Rechtsprechung
| BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- SKM Katholischer Verein für soziale Dienste
(Volltext/Leitsatz)
§ 1896 III BGB
Erforderlichkeit einer Überwachungsbetreuerbestellung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1896 Abs. 3
Bestellung eines Überwachungsbetreuers bei Verdacht des Vollmachtsmissbrauchs - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- LG München II, 22.11.2004 - 2 T 5778/04
- BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04
Zeitschriftenfundstellen
- FamRZ 2005, 1777
Wird zitiert von ... (3)
- BayObLG, 11.05.2005 - 3Z BR 260/04
Erforderlichkeit des Überwachungsbetreuers bei langjähriger unbeanstandeter …
Die Erforderlichkeit ist insbesondere gegeben, wenn der Betroffene den Bevollmächtigten aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht mehr selbst kontrollieren kann und konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht nicht zum Wohle des Betroffenen verwendet, sei es, weil er dem Umfang und der Schwierigkeit der vorzunehmenden Geschäfte nicht gewachsen ist oder weil er die Vollmacht für eigene Zwecke missbraucht (vgl. Beschluss des Senats vom 9.3.2005 - 3Z BR 271/04).Eine Vollmachtskontrollbetreuung darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls ein konkretes Bedürfnis für die Überwachung besteht (vgl. Beschluss des Senats vom 9.3.2005 - 3Z BR 271/04; OLG Schleswig FGPrax 2004, 70).
- OLG München, 27.10.2006 - 33 Wx 159/06
Abweichende mündliche Erklärung des Betroffenen zur Bestellung eines …
- OLG München, 30.04.2009 - 33 Wx 81/09
Rechtliche Betreuung: Beschränkung einer Kontrollbetreuung bei erteilter …
Deshalb muss, soll ein Betreuer bestellt werden, für diesen ein Handlungsbedarf bestehen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1612/1613; BtPrax 2002, 216; BayObLG Beschluss vom 9.3.2005, 3Z BR 271/04, zitiert nach juris).
