Rechtsprechung
| BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 95/98 |
Volltextveröffentlichungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Handschriftliche Vollmacht als bloße Ankündigung
Kurzfassungen/Presse (3)
- jurpage.net (Leitsatz)
- finanztip.de (Kurzinformation)
Bloße Ankündigung eines Testaments
- finanztip.de (Kurzinformation)
Brüder streiten ums Erbe der Mutter - Eine Vollmacht ist noch kein Testament
Verfahrensgang
- AG Rosenheim - VI 812/96
- LG Traunstein - 4 T 2019/97
- BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 95/98
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 1999, 88
- FamRZ 1999, 534
- Rpfleger 1999, 184
Wird zitiert von ... (11)
- OLG München, 25.09.2008 - 31 Wx 42/08
Testamentserrichtung: Vorliegen eines Testierwillens bei einem handschriftlichen …
Ob ein solcher ernstlicher Testierwille vorgelegen hat, ist im Wege der Auslegung (§ 133 BGB) unter Berücksichtigung aller erheblichen, auch außerhalb der Urkunde liegenden Umstände und der allgemeinen Lebenserfahrung zu beurteilen (BayObLG FamRZ 1999, 534/535 m.w.N.). - BayObLG, 04.02.2000 - 1Z BR 16/99
Testament - Notizbucheintragung als Testament
Daher muß außer Zweifel stehen, daß der Erblasser die Urkunde als seine rechtsverbindliche letztwillige Verfügung angesehen hat (BayObLG FamRZ 1989, 1124/1225; Rpfleger 1999, 184).Es handelt sich um eine im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet liegende Frage, die vom Tatrichter im Wege der Auslegung (§ 133 BGB) unter Heranziehung aller erheblichen, auch außerhalb der Urkunde liegenden Umstände und der allgemeinen Lebenserfahrung zu beurteilen ist (BayObLGZ 1970, 173/179; Rpfleger 1980, 189/190; FamRZ 1989, 1124/1125; 1990, 672; Rpfleger 1999, 184).
- BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 29/00
Bankvollmacht als Alleinerbeneinsetzung
Die tatrichterliche Würdigung kann in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur auf Rechtsfehler überprüft werden (st. Rspr., vgl. nur BayObLG FamRZ 1999, 534/535 und Senatsbeschluß vom 4.2.2000 Az. lZ BR 16/99 mit zahlreichen Nachweisen).aa) Das Landgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, daß sowohl der Inhalt wie auch die konkrete Gestaltung der Urkunde gegen einen Testierwillen des Erblassers sprechen (vgl. zu einer ähnlich gelagerten Fallgestaltung BayObLG FamRZ 1999, 534 /535).
- BayObLG, 04.02.2000 - lZ BR 16/99
Voraussetzungen des Testierwillens
Daher muß außer Zweifel stehen, daß der Erblasser die Urkunde als seine rechtsverbindliche letztwillige Verfügung angesehen hat (BayObLG FamRZ 1989,' 1124/1225; Rpfleger 1999, 184 ).Es handelt sich um eine im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet liegende Frage, die vom Tatrichter im Wege der Auslegung (§ 133 BGB ) unter Heranziehung aller erheblichen, auch außerhalb der Urkunde liegenden Umstände und der allgemeinen Lebenserfahrung zu beurteilen ist (BayObLGZ 1970, 173/179; Rpfleger 1980, 189/190; FamRZ 1989, 1124/1125; 1990, 672; Rpfleger 1999, 184 ).
- BayObLG, 18.05.2004 - 1Z BR 7/04
Testament - Letztwillige Verfügung auf der Zettelrückseite
aa) Das Landgericht hat geprüft, ob die Erblasserin die von ihr erstellte Urkunde als rechtsverbindliche Verfügung angesehen oder zumindest das Bewusstsein gehabt hat, die Urkunde könne als Testament angesehen werden (vgl. BayObLG Rpfleger 1999, 184;… Palandt/Edenhofer BGB 63. Aufl. § 2247 Rn. 4). - BayObLG, 02.08.2004 - 1Z BR 56/04
Testament - Anforderungen an den Testierwillen
Ob ein solcher ernstlicher Testierwille vorgelegen hat, ist im Wege der Auslegung (§ 133 BGB) unter Berücksichtigung aller erheblichen, auch außerhalb der Urkunde liegenden Umstände und der allgemeinen Lebenserfahrung zu beurteilen (BayObLG FamRZ 1999, 534/535 m.w.N.). - BayObLG, 19.10.2000 - 1Z BR 87/00
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Testierwillens
Ob ein solcher ernstlicher Testierwille vorgelegen hat, ist im Wege der Auslegung (§ 133 BGB) unter Berücksichtigung aller erheblichen, auch außerhalb der Urkunde liegenden Umstände und der allgemeinen Lebenserfahrung zu beurteilen (BayObLG FamRZ 1999, 534/535 m.w.N.). - BayObLG, 18.12.2002 - 1Z BR 105/02
Beweisanforderung bei Brieftestament - Testament ohne Urkunde - Anfechtung wegen …
Ob ein solcher ernstlicher Testierwille vorgelegen hat, ist im Wege der Auslegung (§ 133 BGB) unter Berücksichtigung aller erheblichen, auch außerhalb der Urkunde liegenden Umstände und der allgemeinen Lebenserfahrung zu beurteilen (BayObLG FamRZ 1999, 534/535 m. w. N.). - BayObLG, 08.11.1999 - 1Z BR 38/99
Vorliegen des Testierwillens
Die vom Landgericht behandelte Frage, ob die Erklärung, obwohl sie nicht als "Testament" bezeichnet ist, auf einem Testierwillen beruhe, würde voraussetzen, daß die "Erklärung" die formellen Voraussetzungen eines Testaments erfüllt, denn nur dann, wenn ein Schriftstück den formellen Anforderungen an ein Testament genügt, kann sich die Frage stellen, ob sein Inhalt eine letztwillige Verfügung darstellt (vgl. BayObLG NJW-RR 1999, 88). - BayObLG, 18.05.2004 - 1Z BR 8/04
Testament - Letztwillige Verfügung auf der Zettelrückseite
aa) Das Landgericht hat geprüft, ob die Erblasserin die von ihr erstellte Urkunde als rechtsverbindliche Verfügung angesehen oder zumindest das Bewusstsein gehabt hat, die Urkunde könne als Testament angesehen werden (vgl. BayObLG Rpfleger 1999, 184;… Palandt/Edenhofer BGB 63. Aufl. § 2247 Rn. 4). - BayObLG, 18.05.2004 - 1Z BR 7/04 1Z BR 8/04
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