Rechtsprechung
   BayObLG, 09.12.1992 - 2Z BR 98/92   

Volltextveröffentlichungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 12
    Berechtigtes Interesse des Mieters an der Einsicht des Grundbuchs

Verfahrensgang

  • LG Regensburg - 5 T 257/92
  • BayObLG, 09.12.1992 - 2Z BR 98/92

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1993, 1142



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)  

  • BGH, 17.08.2011 - V ZB 47/11  

    Immobilien - Darf die Presse Einsicht in das Grundbuch nehmen?

    c) Die in Rechtsprechung und Schrifttum umstrittene Frage, ob auch bei einem "normalen", den allgemeinen Rechtsverkehr betreffenden Einsichtsgesuch das Grundbuchblatt vollständig eingesehen werden kann (vgl. Meikel/Böttcher, aaO, § 12 Rn. 67; anders aber Rn. 71 für die Grundakten; KEHE/Eickmann, aaO, § 12 Rn. 7) oder ob sich das Einsichtsrecht nur auf diejenigen Abteilungen oder Eintragungen erstreckt, auf die sich das berechtigte Interesse im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO bezieht (vgl. BayObLG, NJW 1993, 1142, 1143; Demharter, aaO, § 12 Rn. 18; Maaß in Bauer/von Oefele, aaO, § 12 Rn. 58; Güthe/Triebel, GBO, 6. Aufl., § 12 Rn. 19; Schöner/Stöber, aaO, Rn. 529; Böhringer, Rpfleger 1989, 309, 310; Melchers, Rpfleger 1993, 309, 314; Schreiner, Rpfleger 1980, 51, 53), bedarf auf Grund der hier bestehenden Besonderheiten keiner Entscheidung.
  • OLG Schleswig, 12.01.2011 - 2 W 234/10  

    Immobilien - Einsicht in das Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse

    Dabei ist einerseits zu berücksichtigen, dass § 12 GBO nicht in erster Linie einen Geheimschutz bezweckt, sondern auf eine Publizität zielt, die über die rein rechtliche Anknüpfung an die Vermutungs- und Gutglaubensvorschriften der §§ 891 ff. BGB hinausgeht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Oktober 2010, a. a. O.; KG, FGPrax 2004, S. 58 f.; vgl. auch BayObLG, NJW 1993, S. 1142 f.).

    Selbst ein Mieter oder künftiger Mieter muss indes ein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht darlegen, auch wenn dieses vielfach bestehen wird (vgl. BayObLG, NJW 1993, S. 1142 f.; Böttcher in: Meikel, a. a. O., § 12 Rn. 41).

  • KG, 20.01.2004 - 1 W 294/03  

    Grundbuchverfahren: Darlegung des berechtigten Interesses an der

    Andererseits genügt nicht jedes beliebige Interesse des Antragstellers; die Verfolgung unbefugter Zwecke oder reiner Neugier muss ausgeschlossen und die Kenntnis vom Grundbuchstand für den Antragsteller aus sachlichen Gründen für sein künftiges Handeln erheblich erscheinen (so im Ergebnis BayObLG, a.a.O.; Rpfleger 1998, 338; NJW 1993, 1142, 1143; OLG Stuttgart, Rpfleger 1970, 92; OLG Hamm, DNotZ 1986, 497, 498; vgl. auch OLG Düsseldorf, FGPrax 1997, 258; Meikel/Böttcher, a.a.O. und § 12 Rn. 7; Eickmann in K/E/H/E, Grundbuchrecht, 5. Aufl., § 12 Rn. 3, die darüber hinaus die Ermöglichung eines konkreten rechtlichen Handelns verlangen).
mehr
  • KG, 19.06.2001 - 1 W 132/01  

    Grundbucheinsicht durch Pressevertreter

    Nach allgemeiner Ansicht ist ein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht dann gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamtes ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann (vgl. z.B. BayObLG NJW 1993, 1142/1143; OLG Hamm DNotZ 1986, 497; Senat, unveröffentlichter Beschluss vom 20. März 2001 - 1 W 9339/00 -).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2011 - 20 W 72/11  

    Grundbucheinsicht

    Jedoch genügt nicht jedes beliebige Interesse; vielmehr muss die Verfolgung unbefugter Zwecke oder reiner Neugier ausgeschlossen werden und die Kenntnis vom Grundbuchstand für den Antragsteller aus sachlichen Gründen für sein künftiges Handeln erheblich erscheinen (vgl. BayObLG, Rpfleger 1998, 338 und NJW 1993, 1142; OLG Hamm, DNotZ 1986, 497, 498; KG NJW 2002, 223 und NJW-RR 2004, 1316 ).Bei der Abwägung ist auch zu berücksichtigen, dass die in ihrem informationellen Selbstbestimmungsrecht eingetragenen Berechtigten grundsätzlich vor der Gewährung der Grundbucheinsicht nicht angehört werden (BVerfG NJW 2001, 503) und ihnen von der Rechtsprechung (BGHZ 80, 126) auch kein Beschwerderecht gegen die Gewährung der Einsicht zugebilligt wird ( OLG Düsseldorf ZEV 2011, 44).
  • OLG Karlsruhe, 14.10.2008 - 11 Wx 46/08  
    Die berechtigten Belange des Antragstellers sind vielmehr gegen das Interesse des Eigentümers abzuwägen, eine Einsicht in das Grundbuch und ggf. in die Grundakten zu verhindern, weshalb die gegenläufigen Interessen des Antragstellers und des Eigentümers gegeneinander abgewogen werden müssen (vgl. nur BayObLG FGPrax 1998, 90 ; BayObLG NJW 1993, 1142 ; BayObLG MDR 1991, 1172).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht