Rechtsprechung
   BayObLG, 05.04.1990 - RReg. 2 St 299/89   

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 1990, 440
  • NStZ 1991, 340 (Ls.)
  • StV 1990, 356



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BayObLG, 23.11.2004 - 1St RR 129/04  

    Betrugsstrafbarkeit bei falschen Vermögensangaben zum Leistungsbezug nach

    Kennzeichen für die Spezialität eines Bußgeldtatbestandes gegenüber einem Straftatbestand ist, dass bei wesentlicher Identität der beiden Normen in ihrem Grundtatbestand die Bußgeldnorm sich durch ein zusätzliches Merkmal unterscheidet, welches das tatbestandlich vertypte Unrecht gegenüber der Strafnorm in einem milderen Licht erscheinen lässt (BayObLG NStZ 1990, 440/441; KK/Bohnert OWiG 2. Aufl. § 21 Rn. 7; Göhler OWiG 13. Aufl. § 21 Rn. 7).
  • OLG Hamm, 27.11.1997 - 3 Ss 1298/97  

    private Feier, öffentliche Versammlung, Versammlung, Verwenden von Kennzeichen

    Ist die Verwendung des Kennzeichens verfassungswidriger Organisationen über den Kreis von durch persönliche Beziehungen verbundenen Personen hinaus für mehr als zwei Personen wahrnehmbar, so ist das Merkmal der Öffentlichkeit zu bejahen (OLG Celle, NStZ 1990, 440).
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