Rechtsprechung
   BayObLG, 05.02.1997 - 1Z BR 180/95   

Nur intern

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1997, 836
  • FamRZ 1997, 1365



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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG Hamm, 11.12.2006 - 15 W 94/06  

    Testament - Ersatzerbfolge oder Nacherbfolge?

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass im Erbscheinsverfahren die materiell-rechtliche Richtigkeit der Rechtslage grundsätzlich Vorrang hat und auch ein Erbschein noch nach langer Zeit nach seiner Erteilung wegen Unrichtigkeit eingezogen werden kann (BGHZ 47, 58; KG, OLGReport 1997, 178; BayObLGZ 1997, 59 = NJW-RR 1997, 836).

    Es muss den Erbschein einziehen, wenn er nicht mehr erteilt werden dürfte (vgl. BGHZ 40, 54; BayObLGZ 1982, 59; NJW-RR 1997, 836; OLG Zweibrücken, FGPrax 1999, 113; OLG Köln FamRZ 2003, 1784).

    Er ist einzuziehen, auch wenn seit seiner Erteilung ein langer Zeitraum verstrichen ist, zwischenzeitlich keine neuen Tatsachen aufgetreten sind und die der Erbscheinserteilung zugrundeliegende Testamentsauslegung denkgesetzlich möglich gewesen ist (BGHZ 47, 58; BayObLG NJW-RR 1997, 836).

  • OLG Köln, 27.12.2002 - 2 Wx 36/02  

    Erbscheinverfahren - Erbschein und Vor- /Nacherbschaft

    Diese Voraussetzungen sind nach vollständiger Aufklärung des Sachverhalts und abschließender Würdigung des dabei gewonnenen Ergebnisses zu beurteilen (BGHZ 40, 54 [56 ff.] = NJE 1963, 1972; BayObLG NJW-RR 1997, 836 [837]; OLG Zweibrücken, FGPrax 1999, 113 [114]; Bamberger/Roth, BGB, 2003, § 2361 Rn 2 ff.; Firsching/Graf, Nachlaßrecht, 8. Auflage 2000, Rn 4.493; MüKo/Promberger, BGB, 3. Auflage 1997, § 2361 Rn 20 f.; Staudinger/Firsching, BGB, 13. Auflage 1997, § 2361 Rn 15, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Nicht zu beanstanden ist die vom Landgericht vertretene Auffassung, ein Erbschein könne grundsätzlich auch lange Zeit nach seiner Erteilung noch eingezogen werden, selbst wenn früher alle Beteiligten mit seinem Inhalt einverstanden waren, ihr Verhalten darauf abgestellt haben und zwischenzeitlich keine neuen Tatsachen aufgetreten sind (vgl. BGHZ 47, 58 [62 ff.]; BayObLGZ 1966, 233; BayObLGZ 1997, 59 [63] = NJW-RR 1997, 836 [837]; Palandt/Edenhofer, 62. Auflage 2003, § 2361 Rn 1).

  • BayObLG, 16.12.1998 - 1Z BR 206/97  

    Berücksichtigung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs vom

    Der Erbschein kann wegen Unrichtigkeit jederzeit auf Antrag oder von Amts wegen wieder eingezogen werden (§ 2361 BGB ; BayObLGZ 1952, 291/293; 1953, 261/264; BayObLG NJW-RR 1997, 836/837).
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