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   BayObLG, 09.04.1992 - 1Z BR 34/92   

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https://dejure.org/1992,3896
BayObLG, 09.04.1992 - 1Z BR 34/92 (https://dejure.org/1992,3896)
BayObLG, Entscheidung vom 09.04.1992 - 1Z BR 34/92 (https://dejure.org/1992,3896)
BayObLG, Entscheidung vom 09. April 1992 - 1Z BR 34/92 (https://dejure.org/1992,3896)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1723
    Mißbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vater; Mutter; Elterliche Sorge; Ehelicherklärung; Mißbrauch; Entziehung

Verfahrensgang

  • AG Augsburg - X 26/92
  • LG Augsburg - 5 T 609/92
  • BayObLG, 09.04.1992 - 1Z BR 34/92

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 1221 (Ls.)
  • Rpfleger 1992, 346
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 26.06.1991 - BReg. 1 Z 39/91

    Aufenthaltsbestimmungsrecht; Entzug; Maßnahmen; Trennung; Kind; Eltern

    Auszug aus BayObLG, 09.04.1992 - 1Z BR 34/92
    Die zulässige weitere Beschwerde (vgl. BayObLG NJW 1992, 121 ) ist nicht begründet.

    bb) Zutreffend sind die Vorinstanzen davon ausgegangen, dass Maßnahmen gemäß § 1666 BGB auch durch eine vorläufige Anordnung getroffen werden können, wenn ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Einschreiten besteht, das ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht gestattet (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLG NJW 1992, 121 ; vgl. auch Jansen FGG 2. Aufl. Rn. 28 und Keidel/Kahl Rn. 30, jeweils zu § 19 und jeweils m. w. Nachw.).

  • BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88

    Sorgerecht für nichteheliche Kinder

    Auszug aus BayObLG, 09.04.1992 - 1Z BR 34/92
    Es braucht hier nicht entschieden zu werden, ob die Mutter die elterliche Sorge gemäß § 1738 Abs. 1 BGB verloren hatte oder ob hier die Umstände gegeben waren, bei deren Vorliegen diese Vorschrift als verfassungswidrig anzusehen wäre (vgl. BVerfG NJW 1991, 1944 ff. = FamRZ 1991, 913 ff.).

    Ob hier ein Sachverhalt gegeben war, der aus verfassungsrechtlichen Gründen einen völligen Ausschluss der Mutter von der elterlichen Sorge verbietet und deshalb die Vorschrift des § 1738 Abs. 1 BGB bis zur Neuregelung der sich aus einer Ehelicherklärung ergebenden Rechtsfolgen hier nicht mehr angewendet werden darf (vgl. BVerfG NJW 1991, 1944/1946), ob insbesondere in einem solchen Fall die Mutter ihr Sorgerecht neben dem des Vaters behalten kann (vgl. Bosch FamRZ 1991, 1121/1125; Soergel/Liermann BGB 12.Aufl. § 1738 Rn. 2), wird möglicherweise im Rahmen des Hauptsacheverfahrens zu prüfen sein.

  • BayObLG, 21.03.1990 - BReg. 1a Z 1/90

    Entziehung; Personensorge; Vermögenssorge; Glaubhaftmachung; Beweisführung;

    Auszug aus BayObLG, 09.04.1992 - 1Z BR 34/92
    Insoweit durfte es sich auf die Darstellungen und insbesondere auf die eidesstattlichen Versicherungen der Beteiligten stützen, denn im Verfahren der vorläufigen Anordnung bedürfen die entscheidungserheblichen Tatsachen nicht des vollen Beweises; es genügt vielmehr, wenn sie glaubhaft gemacht sind (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLGZ 1990, 63/66 m. w. Nachw.).
  • BGH, 14.12.1988 - VIII ZR 31/88

    Rechtsschutzbedürfnis für die Geltendmachung eines vertraglichen

    Auszug aus BayObLG, 09.04.1992 - 1Z BR 34/92
    Im Hinblick auf die als Beweisanzeichen für die Begründung eines Wohnsitzes im Sinn von § 7 Abs. 1 BGB anzusehende behördliche Meldung (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 263 m. w. Nachw.; Palandt/Heinrichs BGB 51. Aufl. § 7 Rn. 7 a.E.) in Augsburg konnte davon ausgegangen werden, dass der Vater im Zeitpunkt, in dem das Vormundschaftsgericht mit der Sache befasst wurde (§ 43 Abs. 1 FGG ) dort seinen Wohnsitz hatte.
  • BayObLG, 18.09.1984 - BReg. 1 Z 74/84

    Anhörungsvorschrift; Verfahren der vorläufigen Anordnung; Maßnahme;

    Auszug aus BayObLG, 09.04.1992 - 1Z BR 34/92
    (2) Auch eine persönliche Anhörung des Kindes (§ 50 b Abs. 1 FGG ), die grundsätzlich auch im Beschwerdeverfahren über eine vorläufige Anordnung stattzufinden hat (vgl. BayObLG FamRZ 1985, 100 m. w. Nachw.; Bumiller/Winkler FGG 5.Aufl. § 50 b Anm.1), durfte unterbleiben.
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