Rechtsprechung
   BayObLG, 08.06.1988 - BReg. 1 Z 50/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1960
BayObLG, 08.06.1988 - BReg. 1 Z 50/87 (https://dejure.org/1988,1960)
BayObLG, Entscheidung vom 08.06.1988 - BReg. 1 Z 50/87 (https://dejure.org/1988,1960)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Juni 1988 - BReg. 1 Z 50/87 (https://dejure.org/1988,1960)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,1960) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerdeberechtigung; Elternteil; Sorgerecht; Personensorge; Angelegenheit

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2388
  • FamRZ 1988, 1200
  • Rpfleger 1988, 519
  • BayObLGZ 1988, 183
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 28.07.1986 - 1 W 1780/86

    Beschwerderecht der Eltern trotz Entziehung des Personensorgerechts; Auswahl des

    Auszug aus BayObLG, 08.06.1988 - BReg. 1 Z 50/87
    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn es sich um eine Angelegenheit von besonderer Tragweite handelt (vgl. [u.a. KG], OLGZ 1986, 324,328), die wie ein Wechsel der Religion oder der Staatsangehörigkeit über eine Beendigung des Sorgerechtsentzugs hinauswirkt.
  • BGH, 26.09.1956 - IV ZR 140/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 08.06.1988 - BReg. 1 Z 50/87
    Ein solches Interesse kann [zwar] grundsätzlich einem Elternteil nicht zugestanden werden, dem das Sorgerecht gemäß § 1666 BGB entzogen worden ist (BGH, FamRZ 1956, 379 f.).
  • BGH, 08.01.2020 - XII ZB 478/17

    Familiensache: Beschwerdebefugnis des nichtsorgeberechtigten Elternteils gegen

    Denn wenn sich schon im Genehmigungsverfahren das Erfordernis ergibt, verschiedene für und gegen eine Namensänderung sprechende Umstände zu gewichten und gegeneinander abzuwägen, muss diese Aufgabe im Zweifel den zuständigen Verwaltungsgerichten überlassen bleiben und darf die Genehmigung nicht verweigert werden (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 1200, 1201).
  • LG Düsseldorf, 04.12.2009 - 25 T 655/09

    Entzug der elterlichen Sorge der leiblichen Mutter aufgrund einer psychischen

    Die Kammer teilt die von dem Bayerischen Obersten Landesgericht vertretene Ansicht, wonach es sich bei dem Wechsel des Familiennamens um eine Angelegenheit mit besonderer Tragweite handelt, weil sie geeignet ist, die Eltern in ihrem Persönlichkeitsrecht zu beeinträchtigen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 8. Juni 1988, Az.: BREg 1 Z 50/87 - mit Hinweis auf BVerwG NJW 1957, 1412 (1413)).

    Diesem für die gesamte Tätigkeit des Vormundschaftsgerichts geltenden Grundsatz entsprechend ist auch für die Genehmigung eines Antrages auf Namensänderung das Wohl und Interesse des Mündels maßgebend (vgl. BayObLG NJW 1988, 2388 mit Hinweis auf OLG Hamm RPflger 1961, 244; OLG Hamm FamrZ 1963, 586 (587)).

    Das Vormundschaftsgericht darf die Genehmigung nur dann versagen, wenn ein Änderungsantrag zweifelsfrei erfolglos sein dürfte (vgl. BayObLG NJW 1988, 2388 (2389)).

    Müssen schon im vormundschaftsgerichtlichen Genehmigungsverfahren Umstände abgewogen werden, die aus Gründen des Kindeswohls für oder gegen eine Namensänderung sprechen, so darf die Genehmigung nicht verweigert werden (vgl. BayObLG NJW 1988, 2388 (2389)).

