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   BayObLG, 03.11.1998 - 1Z BR 106/98   

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https://dejure.org/1998,4005
BayObLG, 03.11.1998 - 1Z BR 106/98 (https://dejure.org/1998,4005)
BayObLG, Entscheidung vom 03.11.1998 - 1Z BR 106/98 (https://dejure.org/1998,4005)
BayObLG, Entscheidung vom 03. November 1998 - 1Z BR 106/98 (https://dejure.org/1998,4005)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regelung des Umgangsrechts der Großeltern; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Maßnahmen des Jugendamts als Vormund; Vorliegen eines dringenden Bedürfnisses für ein unverzügliches Einschreiten; Pflichtwidrigkeit des Jugendamts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte und Pflichten des Vormunds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1457
  • Rpfleger 1999, 126
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 16.02.1993 - 1Z BR 99/92

    Beschwerde adoptionswilliger Großeltern gegen die Anordnung der Herausgabe ihres

    Auszug aus BayObLG, 03.11.1998 - 1Z BR 106/98
    Der Gegenstand des Antrags und der Entscheidung des Vormundschaftsrichters ist also durch die rein tatsächliche Verbringung der Kinder in das Jugendhaus X am 12.6.1998 nicht fortgefallen (vgl. BayObLGZ 1954, 120/122; 1993, 76/78 f.).

    1 Z 54/80">1980, 202/203 f,; 1993, 76/79; BayObLG FamRZ 1994, 975 ; OLG Hamm FamRZ 1980, 1155; Keidel/Kahl § 19 Rn. 30).

  • BayObLG, 21.02.1977 - BReg. 1 Z 95/76
    Auszug aus BayObLG, 03.11.1998 - 1Z BR 106/98
    aa) Das Jugendamt war nach dem maßgeblichen deutschen Recht (Art. 20 Abs. 2 , Art. 24 Abs. 1 EGBGB a.F.) mit dem Tod der alleinsorgeberechtigten Mutter (§ 1705 BGB a.F.) am 11.9.1994 gesetzlicher Amtsvormund geworden (§ 1791c Abs. 2 i.V.m. §§ 1706, 1709 BGB a.F.; BayObLGZ 1977, 30/37; Palandt/Diederichsen § 1791c Rn. 8).

    Das Jugendamt als Amtsvormund kann, wenn es selbst keinen Entlassungsantrag stellt, nur unter den Voraussetzungen des § 1887 BGB entlassen werden (BayObLGZ 1977, 30/39).

  • BayObLG, 18.02.1993 - 3Z BR 127/92

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Erstbeschwerde - Zulässigkeit einer weiteren

    Auszug aus BayObLG, 03.11.1998 - 1Z BR 106/98
    und vom Beschwerdeführer auch geltend gemacht wird -, daß die Vorinstanz zu Unrecht die Erledigung der Hauptsache angenommen habe (BayObLGZ 1993, 82/83).

    Das Rechtsschutzbedürfnis (BayObLGZ 1993, 82/84) entfällt dagegen nicht, wenn die eine beantragte vorläufige Anordnung ablehnende Entscheidung durch eine weitere ablehnende Entscheidung bestätigt wird, die ebenfalls nur vorläufigen Charakter hat.

  • BayObLG, 19.05.1999 - 3Z BR 38/99

    Stellungnahme des Vormundschaftsgerichts zur Pflichtwidrigkeit beabsichtigter

    Das Vormundschaftsgericht kann ihm in Fragen, die allein seiner Entscheidung unterliegen, keine bindenden Anweisungen erteilen (vgl. BayObLG Rpfleger 1999, 126; FamRZ 1992, 108/109, je m.w.N.).
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