Rechtsprechung
   BayObLG, 07.09.1994 - 2Z BR 65/94   

Volltextveröffentlichungen

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    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eine Beteiligten oder Zeugen durch das Beschwerdegericht

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1995, 653



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Wird zitiert von ... (11)  

  • OLG Naumburg, 02.03.2005 - 10 Wx 3/05  

    Drohende Abschiebung als Indiz für beabsichtigte Scheinehe?

    Die Tatsachenfeststellung des Beschwerdegerichts ist nur darauf überprüfbar, ob sie unter Verletzung des Gesetzes zustande gekommen ist (BayOblG, NJW-RR 1995, 653, 654).

    Eine Gesetzesverletzung ist dann anzunehmen, wenn Formvorschriften über die Beweisaufnahme nicht beachtet worden sind oder bei der Beweiswürdigung gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen worden ist (BayOblG, NJW-RR 1996, 583, 584; 1995, 653, 654).

  • OLG Stuttgart, 24.06.2010 - 20 W 2/09  

    Antrag des Minderheitsaktionärs auf Festsetzung einer angemessenen Barabfindung:

    Mangels einer dem § 563 Abs. 1 S. 2 ZPO entsprechenden oder darauf verweisenden gesetzlichen Regelung kommt auch in den echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ein derartiges Vorgehen nicht in Betracht (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 653).
  • OLG Zweibrücken, 24.10.2002 - 3 W 182/02  

    Wohnungseigentum - Einbau "integrierter Rollläden": Bauliche Veränderung?

    Denn ein Mehrheitsbeschluss über eine bauliche Veränderung, die über die ordnungsgemäße Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht, ist nicht für ungültig zu erklären, wenn feststeht, dass keiner der Wohnungseigentümer, die den Beschluss fristgerecht angefochten haben, durch die bauliche Veränderung über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus in seinen Rechten beeinträchtigt wird (BayObLGZ 1992, 288 - Leitsatz 3 - Staudinger/Bub, BGB 12. Aufl. § 22 WEG Rdnr. 50; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Aufl. § 22 Rdnr. 212; vgl. auch BayObLG NJW-RR 1995, 653, 654).
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  • OLG Naumburg, 11.04.2006 - 10 Wx 1/06  

    Annahme und Ausschlagung - Anforderungen an die Darlegung der negativen Tatsache

    Die Tatsachenfeststellung des Beschwerdegerichts ist nur darauf überprüfbar, ob sie unter Verletzung des Gesetzes zustande gekommen ist (BayOblG, NJW-RR 1995, 653, 654).
  • OLG München, 20.12.2005 - 33 Wx 4/05  

    Keine Zurückverweisung in nicht-streitigen Beschwerdeverfahren der freiwilligen

    Deshalb ist eine Zurückverweisung an einen anderen Spruchkörper des Beschwerdegerichts ausgeschlossen (so auch BayObLG NJW-RR 1995, 653; Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rn. 52; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 60 unter Aufgabe der bis zur Vorauflage vertretenen Meinung).
  • BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 1/01  

    Zustimmung der betroffenen Wohnungseigentümer zu einer baulichen Veränderung

    Denn die notwendige Zustimmung zu baulichen Veränderungen können die Wohnungseigentümer nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit auch in anderer Form als durch Beschluß (BGHZ 79, 196/200 ff. = NJW 1979, 817/819), nämlich in Form einer Vereinbarung nach § 10 Abs. 2 WEG oder auch formfrei erteilen (BayObLGZ 1998, 32/34; BayObLG ZMR 1995, 495/497; BayObLG NJW-RR 1995, 653/654; OLG Hamm WE 1996, 351/352; OLG Karlsruhe NZM 1998, 526; Müller Rn. 231; Palandt/Bassenge § 22 WEG Rn. 14; Röll ZWE 2001, 55/56).
  • BayObLG, 14.11.2001 - 2Z BR 19/01  

    Wohnungseigentum

    Der Senat kann demnach nur überprüfen, ob das Landgericht den Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) und bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 25 FGG), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner, ob die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt worden sind (BayObLG NJW-RR 1995, 653/654 m. w. N. und ständige Rechtsprechung).
  • BayObLG, 31.08.2000 - 2Z BR 83/00  

    Wohnungseigentum

    Der Senat kann demnach nur überprüfen, ob das Landgericht den Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) und bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 25 FGG), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungsgrundsätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt worden sind (BayObLG NJW-RR 1995, 653/654 m.w.N. und ständige Rechtsprechung).
  • BayObLG, 29.05.1998 - 2Z BR 175/98  

    Nutzung eines in der Teilungserklärung als Hobbyraum bezeichneten Raumeigentums

    Sie hat diese Erklärung als künftige Wohnungseigentümerin nach Errichtung der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung abgegeben und muß sich deshalb nunmehr auch im Verhältnis zu den übrigen Wohnungseigentümern daran festhalten lassen (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 653/654).
  • BayObLG, 21.05.1999 - 2Z BR 188/98  

    Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung

    Der Senat kann demnach nur überprüfen, ob das LG den Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) und bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 25 FGG), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt worden sind (BayObLG, NJW-RR 1995, 653 [654] m.w. Nachw.; st. Rspr.).
  • BayObLG, 14.11.2001 - 2Z BR 1/O1  
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