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   BayObLG, 07.04.1998 - 1Z BR 13/98   

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BayObLG, 07.04.1998 - 1Z BR 13/98 (https://dejure.org/1998,5981)
BayObLG, Entscheidung vom 07.04.1998 - 1Z BR 13/98 (https://dejure.org/1998,5981)
BayObLG, Entscheidung vom 07. April 1998 - 1Z BR 13/98 (https://dejure.org/1998,5981)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung des Verbleibens eines Kindes bei Pflegeperson; Pflicht zur Einholung eines kinderpsychologischen Gutachtens; Recht des Kindes auf Achtung und freie Entfaltung seiner Persönlichkeit - Aufenthaltsbestimmungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1632, § 1634
    Anordnung des Verbleibens eines Kindes bei seiner Pflegeperson

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 369
  • FamRZ 1998, 1040
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 13.04.1984 - BReg. 1 Z 28/84

    Eltern; Leibliche Eltern; Herausgabe; Kind; Pflegeeltern; Besuchsrecht;

    Auszug aus BayObLG, 07.04.1998 - 1Z BR 13/98
    Diesem Zweck entsprechend ist die Vorschrift auf alle seit längerer zeit bestehenden Pflegeverhältnisse familienähnlicher Art anwendbar (BayObLGZ 1984, 98/100).

    aa) Das Gericht, das eine Verbleibensanordnung gemäß § 1632 Abs. 4 BGB trifft, hat zu prüfen, ob zugleich auch der Umgang der Eltern mit dem Kind zu regeln ist (BayObLGZ 1984, 98/102 und NJW 1988, 2381/2382; BGB -RGRK/Wenz 12. Aufl. § 1632 Rn. 30).

  • BayObLG, 25.01.1995 - 1Z BR 169/94

    Umfang der Ermittlungspflichten des Vormundschaftsgerichts im Verfahren über eine

    Auszug aus BayObLG, 07.04.1998 - 1Z BR 13/98
    Hiervon ist auch der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung ausgegangen, wobei er allerdings das Herausgabeverlangen als solches als Mißbrauch des Sorgerechts hat genügen lassen, wenn der mit der Herausgabe verbundene Umgebungswechsel zu einer ernstlichen Gefährdung des Kindes in seiner körperlichen, seelischen oder geistigen Entwicklung führen mußte (BayObLGZ 1995, 22/25 m.w.N.; vgl. auch BayObLG DAVorm 1983, 78/81 f.).

    d) Die im Rahmen des § 1632 Abs. 4 gebotene Gesamtabwägung (Palandt/Diederichsen BGB 57. Aufl. § 1632 Rn. 24) ergibt daher im vorliegenden Fall, daß unter Berücksichtigung des Anlasses, der zu dem Pflegeverhältnis geführt hat, aber auch des durch Art. 6 GG geschützten Elternrechts und des Umstands, daß die Eltern das Kind in die eigene Familie zurückführen wollen (vgl. dazu BayObLGZ 1995, 22/27), eine Verbleibensanordnung gerechtfertigt ist.

  • BayObLG, 15.01.1991 - BReg. 1a Z 73/90

    Jugendamt; Amtsvormundschaft; Kind; Großmutter; Herausverlangen; Familienpflege;

    Auszug aus BayObLG, 07.04.1998 - 1Z BR 13/98
    Entscheidend ist, welche Bindungen sich in diesem Zeitraum zwischen dem Kind und der Pflegeperson entwickelt haben, wobei auch das Verhältnis zu anderen Personen in der Pflegefamilie, wie etwa Pflegegeschwistern, von Bedeutung sein kann (vgl. zu allem BayObLGZ 1991, 17/20 f. m.w.N.).

    e) Im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens (vgl. Keidel/ Amelung FGG 13. Aufl. § 12 Rn. 85) durfte das Landgericht entscheiden, ohne vorher ein Sachverständigengutachten (vgl. hierzu BayObLGZ 1991, 17/21; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 1994, 391 ) eingeholt zu haben.

  • BayObLG, 02.06.1987 - BReg. 1 Z 25/87

    Entscheidung; Verbleibensanordnung; Pflegefamilie; Eingriff; GG; Elternrecht;

    Auszug aus BayObLG, 07.04.1998 - 1Z BR 13/98
    aa) Das Gericht, das eine Verbleibensanordnung gemäß § 1632 Abs. 4 BGB trifft, hat zu prüfen, ob zugleich auch der Umgang der Eltern mit dem Kind zu regeln ist (BayObLGZ 1984, 98/102 und NJW 1988, 2381/2382; BGB -RGRK/Wenz 12. Aufl. § 1632 Rn. 30).
  • OLG Hamm, 16.12.1991 - 4 WF 350/91

    Entzug der elterlichen Sorge nach einer Misshandlung des gemeinsamen Kindes;

    Auszug aus BayObLG, 07.04.1998 - 1Z BR 13/98
    e) Im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens (vgl. Keidel/ Amelung FGG 13. Aufl. § 12 Rn. 85) durfte das Landgericht entscheiden, ohne vorher ein Sachverständigengutachten (vgl. hierzu BayObLGZ 1991, 17/21; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 1994, 391 ) eingeholt zu haben.
  • BGH, 24.10.1979 - IV ZB 168/78

    Anforderungen an die Übertragung der elterlichen Gewalt über ein Kind;

    Auszug aus BayObLG, 07.04.1998 - 1Z BR 13/98
    Beruht die Einstellung des Kindes auf subjektiv beachtlichen und verständlichen Beweggründen, wäre eine gewaltsame Durchsetzung des Verkehrsrechts mit dessen Zweck und mit dem Persönlichkeitsrecht des Kindes unvereinbar, wenn das Kind in der Entwicklung seiner Persönlichkeit bereits so weit fortgeschritten ist, daß eine dem Willen des Kindes zuwiderlaufende Ausübung des Umgangs zu einer Gefährdung seiner Entwicklung führen könnte (BGH FamRZ 1980, 131/132 f.; vgl. auch Staudinger/Peschel-Gutzeit § 1634 Rn. 191 ff. und 316 sowie Münch-Komm/Hinz BGB 3. Aufl. § 1634 Rn. 43, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 27.03.1997 - 1Z BR 9/97

    Eigenes Beschwerderecht von Vierzehnjährigen bei Aufrechterhaltung des

    Auszug aus BayObLG, 07.04.1998 - 1Z BR 13/98
    Der Durchsetzung der Entscheidung der Eltern gegen den Willen des Kindes sind allerdings im Hinblick auf das durch Art. 1, 2 Abs. 1 GG gewährleistete Recht des Kindes auf Achtung und freie Entfaltung seiner Persönlichkeit Grenzen gesetzt (vgl. zu allem BayObLGZ 1997, 134/138).
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