Rechtsprechung
   BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92   

Volltextveröffentlichungen

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    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses aufgrund eines Einberufungsmangels

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1992, 910



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Wird zitiert von ... (32)  

  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99  

    Wohnungseigentum

    Die Nichteinladung einzelner Wohnungseigentümer führt regelmäßig nur zur Anfechtbarkeit der in der Versammlung gefaßten Beschlüsse, nicht aber zu deren Nichtigkeit (BayObLG, NJW-RR 1990, 784; 1992, 910; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 23 Rdn. 149; Niedenführ/Schulze, WEG, 4. Aufl., § 24 Rdn. 3; Palandt/Bassenge, BGB, 58. Aufl., § 24 WEG Rdn. 4; Staudinger/Bub, WEG, § 24 Rdn. 158, 910; a.A. Weitnauer/Lüke, aaO, § 23 Rdn. 16).
  • BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95  

    BGB § 242; WEG § 16 Abs. 2, § 18

    Die gesetzliche Regelung kann aber durch die Teilungserklärung abbedungen werden (BayObLGZ 1992, 79/84).

    In der Regel genügt eine schlagwortartige Bezeichnung (BayObLGZ 1992, 79/84 f.).

  • BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01  

    Wohnungseigentum - Zustellungsvertretung bei strittigem Verwalterwechsel

    Auch ist nach der Rechtsprechung des Senats von der Ursächlichkeit eines Einberufungsmangels grundsätzlich solange auszugehen, bis das Gegenteil zweifelsfrei festgestellt ist (BayObLGZ 1992, 79/82).
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