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   BayObLG, 01.07.1999 - 3Z BR 192/99   

Volltextveröffentlichungen

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    Sofortige weitere Beschwerde gegen eine vormundschaftsgerichtliche Unterbringungsgenehmigung als einstweilige Anordnung

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth, 21.05.1999 - 13 T 3604/99
  • BayObLG, 01.07.1999 - 3Z BR 192/99

Zeitschriftenfundstellen

  • FamRZ 1999, 1594



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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG München, 22.05.2006 - 33 Wx 79/06  

    Rechtliches Gehör bei Hauptsacheerledigung im Unterbringungsverfahren

    Die zulässig eingelegte Erstbeschwerde konnte nicht mehr mit dem Ziel der Beendigung der Unterbringung weiterverfolgt werden (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1594 und Beschluss vom 5.2.2002 - 3Z BR 15/02, zitiert nach Juris).

    Ebenso hätte der Betroffene die Erstbeschwerde darauf beschränken können, nicht mit Kosten belastet zu werden (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1594; OLG Hamm FGPrax 1997, 237; OLG Karlsruhe BtPrax 1998, 34).

  • BayObLG, 05.02.2002 - 3Z BR 15/02  

    Anhörung des Betroffenen bei Entlassung aus vorläufiger Unterbringung während des

    Die zulässig eingelegte Erstbeschwerde konnte nicht mehr mit dem Ziel der Beendigung der Unterbringung weiterverfolgt werden (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1594).

    Die Betroffene konnte andererseits die Erstbeschwerde aber auch darauf beschränken, nicht mit Kosten belastet zu werden (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1594; OLG Hamm FGPrax 1997, 237; OLG Karlsruhe BtPrax 1998, 34).

  • OLG München, 20.01.2006 - 33 Wx 9/06  

    Sofortige weitere Beschwerde gegen vorläufige Unterbringung durch einstweilige

    Gegen eine solche Entscheidung ist gem. § 27 Abs. 1 Satz 1, § 29 Abs. 2, § 70m Abs. 1, § 70g Abs. 3 Satz 1 FGG die sofortige weitere Beschwerde eröffnet (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1594 für den Fall der Aufhebung einer endgültigen Unterbringungsgenehmigung des Vormundschaftsgerichts durch das Landgericht, wobei dieses anlässlich der Zurückverweisung die Genehmigung als einstweilige Anordnung aufrechterhielt.).
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