Rechtsprechung
   BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    HGB § 17; WEG § 23 Abs. 1, Abs. 4, § 26 Abs. 1, § 27 Abs. 2 Nr 3; UmwG §§ 152, 158
    Anfechtung der Ablehnung eines Beschlusantrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustellungsvertretung der Wohnungseigentümer bei Streit über Wirksamkeit des Verwalterwechsels - zulässiger Antrag auf Ungültigerklärung aller Eigentümerbeschlüsse bei Einberufungsmangel - Ablehnung eines Beschlussantrags als Negativbeschluss - Statuswechsel des Verwalters vom Einzelkaufmann zur GmbH

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum - Zustellungsvertretung bei strittigem Verwalterwechsel

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Deggendorf - 1 T 75/01
  • AG Viechtach, 22.03.2001 - 2 UR II 1/01
  • BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2002, 732
  • NZM 2002, 346
  • ZMR 2002, 532
  • Rpfleger 2002, 305



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Wird zitiert von ... (26)  

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05  

    Wohnungseigentum - Gemeinschaft der Wohnungseigentümer rechtsfähig?

    Hier ist die Vorlage einer Eigentümerliste Bestimmtheitserfordernis, dem noch in der Rechtsmittelinstanz entsprochen werden kann (BayObLG ZMR 2002, 136, 137; NJW-RR 2002, 732, 733; ähnlich ZMR 2004, 842, 843; krit. Derleder, PiG 63, 40; zur parallelen Wertung als Vorwegnahme der Parteifähigkeit bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts BGHZ 146, 341, 350 f.).
  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 170/11  

    Wohnungseigentum - Verwalter als Zustellungsbevollmächtigter

    Eine solche Gefahr sei erst dann gegeben, wenn ein echter Konflikt zwischen den Interessen des Verwalters und den übrigen von ihm vertretenen Wohnungseigentümern auftrete, etwa wenn das Vertrauensverhältnis zwischen dem Verwalter und einigen oder allen von ihm vertretenen Wohnungseigentümern nachhaltig gestört sei (BayObLG, NJW-RR 1989, 1168, 1169; NJW-RR 2002, 732, 733; LG Dresden, ZMR 2010, 629, 630; Suilmann in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 45 Rn. 15 f.; Scheel in BeckOK/WEG, Edition 22, § 45 Rn. 6; Elzer in Timme, WEG, § 45 Rn. 34; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 45 WEG Rn. 5; Briesemeister, ZWE 2009, 270, 273).

    Um die Informationsrechte der Eigentümer zu wahren, genügt es, den Verwalter nur dann als Zustellungsvertreter auszuschließen, wenn konkret ein Konflikt zwischen den Interessen des Verwalters und den übrigen von ihm vertretenen Wohnungseigentümern auftritt (Suilmann in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 45 Rn. 16, BayObLG, NJW-RR 2002, 732, 733).

  • BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 168/01  

    Wohnungseigentum

    Mit Beschluss vom 7.2.2002 hat der Senat im Verfahren 2Z BR 161/01, an dem auch die Beteiligten dieses Verfahrens beteiligt waren, festgestellt, dass der Geschäftsführer der Antragstellerin des nunmehrigen Verfahrens weiterhin Verwalter der Wohnanlage ist.

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 7.2.2002 2Z BR 161/01 ausgeführt hat, wird die ordnungsgemäße Beteiligung der übrigen Wohnungseigentümer nicht allein durch die Tatsache ausgeschlossen, dass die Beteiligung nicht über den Geschäftsführer der Antragstellerin als Verwalter persönlich erfolgt ist, sondern über die GmbH und deren Prozessvertreter.

    Zwischen den Beteiligten steht aufgrund des Beschlusses des Senats vom 7.2.2002 - 2Z BR 161/01 - rechtskräftig fest, dass nicht die Antragstellerin, sondern deren Geschäftsführer persönlich Verwalter der Wohnungseigentumsanlage ist.

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