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   BayObLG, 06.09.1985 - BReg. 1 Z 57/85   

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https://dejure.org/1985,2290
BayObLG, 06.09.1985 - BReg. 1 Z 57/85 (https://dejure.org/1985,2290)
BayObLG, Entscheidung vom 06.09.1985 - BReg. 1 Z 57/85 (https://dejure.org/1985,2290)
BayObLG, Entscheidung vom 06. September 1985 - BReg. 1 Z 57/85 (https://dejure.org/1985,2290)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entziehung; Personensorge; Erziehungsversagen; Nichtehelich; Kind; Kindeswohl; Schulpflichtig; Pflegefamilie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 1666 ff., § 1705 S. 2

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 687
  • FamRZ 1986, 102
  • Rpfleger 1986, 54
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus BayObLG, 06.09.1985 - BReg. 1 Z 57/85
    Eine solche Trennung darf vielmehr nur erfolgen, wenn das elterliche Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreicht, daß das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (BVerfG, FamRZ 1982, 567/569 [hier: I (167) 228 c]).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80

    Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB

    Auszug aus BayObLG, 06.09.1985 - BReg. 1 Z 57/85
    Sie muß dies aber in Kauf nehmen, weil es bei der Abwägung, ob und welche Maßnahmen zum Wohle des Kindes geboten sind, nicht entscheidend auf die elterlichen Interessen, sondern vorrangig auf das Wohl des Kindes ankommt (vgl. BVerfGE 37, 217/252; BVerfG, FamRZ 1981, 124/126 und NJW 1983, 101/102), damit auf seine Erziehung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit.
  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BayObLG, 06.09.1985 - BReg. 1 Z 57/85
    Sie muß dies aber in Kauf nehmen, weil es bei der Abwägung, ob und welche Maßnahmen zum Wohle des Kindes geboten sind, nicht entscheidend auf die elterlichen Interessen, sondern vorrangig auf das Wohl des Kindes ankommt (vgl. BVerfGE 37, 217/252; BVerfG, FamRZ 1981, 124/126 und NJW 1983, 101/102), damit auf seine Erziehung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit.
  • BayObLG, 30.07.1981 - BReg. 1 Z 57/81

    Gefährdung des Kindeswohls; Kind; Kindeswohl; Gefährdung; Unbestimmter

    Auszug aus BayObLG, 06.09.1985 - BReg. 1 Z 57/85
    "... Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes durch mißbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge oder durch unverschuldetes Versagen der Eltern gefährdet, so hat das VormGer., wenn die Eltern Ä bei einem nichtehelichen Kind die Mutter (§ 1705 Satz 2 BGB) Ä nicht in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden, die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen (§ 1666 Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. BayObLG, Rpfleger 1981, 442 [hier: I (167) 278 d-e]..).
  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus BayObLG, 06.09.1985 - BReg. 1 Z 57/85
    Sie muß dies aber in Kauf nehmen, weil es bei der Abwägung, ob und welche Maßnahmen zum Wohle des Kindes geboten sind, nicht entscheidend auf die elterlichen Interessen, sondern vorrangig auf das Wohl des Kindes ankommt (vgl. BVerfGE 37, 217/252; BVerfG, FamRZ 1981, 124/126 und NJW 1983, 101/102), damit auf seine Erziehung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit.
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