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   BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 91/98   

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https://dejure.org/1998,4700
BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 91/98 (https://dejure.org/1998,4700)
BayObLG, Entscheidung vom 02.10.1998 - 1Z BR 91/98 (https://dejure.org/1998,4700)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Oktober 1998 - 1Z BR 91/98 (https://dejure.org/1998,4700)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für die Entziehung des elterlichen Sorgerechts; Abänderung einer Amtsvormundschaft in eine Ergänzungspflegschaft nach Entzug der elterlichen Sorge; Folgen einer Gefährdung des Kindeswohles für einen Eingriff in die elterliche Personensorge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung des elterlichen Sorgerechts der unverheirateten Mutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 293
  • FamRZ 1999, 179
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 21.03.1990 - BReg. 1a Z 1/90

    Entziehung; Personensorge; Vermögenssorge; Glaubhaftmachung; Beweisführung;

    Auszug aus BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 91/98
    Sie kann praktisch nur durch Entziehung sämtlicher Teilrechte oder Einzelbestandteile erreicht werden, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen (vgl. BayObLGZ 1990, 63/69 m.w.N.).

    Die Entziehung der Personensorge hätte allein die Bestellung eines Ergänzungspflegers gemäß § 1909 Abs. 1 Satz 1 BGB gerechtfertigt und nicht die Anordnung der Vormundschaft, die nur dann in Frage kommt, wenn der Sorgerechtsinhaber das Sorgerecht in vollem Umfang, also die Personensorge und die Vermögenssorge verloren hat (vgl. BayObLGZ 1990, 63/71).

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 91/98
    Auch unter Berücksichtigung der sich aus dem Elternrecht gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG ergebenden verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. hierzu BVerfGE 60, 79/88 f. und BVerfG FamRZ 1989, 145/146) und des in § 1666a Abs. 1 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist daher die Entziehung der gesamten Personensorge nicht zu beanstanden.
  • BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 3 Z 41/87

    Verpflichtung des Geschäftsführers einer GmbH, eine Bilanz ausschließlich nach

    Auszug aus BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 91/98
    Diese ist der rechtlichen Überprüfung der Beschwerdeentscheidung zugrunde zu legen, auch wenn die Vorinstanz sie nicht berücksichtigen konnte (vgl. BayObLGZ 1987, 369/371).
  • BayObLG, 22.05.1990 - BReg. 1a Z 16/90

    Herausgabeanspruch; Kind; Elternteil; Widerrechtlichkeit; Vorenthalten;

    Auszug aus BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 91/98
    Verfahrensgegenstand ist allein die Entscheidung in Satz 1 des Beschlusses des Vormundschaftsgerichts vom 29.1.1998, nachdem im übrigen die Erledigung der Hauptsache eingetreten ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1287).
  • BayObLG, 24.11.1994 - 1Z BR 143/94

    Vormundschaftsgerichtliche Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des

    Auszug aus BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 91/98
    Es kann daher auch nicht davon ausgegangen werden, daß der Kindeswohlgefährdung durch weitere öffentliche Hilfen gemäß §§ 27, 28 oder 41 SGB (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1995, 326/327 m.w.N.) begegnet werden könnte.
  • BayObLG, 10.02.1997 - 1Z BR 271/96

    Bestellung eines Ergänzungspflegers nach Entziehung der gesamten Personensorge

    Auszug aus BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 91/98
    Der Beschluß des Landgerichts vom 28.5.1998 und der des Vormundschaftsgerichts vom 29.1.1998 müssen daher entsprechend abgeändert werden (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1553/1554).
  • BayObLG, 28.07.1988 - BReg. 1a Z 32/88

    Entziehung; Personensorge; Vorläufige Anordnung; Gefahr; Kindeswohl; Bedürfnis

    Auszug aus BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 91/98
    Zutreffend führt das Landgericht aus, daß der Mutter nicht zuletzt wegen des ungünstigen Einflusses des dominanten Kindsvaters auch Teilbereiche der Personensorge nicht belassen werden können (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 421/422).
  • BVerfG, 11.11.1988 - 1 BvR 585/88

    Entziehung des Rechts der elterlichen Sorge

    Auszug aus BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 91/98
    Auch unter Berücksichtigung der sich aus dem Elternrecht gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG ergebenden verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. hierzu BVerfGE 60, 79/88 f. und BVerfG FamRZ 1989, 145/146) und des in § 1666a Abs. 1 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist daher die Entziehung der gesamten Personensorge nicht zu beanstanden.
  • OLG Schleswig, 16.04.2019 - 10 UF 13/19

    Elterliche Sorge: Sorgerechtsentziehung zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung

    Insbesondere darf nicht die gesamte elterliche Sorge entzogen werden, wenn zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung die Entziehung einzelner Sorgerechtsbereiche genügt (MüKo/Olzen, am angegebenen Ort; BVerfG JAmt 2014, 419; OLG Hamm FamRZ 2010, 1742; BayObLG NJW 1999, 293).
  • OLG Jena, 03.03.1999 - 6 W 789/98
    Maßnahmen nach §§ 1666 Abs. 1, 1666 a BGB neuer Fassung - die Vorschriften haben gegenüber dem alten Rechtszustand keine substantielle Änderung erfahren (vgl. BayObLG, FamRZ 1999, 179, 180) - unterliegen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
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