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   BVerwG, 31.05.2012 - 9 KSt 2.12   

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Wird zitiert von ...  

  • BVerwG, 25.06.2012 - 9 KSt 5.12  
    Die mit Schreiben vom 9. Juni 2012 erhobene Anhörungsrüge gemäß § 152a VwGO bzw. § 69a GKG und Gegenvorstellung des Klägers gegen den Beschluss vom 31. Mai 2012 - BVerwG 9 KSt 2.12 - werden zurückgewiesen.

    Im Schreiben des Klägers vom 9. Juni 2012 wird auch nicht ansatzweise dargelegt, dass im angegriffenen Beschluss vom 31. Mai 2012 - BVerwG 9 KSt 2.12 - der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt worden wäre (§ 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO, § 69a Abs. 1 Nr. 2 GKG).

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