  • OLG Hamm, 11.04.2011 - 8 UF 36/11

    Zulässigkeit der Namensänderung eines Pflegekindes

    Eine Verweigerung der Erteilung der erforderlichen Genehmigung durch das Familiengericht darf mithin zum einen nur erfolgen, wenn das Gesetz eine Namensänderung in jedem Fall untersagen würde (BayObLG, FamRZ 1988, 1200; 1990, 1132).
  • LG Potsdam, 24.08.2007 - 21 Qs 95/07

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Gebrauch einer rechtsmissbräuchlich erlangten

    Der Grundsatz der Verwaltungsakzessorietät gilt nicht schrankenlos und wird insoweit ebenfalls durch den Gedanken des Rechtsmissbrauchs durchbrochen (Dauer, DAR 2007, 342; Horn, in: Systematischer Kommentar zum StGB, vor § 324 Rdnr. 14; NJW 1988, 2388; a..A.: Cramer/Heine, in Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., 2006, vor § 324 Rdnr. 16a ff.; Schmitz, in: Münchener Kommentar, StGB, Band 4, 2006, vor §§ 324 ff., Rdnr. 32, 69; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl., 2007, vor § 324 Rdnr. 7, 9; und BGH, zur Bindungswirkung einer rechtsfehlerhaft ausgestellten portugiesischen Entsendebescheinigung, NJW 2007, 233 ff).
  • OLG Frankfurt, 03.08.2005 - 20 W 111/05

    Handelsregister: Ermessensausübung bei der Entscheidung über die Löschung einer

    Da die entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind und eine weitere Sachaufklärung nicht erforderlich ist, kann der Senat bezüglich des Widerspruchs gegen die Löschung eine abschließende Entscheidung treffen und hierbei das gebotene Ermessen selbständig ausüben (vgl. BayObLG NJW 1988, 2388; OLG Hamm Rpfleger 1986, 16; Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 27 Rn. 56).
  • KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10

    Testamentsvollstreckung: Interessenabwägung bei der beanspruchten Entlassung

    In diesen Fällen tritt das Gericht der weiteren Beschwerde an die Stelle des Landgerichts und darf das Ermessen selbständig ausüben (vgl. BayObLG NJW 1990, 1857, 1858; 1988, 2388, 2389).
  • OLG Hamm, 30.06.2011 - 8 UF 126/11

    Voraussetzungen der familiengerichtlichen Genehmigung eines Antrags der

    Eine Verweigerung der Erteilung der erforderlichen Genehmigung durch das Familiengericht darf mithin zum einen nur erfolgen, wenn das Gesetz eine Namensänderung in jedem Fall untersagen würde (BayObLG, FamRZ 1988, 1200; 1990, 1132).
  • OLG Hamm, 04.01.2013 - 3 UF 164/12

    Voraussetzungen der familiengerichtlichen Genehmigung für die Stellung eines

    Eine Verweigerung der Erteilung der erforderlichen Genehmigung durch das Familiengericht darf folglich nur dann erfolgen, wenn das Gesetz eine Namensänderung in jedem Fall untersagen würde (BayObLG, FamRZ 1988, 1200; 1990, 1132).
  • OLG Zweibrücken, 29.09.1998 - 3 W 161/98

    Antrag auf Entlassung des Testamentvollstreckers wegen Verrechnung von

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Brandenburg, 05.07.2011 - 9 UF 112/11
    Seinerzeit genügte aber nach § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG auch ein berechtigtes Interesse daran, die von der Entscheidung des Vormundschaftsgerichts betroffene Angelegenheit wahrzunehmen; ein solches Interesse wurde grundsätzlich auch dem nichtsorgeberechtigten Elternteil zugestanden, weil es sich beim Wechsel des Familiennamens um eine Angelegenheit mit besonderer Tragweite handelt (vgl. dazu BayObLG, Beschluss vom 8. Juni 1988, Az. BREg 1 Z 50/87 mit Hinweis auf BVerwG NJW 1957, 1412/1413 - zitiert nach LG Düsseldorf FamRZ 2010, 1283).
  • BayObLG, 22.06.2004 - 1Z BR 38/04

    Kosten bei Rücknahme eines Rechtsmittels bei nicht eindeutigem gerichtlichen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht