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   BayObLG, 03.08.1995 - 3Z BR 190/95   

Volltextveröffentlichungen

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    BGB § 1896 Abs. 2
    Umfang des Aufgabenkreises der Sorge für die Gesundheit

Zeitschriftenfundstellen

  • FamRZ 1996, 250 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Frankfurt, 20.11.2001 - 20 W 419/01  

    Betreuung: Genehmigungserfordernis für die Betreuerentscheidung über den Abbruch

    Der Senat geht davon aus, dass eine derartige Entscheidung vom Aufgabenkreis der Sorge für die Gesundheit gedeckt wird, die alle Bereiche der Medizin umfasst ( vgl. BayObLG BtPrax 1995, 218/219 ).
  • OLG Oldenburg, 29.05.2003 - 5 W 79/03  

    Betreuung: Erforderlichkeit der Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers

    Feststellungen zu den sonstigen Bereichen der Gesundheitsfürsorge sind nicht getroffen, so dass nach jetzigem Aktenstand auch aus diesem Grund eine Abänderung erfolgen müsste (BayObLG FamRZ 1994, 1059, 1060; 1996, 250 (LS); Jürgens (Hrsg.) - Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Aufl. § 1896 Rz. 22; Münchener KommentarSchwab, BGB, 4. Aufl. § 1896 Rz. 67; SoergelZimmermann, BGB, 13. Aufl. § 1896 Rz. 55).
  • BayObLG, 22.09.2000 - 3Z BR 220/00  

    Bestellung und Entlassung eines Betreuers

    Insoweit war die Entscheidung des Landgerichts daher abzuändern (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1059; BtPrax 1995, 218).
  • BayObLG, 02.05.1996 - 3Z BR 108/96  

    Bestellung eines Betreuers wegen schubförmig verlaufender Krankheit

    Die wiederholte Verweigerung der Nahrungsaufnahme rechtfertigt es, diesen Aufgabenkreis nicht auf die nervenärztliche Behandlung zu beschränken (vgl. hierzu BayObLG BtPrax 1995, 218 ).
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