Rechtsprechung
   BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • LG München II, 22.11.2004 - 2 T 5778/04
  • BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04

Zeitschriftenfundstellen

  • FamRZ 2005, 1777



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)  

  • BayObLG, 11.05.2005 - 3Z BR 260/04  

    Erforderlichkeit des Überwachungsbetreuers bei langjähriger unbeanstandeter

    Die Erforderlichkeit ist insbesondere gegeben, wenn der Betroffene den Bevollmächtigten aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht mehr selbst kontrollieren kann und konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht nicht zum Wohle des Betroffenen verwendet, sei es, weil er dem Umfang und der Schwierigkeit der vorzunehmenden Geschäfte nicht gewachsen ist oder weil er die Vollmacht für eigene Zwecke missbraucht (vgl. Beschluss des Senats vom 9.3.2005 - 3Z BR 271/04).

    Eine Vollmachtskontrollbetreuung darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls ein konkretes Bedürfnis für die Überwachung besteht (vgl. Beschluss des Senats vom 9.3.2005 - 3Z BR 271/04; OLG Schleswig FGPrax 2004, 70).

  • OLG München, 27.10.2006 - 33 Wx 159/06  

    Abweichende mündliche Erklärung des Betroffenen zur Bestellung eines

    So geht z.B. das Gesetz davon aus, das bei Betreuungen durch die Eltern, den Ehegatten oder einen Abkömmling ein geringeres Überwachungsbedürfnis besteht (vgl. § 1908i i.V.m. § 1857a BGB; BayObLG FamRZ 2005, 1777).
  • OLG München, 30.04.2009 - 33 Wx 81/09  

    Rechtliche Betreuung: Beschränkung einer Kontrollbetreuung bei erteilter

    Deshalb muss, soll ein Betreuer bestellt werden, für diesen ein Handlungsbedarf bestehen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1612/1613; BtPrax 2002, 216; BayObLG Beschluss vom 9.3.2005, 3Z BR 271/04, zitiert nach juris).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht