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   BayObLG, 07.12.1993 - 1Z BR 99/93, 1Z BR 114/93   

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https://dejure.org/1993,3518
BayObLG, 07.12.1993 - 1Z BR 99/93, 1Z BR 114/93 (https://dejure.org/1993,3518)
BayObLG, Entscheidung vom 07.12.1993 - 1Z BR 99/93, 1Z BR 114/93 (https://dejure.org/1993,3518)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Dezember 1993 - 1Z BR 99/93, 1Z BR 114/93 (https://dejure.org/1993,3518)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anhörung; Eltern; Gericht; Ergebnis; Rechtsbeschwerdegericht; Überprüfbarkeit; Protokoll; Aktenvermerk; Gründe; Internationale Zuständigkeit; Staatsangehörigkeit; MSA; Aufenthalt; Gewöhnlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1225
  • FamRZ 1994, 913
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 20 W 9/08

    Barabfindung im Rahmen eines Squeeze-Out: Prognose künftiger Erträge bei einer

    (BayObLG, NJW-RR 1994, 1225 [juris Rn. 18].) Das kann entweder durch Aufzeichnungen des Richters oder eines Urkundsbeamten während des Termins oder durch nachträgliche Fertigung eines Aktenvermerks geschehen.

    (BayObLG, NJW-RR 1994, 1225 [juris Rn. 18]; Meyer-Holz in Keidel, FGG, 15. Aufl., Vorb §§ 8-18 Rn. 11; Briesemeister in Jansen, FGG, 3. Aufl., § 12 Rn. 88 fordert zwar die Fertigung einer Sitzungsniederschrift, stellt an die Art und Weise ihrer Fertigung aber keine §§ 159 ff. ZPO entsprechenden Anforderungen.) Erst Recht ist nicht zu beanstanden, dass den Verfahrensbeteiligten bzw. Beweispersonen entgegen § 162 Abs. 1 das Protokoll bzw. vorläufige Aufzeichnungen nicht zur Durchsicht vorgelegt bzw. vorgelesen oder abgespielt wurden.

  • OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 20 W 7/08

    Spruchverfahren: Überprüfung der Angemessenheit einer Barabfindung und einer

    Es ist danach nicht zu beanstanden, wenn die Beweisaufnahme durch Aufzeichnungen des Richters oder eines Urkundsbeamten während des Termins oder auch durch die nachträgliche Fertigung eines Aktenvermerks festgehalten wird.(Vgl. etwa BayObLG, NJW-RR 1994, 1225 m.w.N.) Erst Recht ist es nicht als verfahrensfehlerhaft zu bezeichnen, wenn den Verfahrensbeteiligten das Protokoll oder vorläufige Aufzeichnungen entgegen § 162 Abs. 1 ZPO nicht zur Durchsicht vorgelegt, vorgelesen oder vorgespielt werden.
  • OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 20 W 6/08

    Spruchverfahren: Ermittlung einer angemessenen Barabfindung und eines

    Es ist danach nicht zu beanstanden, wenn die Beweisaufnahme durch Aufzeichnungen des Richters oder eines Urkundsbeamten während des Termins oder auch durch die nachträgliche Fertigung eines Aktenvermerks festgehalten wird.(Vgl. etwa BayObLG, NJW-RR 1994, 1225 m.w.N.) Erst Recht ist es nicht als verfahrensfehlerhaft zu bezeichnen, wenn den Verfahrensbeteiligten das Protokoll oder vorläufige Aufzeichnungen entgegen § 162 Abs. 1 ZPO nicht zur Durchsicht vorgelegt, vorgelesen oder vorgespielt werden.
  • BayObLG, 30.04.1996 - 1Z BR 36/96

    Verfahren über den Erlass einer Verbleibensanordnung

    Auch dies stellt einen Verfahrensfehler dar, der zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung führen kann (BayObLG NJW-RR 1994, 1225 m.w.N.).
  • BayObLG, 02.02.1995 - 1Z BR 159/94

    Behandlung österreichischer Nachlässe aus deutscher Sicht; gerichtliche Reaktion

    a) Zutreffend hat das Landgericht die in jeder Verfahrenslage.von Amts wegen zu prüfende (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLG FamRZ 1994, 913 m.w.Nachw.) internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte und damit deren Befugnis bejaht, in der Sache tätig zu werden.
  • BayObLG, 27.03.1997 - 1Z BR 9/97

    Eigenes Beschwerderecht von Vierzehnjährigen bei Aufrechterhaltung des

    Bei der von ihm begehrten Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts handelt es sich um eine Maßnahme zum Schutz der Person (Art. 1 MSA; vgl. BayObLGZ 1973, 345, 347 und BayObLG NJW-RR 1994, 1225, 1226).
  • BayObLG, 17.05.1995 - 1Z BR 40/95

    Anhörung der Eltern im Verfahren zur Entziehung der elterlichen Sorge

    und 29.12.1994 eine ausreichende Grundlage für die Beurteilung durch das Landgericht darstellen konnten (vgl. dazu BayObLGZ 1980, 215/220 und Senatsbeschluß vom 7.12.1993 1Z BR 99/93, 114/93), und ob sich das Landgericht nicht wenigstens in den Gründen seines Beschlusses damit hätte auseinandersetzen müssen, warum es eine erneute Anhörung nicht für erforderlich gehalten hat (§ 25 FGG ; vgl. BayObLGZ 1986, 524/528).
  • BayObLG, 18.10.1994 - 1Z BR 148/94

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wegen unverschuldeten Versagens der

    Wegen des Sachverhalts im übrigen wird auf den allen Beteiligten bekannten Senatsbeschluß vom 7.12.1993 (1Z BR 99/93 und 1Z BR 114/93) Bezug genommen.
  • BayObLG, 07.12.1993 - 1Z BR 114/93

    Anhörung; Eltern; Gericht; Ergebnis; Rechtsbeschwerdegericht; Überprüfbarkeit;

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