Rechtsprechung
| BVerwG, 31.05.2011 - 8 C 52.09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
VwGO § 65 Abs. 1, § 113 Abs. 1 Satz 4; EEG 2003 § 11a; EEG 2004 § 14 Abs. 3 und 4, § 16 Abs. 1 und 2 Satz 1 bis 3, Abs. 4 Satz 3, Abs. 5 und 6
Anteil; Begrenzung; Begrenzungsanspruch; Begrenzungsentscheidung; Beiladung; notwendige; EEG-Strom; Produktionsbeginn; Produktionsstätte; Strommenge; Unternehmen; stromintensiv produzierendes - Bundesverwaltungsgericht
VwGO § 65 Abs. 1, § 113 Abs. 1 Satz 4
Anteil; Begrenzung; Begrenzungsanspruch; Begrenzungsentscheidung; Beiladung; notwendige; EEG-Strom; Produktionsbeginn; Produktionsstätte; Strommenge; Unternehmen; stromintensiv produzierendes. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begrenzung des Anteils der abzunehmenden und zu vergütenden Strommenge aus erneuerbaren Energien nach Ablauf des Begrenzungszeitraums; Begrenzung des Anteils der abzunehmenden und zu vergütenden Strommenge aus erneuerbaren Energien für das Jahr der Produktionsaufnahme eines neu gegründeten Unternehmens
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
EEG-Stromkostenentlastung im Jahr der Produktionsaufnahme
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Keine EEG-Stromkostenentlastung für das Jahr der Produktionsaufnahme
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine EEG-Stromkostenentlastung für das Jahr der Produktionsaufnahme
- lto.de (Kurzinformation)
Auf fristgerechten Antrag kann Begrenzung des abzunehmenden Anteils aus erneuerbaren Energien noch nach Ablauf des Begrenzungszeitraums gewährt werden
Verfahrensgang
- VG Frankfurt - a. M. 1 E 1860/07
- VG Frankfurt/Main, 13.03.2008 - 1 E 1860/07
- VGH Hessen, 14.10.2009 - 6 A 1002/08
- BVerwG, 31.05.2011 - 8 C 52.09
Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ 2011, 1069
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 14.09.2011 - 6 A 2864/09
Begrenzungsanspruch ohne Selbstbehalt nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
Vielmehr könnte die Klägerin die entsprechenden Vorteile in die Berechnung des (nächsten) Folgejahres einbeziehen, für die eine Deckelung zudem nicht (mehr) besteht (vgl. zur Zulässigkeit der Klage bei Ablauf des Begrenzungszeitraums, der Deckelung nach § 16 Abs. 5 EEG 2004 und bei zwischenzeitlicher Rechtsänderung: BVerwG, Urteil vom 31.05.2011 - 8 C 52.09 -, juris).Die Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung nach § 16 EEG 2004 und der Voraussetzung, dass auf Geschäftszahlen abzustellen ist, die aus dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr gewonnenen wurden, ist gegeben (BVerwG, Urteil vom 31.05.2011 - 8 C 52.09 -, Rdnr. 21 ff.).
Dass die Formulierung in § 16 Abs. 2 Satz 3 EEG 2004 nicht nur auf das vorangegangene Geschäftsjahr abstellt, sondern zugleich verlangt, dass die Daten für das abgeschlossene Geschäftsjahr heranzuziehen sind, macht deutlich, dass es sich bei der Anknüpfung an das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr nach den Vorstellungen des Gesetzgebers um ein wesentliches Element für die zuverlässige Feststellung der Ausgleichsvoraussetzungen handelt (vgl. Urteil des Senats vom 14.10.2009 - 6 A 1002/08 -, ESVGH 60, 191 = ZUR 2010, 146; bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 31.05.2011 - 8 C 52.09 -).
