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   BayObLG, 10.02.1997 - 1Z BR 271/96   

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https://dejure.org/1997,3516
BayObLG, 10.02.1997 - 1Z BR 271/96 (https://dejure.org/1997,3516)
BayObLG, Entscheidung vom 10.02.1997 - 1Z BR 271/96 (https://dejure.org/1997,3516)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Februar 1997 - 1Z BR 271/96 (https://dejure.org/1997,3516)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der "gesamten Personensorge"; Bestellung eines Ergänzungspflegers bei Entzug der Personensorge; Voraussetzungen für die Anordnung einer Vormundschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestellung eines Ergänzungspflegers nach Entziehung der gesamten Personensorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1553
  • Rpfleger 1997, 307
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 21.03.1990 - BReg. 1a Z 1/90

    Entziehung; Personensorge; Vermögenssorge; Glaubhaftmachung; Beweisführung;

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1997 - 1Z BR 271/96
    a) Eine Entziehung der elterlichen Sorge insgesamt sieht das Gesetz nicht vor; sie kann aber durch Entziehung sämtlicher Teilrechte, nämlich der Personensorge und der Vermögenssorge (§ 1626 Abs. 1 Satz 2 BGB ), erreicht werden (BayObLGZ 1990, 63/69; Soergel/Strätz BGB 12. Aufl. §§ 1666, 1666a Rn. 45).

    Vormundschaft ist dann anzuordnen, wenn der Sorgerechtsinhaber das Sorgerecht in vollem Umfang, also die Personensorge und die Vermögenssorge, verloren hat (BayObLGZ 1990, 63/71; Soergel/Strätz aaO Rn. 48; vgl. auch MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. Rn. 4, Staudinger/Engler Rn. 10, BGB -RGRK/Dickescheid 12. Aufl. Rn. 4, jeweils zu § 1773, sowie Gernhuber/Coester-Waltjen Lehrbuch des Familienrechts 4. Aufl. S. 1155).

  • BVerfG, 11.11.1988 - 1 BvR 585/88

    Entziehung des Rechts der elterlichen Sorge

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1997 - 1Z BR 271/96
    Auch unter Berücksichtigung der sich aus dem Elternrecht gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG ergebenden verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. hierzu BVerfGE 60, 79/88 f. und BVerfG FamRZ 1989, 145/146) und des in § 1666a Abs. 1 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist daher die getroffene Maßnahme nicht zu beanstanden.
  • BayObLG, 28.07.1988 - BReg. 1a Z 32/88

    Entziehung; Personensorge; Vorläufige Anordnung; Gefahr; Kindeswohl; Bedürfnis

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1997 - 1Z BR 271/96
    Zutreffend führt das Landgericht aus, daß der Mutter auch Teilbereiche der Personensorge nicht belassen werden können (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 421/422).
  • BayObLG, 19.08.1992 - 1Z BR 48/92

    Voraussetzungen der Entziehung der gesamten Personensorge

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1997 - 1Z BR 271/96
    Aus den vom Landgericht dargelegten Gründen ist insbesondere die Entziehung der Vertretung der Kinder (§ 1629 Abs. 1 BGB ) erforderlich (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 229/230 f.).
  • BayObLG, 16.05.1990 - BReg. 1a Z 2/90

    Entziehung; Elterliche Sorge; Personensorge; Vermögenssorge;

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1997 - 1Z BR 271/96
    Wird dem Sorgerechtsinhaber nur die Personensorge entzogen, so ist diese gemäß § 1909 Abs. 1 Satz 1 BGB auf einen Ergänzungspfleger zu übertragen (BayObLG aaO und FamRZ 1990, 1132/1133 f.; vgl. Palandt/Diederichsen § 1773 Rn. 4; Staudinger/Engler, BGB -RGRK/Dickescheid und Soergel/Strätz, jeweils aaO).
  • BayObLG, 24.11.1994 - 1Z BR 143/94

    Vormundschaftsgerichtliche Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1997 - 1Z BR 271/96
    Es kann daher auch nicht davon ausgegangen werden, daß der Kindeswohlgefährdung durch öffentliche Hilfen gemäß §§ 27, 28 und 41 SGB VIII (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1995, 326/327 m.w.N.) begegnet werden könnte.
  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1997 - 1Z BR 271/96
    Auch unter Berücksichtigung der sich aus dem Elternrecht gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG ergebenden verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. hierzu BVerfGE 60, 79/88 f. und BVerfG FamRZ 1989, 145/146) und des in § 1666a Abs. 1 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist daher die getroffene Maßnahme nicht zu beanstanden.
  • OLG Karlsruhe, 06.11.2006 - 2 UF 117/06

    Beschwerde gegen eine Umgangsregelung: Erweiterung des Beschwerdegegenstandes

    Es wird somit Ergänzungspflegschaft (§ 1909 BGB) angeordnet und als Pflegerin Frau W. ausgewählt (§§ 1693, 1697 BGB, vgl. FA-FamR/Oelkers, 5. Aufl., Kap. 4 Rdn. 116 u. insbes. 121; BayObLG FamRZ 1997, 1553).
  • OLG Brandenburg, 27.08.2003 - 9 UF 145/03

    Rechtstellung der Pflegefamilie eines Kindes

    Ob diese Fähigkeit besteht, beurteilt sich einerseits nach dem bisherigen Verhalten der Eltern und andererseits auf Grund einer Zukunftsprognose (BayObLG, FamRZ 1997, 1553; OLG Hamm, FamRZ 1999, 38, 39).
  • BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 91/98

    Entziehung des elterlichen Sorgerechts der unverheirateten Mutter

    Der Beschluß des Landgerichts vom 28.5.1998 und der des Vormundschaftsgerichts vom 29.1.1998 müssen daher entsprechend abgeändert werden (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1553/1554).
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