Rechtsprechung
   BayObLG, 03.07.2003 - 5St RR 95/03   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mindestinhalt einer Gesamtwürdigung im Sinne von § 56 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 StGB - Verteidigung der Rechtsordnung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 42



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Wird zitiert von ... (10)  

  • OLG Nürnberg, 20.11.2009 - 1 St OLG Ss 163/09  

    Verwahrungsbruch und Störung der Totenruhe: Wegnahme des Zahngoldes Verstorbener

    Die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe ist zur Verteidigung der Rechtsordnung unerlässlich, wenn eine Geldstrafe angesichts der schwerwiegenden Besonderheiten des Einzelfalls für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen und eine Erschütterung des Vertrauens in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen Angriffen zur Folge hätte (vgl. BGHSt 24, 40, 44 ff.; BayObLG NStZ-RR 2004, 42, 43; Schäfer, Praxis der Strafzumessung 4. Auflage Rn.113 mwN.).
  • OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05  
    Unerlässlich ist es aber, dass der Tatrichter die wesentlichen, nach Sachlage in seine Entscheidung einzubeziehende Umstände im Urteil darlegt (BayObLG NStZ-RR 2004, 42/43).
  • OLG Nürnberg, 24.01.2007 - 2 St OLG Ss 280/06  
    Unerlässlich für die nach dieser Vorschrift anzustellenden prognostischen Erwägungen ist es, dass der Tatrichter die wesentlichen, nach Sachlage in seine Entscheidung einzubeziehende Umstände im Urteil darlegt (BayObLG NStZ-RR 2004, 42 f.).
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  • BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04  

    Beschränkung des Rechtsmittels auf Rechtsfolgenausspruch bei lückenhaften

    Damit das Revisionsgericht eine solche Überprüfung vornehmen kann, ist es aber unerlässlich, dass der Tatrichter die wesentlichen, nach Sachlage in seine Entscheidung einzubeziehenden Umstände im Urteil darlegt (BayObLG NStZ-RR 2004, 42/43; Schönke/Schröder/ Stree aaO § 56 Rn. 50; vgl. auch BGH NStZ 2001, 366/367; KG Urteil v. 19.9.2001 - 1 Ss 165/01).
  • OLG Hamm, 01.06.2005 - 1 Ss 38/05  

    Berufung; Beschränkung; Wirksamkeit; Bindungswirkung; Strafaussetzung zur

    Das "Bewährungsversagen" des Angeklagten hätte zudem als wesentlicher Gesichtspunkt im Rahmen der gemäß § 56 Abs. 2 StGB gebotenen Gesamtwürdigung ausdrückliche Mitberücksichtigung finden müssen (vgl. BayObLG NStZ-RR 2004, 42).
  • OLG Hamm, 08.06.2005 - 3 Ss 164/05  

    Berufung; Beschränkung; Wirksamkeit; Beschränkung auf Bewährungsfrage; innerer

    Derartige Straftaten sind in besonderer Weise geeignet, den Rechtsfrieden zu stören (ebenso BayObLG, NStZ-RR 2004, 42).
  • OLG Hamm, 16.09.2009 - 2 Ss 247/09  

    Strafaussetzung; Bewährung; besondere Umstände

    Die zur Bewährung der Strafaussetzung führenden Erwägungen sind außerdem rechtsfehlerhaft, wenn sie sich anhand der Urteilsfeststellungen nicht rechtfertigen lassen (vgl. BayOLG, NStZ-RR 2004, 42).
  • OLG Köln, 06.12.2005 - 81 Ss 58/05  
    Insoweit ist nämlich nach der Rechtsprechung davon auszugehen, dass das strafrechtlich relevante Vorleben eines Angeklagten am ehesten Rückschlüsse darauf zulässt, wie er sich mutmaßlich künftig in Freiheit verhalten wird (vgl. BayObLG NStZ-RR 2004, 42 [43]), und dass bei einem Angeklagten, der bereits mehrfach trotz bewilligter Strafaussetzung zur Bewährung erneut straffällig geworden ist, in der Regel nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann, dass er, wenn ihm erneut die Gelegenheit der Bewährung gegeben wird, sich anders als in der Vergangenheit verhalten wird (vgl. BayObLG NStZ-RR 2004, 336 [338] m.w.N.).
  • OLG München, 28.07.2008 - 4St RR 90/08  

    Berufung im Strafverfahren wegen eines Betäubungsmitteldelikts:

    Auch wegen der Vielzahl der zum Teil einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten wird die Strafkammer festzustellen haben, ob eine erneute Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung geeignet ist, das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen Eingriffen nachhaltig zu erschüttern (vgl. BayObLG NStZ-RR 2004, 42/43).
  • OLG Nürnberg, 20.11.2009 - 1 St OLG Ss 163/09  
    Die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe ist zur Verteidigung der Rechtsordnung unerlässlich, wenn eine Geldstrafe angesichts der schwerwiegenden Besonderheiten des Einzelfalls für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen und eine Erschütterung des Vertrauens in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen Angriffen zur Folge hätte (vgl. BGHSt 24, 40, 44 ff.; BayObLG, NStZ-RR 2004, 42, 43 [BGH 03.07.2003 - 5 St RR 95/2003]; Schäfer, Praxis der Strafzumessung 4. Aufl., Rdn. 113 m.w.N.).
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