Rechtsprechung
   BayObLG, 02.02.2005 - 2Z BR 222/04   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 43, 10 Abs. 2; BGB §§ 133, 242
    Anfechtung eines Negativbeschlusses der Wohnungseigentümerversammlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzinteresse bei Anfechtung eines Negativbeschlusses - Eintritt des Sondernachfolgers in Vereinbarung schuldrechtlich wirkender Sondernutzungsrechte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum - Anfechtung eines Negativbeschlusses: Rechtsschutzinteresse

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Sonstiges (4)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Sondernutzungsrecht bei der Veräußerung von Eigentumswohnungen - Anmerkung zu BayObLG, Beschluss vom 02.02.2005 - 2 Z BR 222/04" von Prof. Roland Böttcher, original erschienen in: NotBZ 2007, 201 - 203.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zur Entscheidung des BayObLG vom 02.02.2005, Az.: 2Z BR 222/04 (Weitergabe eines schuldrechtlich vereinbarten Sondernutzungsrechts)" von Prof. Dr. Martin Häublein und WissMit RA Arnold Lehmann-Richter, original erschienen in: NotBZ 2005, 260 - 263.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zur Entscheidung des BayOblG vom 02.02.2005 - 2 Z BR 222/04 (Schuldrechtliches Sondernutzungsrecht)" von Prof. Dr. Wolfgang Lüke, LL.M., original erschienen in: ZfIR 2005, 660 - 661.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Bindung des Erwerbers an Vereinbarungen der Wohnungseigentümer durch notariellen Erwerbsvertrag - Zugleich Anmerkung zum Beschl. des BayObLG v. 2.2.2005" von Prof. Dr. Martin Häublein, original erschienen in: DNotZ 2005, 741 - 753.

Verfahrensgang

  • LG Kempten, 04.11.2004 - 41 T 1514/04
  • BayObLG, 02.02.2005 - 2Z BR 222/04

Zeitschriftenfundstellen

  • DNotZ 2005, 789
  • FGPrax 2005, 106



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Wird zitiert von ... (8)  

  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 15 W 135/05  

    Wohnungseigentum - Keine Unterscheidung zwischen Wohnungs- u. Garageneigentümern

    Dabei kann auch dahin stehen, ob für die Anfechtung der unter TOP 14 gefassten Negativbeschlüsse überhaupt ein Rechtsschutzinteresse besteht; daran fehlt es nämlich, wenn diese für eine erneute Beschlussfassung der Wohnungseigentümer keine Sperrwirkung entfalten (BGH NZM 2002, 995; BayObLG FGPrax 2005, 106).

    Im Verfahren nach § 43 WEG hat das Gericht grundsätzlich ohne Bindung an den Wortlaut der Sachanträge die nach pflichtgemäßem Ermessen gebotene sachgerechte Entscheidung zu finden (BayObLGZ 1975, 161; FGPrax 2005, 106).

  • OLG Düsseldorf, 23.06.2008 - 3 Wx 77/08  

    Wohnungseigentum - Beschluss über Laub fegen

    Fehlt ein solcher, so ist zu prüfen, ob der Anfechtungsantrag einen entsprechenden Leistungs- oder Feststellungsantrag konkludent enthält (BayObLG FGPrax 2005, 106 f; Staudinger- Bub WEG 2005 § 23 Rdz. 149).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.2006 - 3 Wx 194/06  

    Wohnungseigentum - Heizkostenabrechnung

    Es fehlt nicht an dem für die Anfechtung des Negativbeschlusses erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis der Beteiligten zu 1. Es wird zwar die Auffassung vertreten, für die Anfechtung eines Negativbeschlusses werde ein Rechtsschutzinteresse häufig fehlen, weil der Negativbeschluss den Antragsteller regelmäßig deshalb nicht in seinen Rechten beeinträchtige, da er einen erneuten Beschluss über denselben Gegenstand nicht hindert (BGH NJW 2002, 3704 m.N.; BayObLG FGPrax 2005, 106; OLG München ZMR 2006, 474).
mehr
  • OLG Zweibrücken, 14.12.2005 - 3 W 196/05  

    Wohnungseigentumsrecht, unzulässige Nutzung von Kellerräumen zu Wohnzwecken

    Denn die von den Antragsgegnern damit behauptete schuldrechtliche Sondernutzungsvereinbarung hätte gegen die daran unstreitig nicht beteiligten Antragsteller nach § 10 Abs. 2 WEG nur gewirkt, wenn sie - wie tatsächlich nicht - im Grundbuch eingetragen und damit "verdinglicht" worden wäre (vgl. hierzu z.B. Senat, OLGR Zweibrücken 2005, 281 und BayObLG DNotZ 2005, 789).
  • OLG München, 31.07.2007 - 34 Wx 69/07  

    Wohnungseigentum - Neuwahl des Verwaltungsbeirats

    Ein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Ungültigerklärung ist hier jedenfalls deshalb zu bejahen, weil die Antragsteller gleichzeitig in Form eines Verpflichtungsantrags die Vornahme der abgelehnten Handlung begehrt haben (BayObLG FGPrax 2005, 106; OLG Hamm NJW-RR 2004, 805; siehe auch Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. § 43 Rn. 69; Wenzel ZWE 2000, 382/386 m.w.N.; a.A. Weitnauer/Mansel WEG 9. Aufl. § 43 Rn. 28).
  • OLG Düsseldorf, 23.07.2008 - 3 Wx 77/08  
    Fehlt ein solcher, so ist zu prüfen, ob der Anfechtungsantrag einen entsprechenden Leistungs- oder Feststellungsantrag konkludent enthält (BayObLG FGPrax 2005, 106 f; Staudinger- Bub WEG 2005 § 23 Rdz. 149).
  • KG, 06.10.2011 - 1 W 477/11  

    Wohnungseigentum - Bestellung eines Verwalters ohne Grundbucheintragung wirksam?

    Die pauschale Übernahme schuldrechtlicher Regelungen erfasst zwar nicht ohne weiteres Vereinbarungen, die sonst grundsätzlich nur bei Eintragung im Grundbuch Wirkung gegen den Sondernachfolger entfalten können (vgl. BayObLG, FGPrax 2005, 106, 107).
  • OLG Zweibrücken, 14.12.2005 - 3 T 249/04  

    Wohnungseigentumsrecht - unzulässige Nutzung von Kellerräumen zu Wohnzwecken

    Denn die von den Antragsgegnern damit behauptete schuldrechtliche Sondernutzungsvereinbarung hätte gegen die daran unstreitig nicht beteiligten Antragsteller nach § 10 Abs. 2 WEG nur gewirkt, wenn sie - wie tatsächlich nicht - im Grundbuch eingetragen und damit "verdinglicht" worden wäre (vgl. hierzu z.B. Senat, OLGR Zweibrücken 2005, 281 und BayObLG DNotZ 2005, 789).
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