   BVerwG, 30.12.2009 - 4 BN 13.09   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht

    Ausgleichsmaßnahme; Bauleitplanung; Erforderlichkeit; fiskalisches Interesse; Planaufstellung; Sachverhaltsermittlung; Städtebauförderung; städtebauliche Entwicklung; Tatsachenfeststellung; Vorhabengenehmigung; Vorinstanz; Zeitpunkt; Überwachung

  • NWB SteuerXpert START
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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätzliche Bedeutung des Vorliegens eines Begründungsdefizits aufgrund einer unterbliebenen Darstellung von Monitoringmaßnahmen im Umweltbericht für die Revision; Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung eines Bauleitplans auf die Umwelt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentliches Baurecht - Lücke im Umweltbericht im Einzelfall unwesentlich

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BauR 2010, 569
  • ZfBR 2010, 272



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Wird zitiert von ... (9)  

  • VGH Bayern, 29.11.2012 - 15 N 09.693  

    Immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (Bestimmtheit,

    Es liegt aber auf der Hand, dass eine Planung, die - wie hier - durch hinreichende städtebauliche Gründe getragen und deshalb im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB erforderlich ist, auch privaten Interessen dienen und durch private Interessenträger angestoßen sein kann (BVerwG vom 30.12.2009 Az. 4 BN 13/09 BauR 2010, 569).
  • OVG Hamburg, 17.06.2010 - 2 E 7/07  

    Bebauungsplan: Festsetzung von Grundfläche

    Nicht erforderlich ist ein Bebauungsplan deshalb nur dann, wenn er einer positiven Planungskonzeption entbehrt und ersichtlich der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuches nicht bestimmt sind, oder wenn ihm auf Dauer oder auf unabsehbare Zeit aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen die Vollzugsfähigkeit fehlt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.12.2009, BauR 2010, 569; Beschl. v. 14.6.2007, BRS 71 Nr. 3; Urt. v. 21.3.2002, BVerwGE 116, 144 ff. jew. m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 23.08.2012 - 4-VII-12  

    Mangels hinreichender Substanziierung unzulässige Popularklage gegen

    Nicht erforderlich sind Bauleitpläne, wenn sie einer positiven Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind (vgl. BVerwG vom 11.5.1999 = BayVBl 2000, 23; BVerwG vom 6.6.2002 = BVerwGE 116, 296/303; BVerwG vom 18.10.2006 = BauR 2007, 331; BVerwG vom 26.3.2009 = BVerwGE 133, 310/314; BVerwG vom 30.12.2009 = ZfBR 2010, 272).
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  • VerfGH Bayern, 27.06.2012 - 17-VII-09  

    Unbegründete Popularklage gegen Änderungsbebauungspläne

    Nicht erforderlich sind Bauleitpläne, wenn sie einer positiven Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind (vgl. BVerwG vom 11.5.1999 = BayVBl 2000, 23; BVerwG vom 6.6.2002 = BVerwGE 116, 296/303; BVerwG vom 18.10.2006 = BauR 2007, 331; BVerwG vom 26.3.2009 = BVerwGE 133, 310/314; BVerwG vom 30.12.2009 = ZfBR 2010, 272).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2011 - 1 C 11114/09  

    Anforderungen an die Erforderlichkeit der Ausweisung von Flächen für die

    Bauleitpläne im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB sind ferner nicht erforderlich, wenn sie einer positiven Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuches nicht bestimmt sind (BVerwG, Beschluss vom 30.12.2009, ZfBR 2010, 272).
  • BVerwG, 20.07.2010 - 4 BN 29.10  

    Erforderlichkeit einer gerichtlichen Überprüfung von als Grund für eine Änderung

    Die Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren gegen die Pflicht zur Sachverhaltsermittlung verstößt, ist vom materiellrechtlichen Standpunkt des Gerichts der Vorinstanz aus zu beurteilen, auch wenn dieser Standpunkt rechtlich verfehlt sein sollte (Beschluss vom 30. Dezember 2009 - BVerwG 4 BN 13.09 - ZfBR 2010, 272 ).
  • OVG Hamburg, 07.06.2012 - 2 E 8/09  
    Nicht erforderlich ist ein Bebauungsplan deshalb nur dann, wenn er einer positiven Planungskonzeption entbehrt und ersichtlich der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuches nicht bestimmt sind, oder wenn ihm auf Dauer oder auf unabsehbare Zeit aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen die Vollzugsfähigkeit fehlt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.12.2009, BauR 2010, 569; Beschl. v. 14.6.2007, a.a.O.; Urt. v. 21.3.2002, a.a.O., jew. m.w.N.).
  • VG Sigmaringen, 30.11.2011 - 4 K 637/10  

    Genehmigung Änderung Flächennutzungsplan

    Hiervon ist auszugehen, wenn eine Planung lediglich dazu dient, private Interessen zu befriedigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.12.2009 - 4 BN 13/09 -, Juris).
  • VG Hamburg, 17.02.2010 - 19 K 2230/08  

    Rechtmäßigkeit eines allgemeinen Einzelhandelsausschlusses in einem Industrie-

    An der städtebaulichen Rechtfertigung fehlt es auch dann, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplans kein schlüssiges Plankonzept erkennen lassen, das eine Überprüfung des Nutzungsausschlusses auf seine Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit erlaubt (BVerwG, Beschl. v. 30.12.2009, 4 BN 13/09, Juris Rn. 11; VG Neustadt, Urt. v. 23.03.2006, 4 K 1762/05.NW, Juris Rn. 26, m.w.N.).
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