Rechtsprechung
   BVerwG, 31.05.2012 - 3 A 1.11   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    GG Art. 120 Abs. 1; VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 1; AKG § 19 Abs. 2 Nr. 1; LHO Berlin § 55 Abs. 1; VOB/A 2002 § 3 Nr. 3, Nr. 4; Finanzanpassungsgesetz Art. 3 Abs. 3 Satz 2
    Bund-Länder-Streit; Erstattungsanspruch; öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art; Kriegsfolgelasten; Kampfmittel; Aufwendungen zur Kampfmittelräumung; Arbeitshilfen Kampfmittelräumung; Testfeldbeprobung; Gefahr; Gefährdungsabschätzung; Luftbildaufnahmen; Unmittelbarkeit der Gefahr; Zurechnungszusammenhang; Kausalität; sozialadäquate Grundstücksnutzung; Flughafen Berlin-Tegel; Flughafen Berlin-Tempelhof; nutzungsadäquater Betrieb eines Flughafens; Bauarbeiten; Pflegearbeiten; Unterhaltung und Instandhaltung; Flugunfälle; Dringlichkeit; Gefahrenbeseitigung; Kostenerstattung; Notwendigkeit der Kosten; Umfang der Erstattung; vorrangige Inanspruchnahme eines Dritten; baubegleitende Kampfmittelräumung; flugbetriebsbedingte Mehrkosten; Bombenverdachtspunkte; Öffentliche Ausschreibung; Gemeinkosten; Gefahrerforschung; Kostenerstattung bei Nichtbestätigung des Verdachts; projektbezogene Betreuungskosten; Pauschale

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 120 Abs. 1
    Bund-Länder-Streit; Erstattungsanspruch; öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art; Kriegsfolgelasten; Kampfmittel; Aufwendungen zur Kampfmittelräumung; Arbeitshilfen Kampfmittelräumung; Testfeldbeprobung; Gefahr; Gefährdungsabschätzung; Luftbildaufnahmen; Unmittelbarkeit der Gefahr; Zurechnungszusammenhang; Kausalität; sozialadäquate Grundstücksnutzung; Flughafen Berlin-Tegel; Flughafen Berlin-Tempelhof; nutzungsadäquater Betrieb eines Flughafens; Bauarbeiten; Pflegearbeiten; Unterhaltung und Instandhaltung; Flugunfälle; Dringlichkeit; Gefahrenbeseitigung; Kostenerstattung; Notwendigkeit der Kosten; Umfang der Erstattung; vorrangige Inanspruchnahme eines Dritten; baubegleitende Kampfmittelräumung; flugbetriebsbedingte Mehrkosten; Bombenverdachtspunkte; Öffentliche Ausschreibung; Gemeinkosten; Gefahrerforschung; Kostenerstattung bei Nichtbestätigung des Verdachts; projektbezogene Betreuungskosten; Pauschale.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 120 Abs. 1 S. 1
    Bestimmung des Umfangs des Erstattungsanspruchs eines Landes gegen den Bund nach Art. 120 Abs. 1 Satz 1 GG wegen der Räumung von Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentliches Recht - Sondierungsmaßnahmen zur Kampfmittelräumung ersatzfähig?

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kampfmittelräumung am Flughafen Tegel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kampfmittelräumung auf den Berliner Flugplätzen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kampfmittelräumung für die Berliner Flughäfen

mehr
  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Bund muss für das Auffinden und Räumen von Kampfmitteln auf dem Flughafen Tegel zahlen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Flughafen Berlin-Tegel - Bund muss Räumung von Kampfmitteln zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bund muss für das Auffinden und Räumen von Kampfmitteln auf dem Flughafen Tegel zahlen - Kein Kostenerstattungsanspruch für Gefahrenbeseitigung auf dem Flughafen Tempelhof

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 787



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Wird zitiert von ... (2)  

  • VG Hannover, 11.10.2012 - 10 A 423/11  

    Kostentragungspflicht für eine Evakuierung aus Anlass der Räumung einer in einer

    Zwar lässt sich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entnehmen, dass Art. 120 Abs. 1 GG eine Anspruchsgrundlage darstellen kann (vgl. zuletzt Urteil vom 31.05.2012 - 3 A 1.11 -, juris; zuvor Urteil vom 18.11.2010 - 3 A 1.09 -, juris; Urteil vom 14.06.2006 - 3 A 6.05 -, NVwR-RR 2007, S. 75; vgl. auch Schröder, Probleme der Kosten- und Haftungslast bei Kampfmittelräumungen, DVBl. 2008, S. 93).

    Die Beseitigung von aus dem Zweiten Weltkrieg stammenden reichseigenen und alliierten Kampfmitteln ist eine Kriegsfolgenlast (BVerwG, Urteil vom 31.05.2012 - 3 A 1.11 -, juris).

    Dagegen spricht zunächst die wiederkehrende Formulierung des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Urteilen, dass die Vorschrift in bestimmten Fällen unmittelbar Grundlage für Ansprüche eines Bundeslandes gegen den Bund sei (BVerwG, Urteil vom 31.05.2012 - 3 A 1.11 -, juris; Urteil vom 18.11.2010 - 3 A 1.09 -, juris).

    Da die hochrangigen Rechtsgüter Leben und Gesundheit in den Blick zu nehmen sind, dürfen an den Grad der Wahrscheinlichkeit keine überzogenen Anforderungen gestellt werden und genügt es für die Annahme unmittelbarer Lebensgefahr, wenn die Möglichkeit eines Schadens realistischerweise nicht ausgeschlossen werden kann (BVerwG, Urteil vom 31.05.2012 - 3 A 1.11 -, juris).

    Die geltend gemachten Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz stehen der Klägerin entsprechend § 291 Satz 1, § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB ab dem Tag der Klageerhebung, dem 18.01.2011, zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.05.2012 - 3 A 1/11 -, juris).

  • BVerwG, 08.11.2012 - 3 A 2.12  
    Die Anhörungsrüge der Beklagten gegen das Urteil des Senats vom 31. Mai 2012 - BVerwG 3 A 1.11 - wird zurückgewiesen.
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